1. #1

    Registriert seit
    25.08.2009
    Beiträge
    2

    Nutzung von Screenshots aus Nintendo Games kommerziell erlaubt?

    Hallo zusammen

    Ich arbeite z.Z. an der Umsetzung meines Shops speziell für Nintendo Spiele. Jetzt möchte ich meine Kategorien und Produkte natürlich auch attraktiv darstellen und würde dafür gerne in manchen Bereichen Screenshots der jeweiligen Spiele nutzen.

    So etwas z.B.:

    http://3.bp.blogspot.com/_HH7zfJe3V_...ario-world.jpg

    Ist das legitim oder hat Nintendo da etwas gegen? Kennt sich da jemand mit aus? Die Produkte an sich werde ich jeweils fotografieren, das ist natürlich kein Problem, aber man möchte dem Kunden natürlich noch ein paar mehr Informationen bieten.

    Danke

    Cya

  2. #2
    Avatar von dx1
    Registriert seit
    23.09.2005
    Beiträge
    2.734
    Spielt gerade
    PDQ#S7S, PDQ#Firefly/Serenity, PDQ#Aventurien, DX:HR-DC
    Konsolen
    DS XBOX 360 GC N64 SNES
    PC, Atari 2600, Xbox Media Center, PS2
    Eigentlich nicht und Screenshots aus einem Emulator irgendwie erst recht nicht.

    Wenn Du aber allen Ernstes einen Shop(!) im Netz(!!) einrichten willst, dann spare nicht am falschen Ende, sondern hole Dir eine juristische Beratung(!!!), die im Ernstfall auch dafür haftet, Dich falsch beraten zu haben. Sonst stehst Du ganz schnell ganz dumm da und hast ein paar Dutzend Abmahnungen am Hintern.

    … Irgendwie glaube ich grad, einem Spaßmacher aufgesessen zu sein.
    [ agora mais :feio: ainda ]

  3. #3

    Registriert seit
    25.08.2009
    Beiträge
    2
    Das Bild dient nur zu Illustration des Problems. Und warum Spaßmacher? Ich meine das durchaus ernst und habe bereits mehrere Jahre Erfahrungen mit einem Onlineshop, nur in einer anderen Branche.

    Cya

  4. #4
    Avatar von dx1
    Registriert seit
    23.09.2005
    Beiträge
    2.734
    Spielt gerade
    PDQ#S7S, PDQ#Firefly/Serenity, PDQ#Aventurien, DX:HR-DC
    Konsolen
    DS XBOX 360 GC N64 SNES
    PC, Atari 2600, Xbox Media Center, PS2
    Aha. Und als alter Hase im Online-Handel dachtest Du Dir so: 'He, ich habe da diese banale Frage zu Bildrechten und frage einfach mal in einer Fan-Community von Nintendo nach, welche hauptsächlich von Kindern und Jugendlich bevölkert wird …'

    Witzbold!
    [ agora mais :feio: ainda ]

  5. #5
    Avatar von BlackMage
    Registriert seit
    06.04.2007
    Ort
    Bochum
    Beiträge
    4.254
    Spielt gerade
    Mafia III (PS4), Deus Ex: Mankind Divided (PS4), Life is Strange (PS4)
    Konsolen
    Wii PS3
    Playstation 4
    Aber warum sollten denn selbstgemachte Screenshots nicht verwendet werden dürfen? Wo ist denn da der Unterschied zu (kommerziellen) Gaming-Portalen im Internet, die ihre eigenen Screenshots machen, mit Wasserzeichen sichern und dann auf der eigenen Seite präsentieren?
    Geändert von BlackMage (15.03.2012 um 20:57 Uhr)

  6. #6
    Avatar von Tiago
    Registriert seit
    03.03.2011
    Ort
    Irgendwo in den unendlichen Weiten der Pixel und Polygone
    Beiträge
    29.359
    Konsolen
    Switch PS4 Wii U PS Vita 3DS Wii PSP DS PS3 GC GBA N64 SNES GB
    SNES Mini, PlayStation, PC
    Naja er wirbt ja mit Inhalten anderer.

    Ein örtlicher Elektrohandel hier hat auch tekken Statuen usw im Laden stehen, aber die werden das mit Sicherheit vorher mit besagten Firmen abgeklärt haben.

    Aber dx1 hat schon recht. Diese frage ist ein bisschen zu heikel um das mal ganz locker in nem Forum abzuchecken!

  7. #7
    Avatar von blue88
    Registriert seit
    12.12.2007
    Beiträge
    1.462
    Konsolen
    3DS Wii XBOX 360 GBA
    PS2, Steam/Uplay
    Zitat Zitat von BlackMage Beitrag anzeigen
    Aber warum sollten denn selbstgemachte Screenshots nicht verwendet werden dürfen? Wo ist denn da der Unterschied zu (kommerziellen) Gaming-Portalen im Internet, die ihre eigenen Screenshots machen, mit Wasserzeichen sichern und dann auf der eigenen Seite präsentieren?

    So wie ich das im ACTA-Streit beiläufig mitbekommen habe, ist das auch wenn es Gaming-Portale machen, nicht wirklich legal (ohne offizielle Erlaubnis). Es wird aber wohl offenkundig geduldet, da es sich dabei um Werbung handelt.
    Follow me on twitter to track my recent gaming activity:
    https://twitter.com/bdhamster

  8. #8
    Avatar von dx1
    Registriert seit
    23.09.2005
    Beiträge
    2.734
    Spielt gerade
    PDQ#S7S, PDQ#Firefly/Serenity, PDQ#Aventurien, DX:HR-DC
    Konsolen
    DS XBOX 360 GC N64 SNES
    PC, Atari 2600, Xbox Media Center, PS2
    Wo kein Kläger, da kein Richter.

    Aber im Zweifelsfall ist der OP gefundenes Fressen für Mitbewerber, die ihn reihenweise abmahnen können, um einen schnellen Taler zu machen.
    [ agora mais :feio: ainda ]

Ähnliche Themen

  1. UNO: Details zur Mikrofon-Nutzung
    Von Nintendo-Online im Forum Nintendo-Online.de News
    Antworten: 4
    Letzter Beitrag: 28.10.2009, 00:11
  2. Nutzung der WiFi-Connection
    Von Nintendo-Online im Forum Nintendo-Online.de News
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 26.11.2007, 20:45
  3. Andere Nutzung des Touchscreens
    Von R.]V[. im Forum Pokémon-Welt
    Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 06.05.2005, 19:12
  4. Ist soetwas erlaubt?
    Von MamoChan im Forum Off Topic
    Antworten: 5
    Letzter Beitrag: 22.02.2004, 23:35
  5. Virtual Boy: Emulation erlaubt?
    Von Wayne im Forum Off Topic
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 31.05.2003, 14:49

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

Anmelden

Anmelden