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  1. #11
    Leidenschaftlicher Zocker

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    Zitat Zitat von nextmx Beitrag anzeigen
    Dann sollte mal jemand dagegen klagen.
    Das ist eigentlich auch nicht notwendig. Nur falls Nintendo auf die abstruse Idee kommen sollte dich zu verklagen weil du deine Wii mit Wii-Ware verkauft hast (womit ich nicht rechne), dann hast du eigentlich nichts zu befürchten, da du ja keine Raubkopien o.ä. gemacht hast. Du hast nur Hardware und Software weiterverkauft für die du selbst ordentlich bezahlt hast. Da ist nichts illegales daran zu erkennen.

    Ärger kannst du nur bekommen wenn du irgendwie einen Weg findest (und diesen auch nutzt), die Spiele auf einer anderen Wii wieder herunterzuladen ohne erneut dafür zu bezahlen.

  2. #12

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    Sehr interessant! Da ich diese Woche eine gebrauchte Wii-Konsole über eine Handelsplattform erstanden habe macht mich dieses Thema neugierig. Auf eben dieser Konsole sind diverse Spiele bereits installiert vorhanden. Habe ich mich tatsächlich strafbar gemacht oder liegt die Schuld bei dem Verkäufer?
    Könnte hier jemand meine Unsicherheit beseitigen?

  3. #13
    Avatar von purplepantywaist
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    Zitat Zitat von erogos Beitrag anzeigen
    Habe ich mich tatsächlich strafbar gemacht oder liegt die Schuld bei dem Verkäufer?
    Strafbar sind - wenn's nicht anders dabei steht - nur Vorsatztaten.
    (Ich kenn mich aber mit dem dt Ordnungswidrigkeitenrecht überhaupt nicht aus, ich sag's gleich dazu)

    Die nächste Frage ist eben, ob du nicht gemeinsam mit der Konsole zivilrechtlich das Nutzungsrecht (nicht die Lizenzen als solche, die sind vielleicht unübertragbar, wobei auch da wieder die Frage ist, ob solche internen Vereinbarungen (im Grunde ein internes Zessionsverbot!) überhaupt nach außen wirken - das kann in D anders sein als in Aut, drum stelle ich es nur mal in den Raum) an den Lizenzen erworben hast.

    Ergo:
    Strafbar hast du dich imho eher nicht gemacht (besser beurteilen kann das naheliegenderweise einE Jurist/in aus deinem Heimatstaat)
    "Schuld" (nur im zivilrechtlichen Sinn) ist - vermutlich - der Verkäufer, weil er/sie vielleicht gegen den zivilrechtlichen Vertrag den er/sie mit BigN hat, verstoßen hat (hier bleibt wieder die Frage, s.o. ob solche Vereinbarungen überhaupt rechtswirksam sind im Verbrauchergeschäft - siehe dazu oben und noch mal der Hinweis, dass ich den aktuellen Meinungsstand in D dazu nicht parat habe)
    ...arbeitet munter auf sein erstes Burnout hin :(

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  4. #14

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    Vielen Dank das ist ein wenig beruhigend. Selbstverständlich werde ich diesen Vorfall auf sich beruhen lassen- Trotzdem ist es für mich nur schwer verständlich warum ich diese legal erworbenen Spiele laut Nintendo nicht wieder erwerben darf. Oder gernauer gesagt warum der Verkäufer sie nicht hätte verkaufen dürfen.

  5. #15
    Avatar von DraQ
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    Die Rechtslage ist hier ziemlich uneindeutig (vorweg: dies ist kein Rechtsberatungsbeitrag und will auch nicht als solcher verstanden werden). Genau genommen erwirbt man immer nur eine Nutzungslizenz, egal ob man echte Datenträger oder eben Download-Content kauft. Diese Medien darf man natürlich nicht vervielfältigen. Allerdings darf man ein normales DVD-Spiel verkaufen, theoretisch müsste das damit auch für die Downloadprogramme gelten, zumindest nach dem deutschen Recht, das mir bekannt ist. Denn es gilt: entweder ist eine Lizenz personengebunden, dann müsste man die Spiele aber auch (wie eben normale Verkaufsspiele) auf anderen Konsolen spielen können (was bekanntlich nicht geht). Oder aber sie ist gerätegebunden, dann müsste man sie aber auch wieder mit dem Inhalt verkaufen können. Die Lizenz an beides zu koppeln, während man dem Kunden ein Recht vorenthält (nämlich die unbeschränkte Benutzung des Programmes für die Vertragsperson) erscheint zumindest seltsam. Es würde mich also wundern, wenn Nintendo hier quasi einen eigenen Rechtsraum zuerkannt bekommen haben soll. Ich meine mich nämlich zu erinnern, dass Half-Life 2 mit seinem ganzen Lizenz-Prozedere prinzipiell geltendem deutschen Recht widersprochen hat. Aber evtl. hat man die Rechtslage ja mittlerweile angepasst.
    The NintendoDIFFERENCE

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