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  1. #1

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    Urheberrechtsverletzung bei Verkauf der WII?

    Hallo,


    ich hoffe, mir kann hier jemand weiterhelfen, bin etwas verunsichert...


    ich habe da eine Frage, meine WII-Konsole habe ich bei EBAY versteigert, auf der Konsole befanden sich die Spiele Donkey Kong Country, Donkey Kong Classic und der Opera Browser.

    Jedes Spiel+Browser habe ich mit der Nintendo Point Card bezahlt.

    Nun meine Frage, verstoße ich hier gegen ein Urheberrecht, wenn ich die Konsole mit den installierten Spielen verkaufe?

    Betonen möchte ich, dass es KEINE UMGEBAUTE WII ist, die es ja wohl auch gibt...100% ORGINALZUSTAND
    mit ORGINAL GEDOWNLOADETEN SPIELEN/BROWSER.

    Wollte nur jedes Mißverständnis ausräumen.


    Über schnellstmögliche Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.
    Mit freundlichen Grüße
    T.Gutthat

  2. #2

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    Hallo,

    rechtlich gesegen musst Du alles löschen:

    Endkunden Lizenz Vereinbarung

    Wii-Internet-Services
    § 2: Lizenzgewährung
    ....

    Sie verpflichten sich, vor dem Verkauf oder jeglicher anderweitigen Übertragung Ihrer Wii-Konsole an Dritte alle vom Wii-Shop-Kanal heruntergeladenen Inhalte, insbesondere Spiele und sonstige Software, alle personenbezogenen Daten und alle sonstigen gespeicherten vertraulichen Informationen zu löschen. Beim Kauf einer gebrauchten Wii-Konsole sind Sie ebenfalls verpflichtet, alle Inhalte, personenbezogenen Daten und sonstigen gespeicherten vertraulichen Informationen zu löschen, die sich zum Zeitpunkt des Erwerbs bereits auf der Konsole befinden.
    Quelle: http://www.nintendo.de/NOE/de_DE/sup..._elv_8270.html
    Grüße
    Felix

  3. #3

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    ok danke, werde ich dann wohl löschen müßen ;-(

    gruß+danke

  4. #4
    Avatar von purplepantywaist
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    DIES IST EIN WICHTIGER RECHTSGÜLTIGER VERTRAG!

    steht dort. Süß.

    Unter'm Strich aber wohl richtig, man kann über diverse Aspekte streiten (zB ob man überhaupt rechtsverbindlich zustimmt bzw was wäre, wenn das 11jährige Kind geklickt hat, ob man erworbene Lizenzen weiterverkaufen/vermieten darf (da bin ich jetzt nicht am letzten Meinungsstand, ich geb's ja zu)) aber summa summarum hat Big N das "wasserdicht" genug gemacht und es ist, wie Felixx sagt.
    ...arbeitet munter auf sein erstes Burnout hin :(

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  5. #5
    Avatar von blue88
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    Die Rechte zum erneuten Download bleiben doch trotzdem erhalten, was soll Löschen denn da bringen?
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  6. #6
    Avatar von Nintendofan
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    Die Konsole wird initialisiert und das Konto zum Wii Shop Kanal wird dabei gelöscht, dann kann man sich die Spiele nicht wieder runterladen.

  7. #7
    Leidenschaftlicher Zocker

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    Die Spiele die du gekauft hast gehören dir, ist doch egal ob du sie als Scheiben geholt hast oder im Online-Shop. Warum soll man das nicht zusammen mit der Wii verkaufen können sondern löschen müssen? Erschließt sich mir irgendwie nicht.

    Wenn man dieselben Spiele auf einer neuen Wii auch wieder runterladen könnte ohne erneut dafür zu bezahlen, wäre das was anderes (praktisch eine Raubkopie) aber so hat man für eine Lizenz bezahlt und eben diese eine Lizenz existiert dann mit der Wii weiter...

    Eine Vorschrift bezahlte Lizenzen zerstören zu müssen würde ich für rechtswidrig halten.

  8. #8

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    Zitat Zitat von alzheimer Beitrag anzeigen

    Eine Vorschrift bezahlte Lizenzen zerstören zu müssen würde ich für rechtswidrig halten.
    Sehe ich genauso. Erworbene Lizenzen löschen == Gelscheine durchreissen. So in der Art.

  9. #9
    Avatar von Christian
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    Dann sollte mal jemand dagegen klagen. Wer hat Lust?

  10. #10
    Avatar von purplepantywaist
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    Zitat Zitat von nextmx Beitrag anzeigen
    Dann sollte mal jemand dagegen klagen. Wer hat Lust?
    ich hab nicht vor, meinen wii zu verkaufen, sonst wäre ich (bei entsprechendem moralischen rückhalt) dafür schon zu haben.

    realistischerweise also:

    verbraucherverband
    oder eine fachzeitschrift
    ...arbeitet munter auf sein erstes Burnout hin :(

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