Kann's sein, dass du falsch zitierst?
§42 UrhG ist Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung und hat ja wohl wenig mit unserem Beispiel zu tun. Kannst du mir bitte den korrekten Paragraphen nennen?
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Ich habe mich aufs österreichische UrhG bezogen, zum deutschen UrhG habe ich keinen konkreten Auszug gefunden, aber eine Seite einer Anwaltskanzlei, auf der das recht gut erklärt wird: http://anwalt-im-netz.de/urheberrech...eberrecht.html
Kopien von Original-CDs von Software fallen wohl also zumindest in Deutschland unter die Sicherungskopien, und die sind erlaubt.
Warum antwortest du mir mit österreichischen Paragraphen auf meine Aussage, die auf Grundlage eines deutschen Gesetzes getroffen wurde? Das ergibt null Sinn.
Aber ja, ich hab mich nochmal informiert. Die Privatkopie ist an und für sich legal, wenn man sie selbst anfertigt und unentgeltlich anfertigen lässt.
Damit könnten möglicherweise axelkus DVDs legal sein, sofern er sie selbst gebrannt hat oder brennen ließ.Zitat:
Zitat von § 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch - UrhG
Das ändert natürlich aber nichts an den Forenregeln.
Hmm. Da Frage ich mich, ab wann eine Kopie eine Sicherheitskopie ist bzw. wann diese zur Schwarzkopie wird?! Sicherheitskopie heißt, man besitzt das Original. Andernfalls wurde die ja nicht zur Sicherheit angelegt, sondern schlicht zum Kopieren/um sie zu besitzen und das Original zu verkaufen/verschenken oder sonstiges. Sollte das Original nun verloren gehen – deswegen legt man ja die Sicherheitskopie an – hat man nur noch 'ne Kopie. Ist man dann also dazu verpflichtet die auch zu vernichten – wodurch die Sicherheitskopie von Anfang an sinnlos war? Oder muss man sich schnellstmöglich wieder ein Original beschaffen?
Ich glaube, die Frage am Anfang ist falsch formiert. Du meinst wohl eher wie die Judikative erkennen will, ob das nun laut UrhG eines Schwarzkopie oder eine Privatkopie ist bzw. (da beide Begriffe nicht im UrhG auftauchen), ob § 53 Anwendung findet oder nicht.
Das ist wirklich eine gute Frage. Keine Ahnung. Man muss bestimmt zumindest das Original besitzen.
Ich meine mal gehört zu haben, dass es irgendwo eine Klausel gibt, die das Umgehen eines Kopierschutzes untersagt.
Demnach dürfte man sich eine private Sicherheitskopien anlegen, darf dabei aber keinen Kopierschutz umgehen.
Letzten Endes bedeutet das, dass man doch keine Sicherheitskopie anlegen darf, weil ungefähr alles geschützt ist.
das das so Wellen schlägt.Ich habe die Teile schon entsorgt,da ich nicht mal weiss woher die mal stammen
Ich hätte auch nicht gedacht, dass das so Wellen schlägt, wo ich doch nur anmerken wollte, dass solche Kopien anders als Tiago sagte nicht unbedingt illegals sein müssen...
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