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  1. #21
    Avatar von Dracar
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    Ist dir Philipp's Antwort nicht eindeutig genug?

    Zitat Zitat von Philipp Beitrag anzeigen
    Den Schuh mit der Ausweiskontrolle und -speicherung will ich mir ehrlich gesagt nicht anziehen. Da gibt es im deutschen Raum doch deutlich größere und sinnvollere Alternativen.

  2. #22

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    Ausserdem ist die Ausweiskontrolle nicht wasserdicht. Ein Anruf bei jugendschutz.net und der Laden hier ist dicht.... (Also der FSK 18 Bereich)

  3. #23
    Avatar von KaiserGaius
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    Zitat Zitat von Dracar Beitrag anzeigen
    Ist dir Philipp's Antwort nicht eindeutig genug?
    Oh, überlesen

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  4. #24
    Avatar von Hunter 117
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    Ich finde es ja eher amüsant das das Thema mal wieder da ist. Philipps Stellungnahme ist auch nachvollziehbar.

    Doch um klarzustellen das es möglich ist ohne Risiken für den Betreiber der Plattform könnt ja mal jemand posten wie es geht. Bei Amazon darf man auf dem Marktplatz auch als privat Person 18er Artikel anbieten, im Areabasar sowieso. Wenn jeder die Regeln einhält muss sich auch keiner davor fürchten mit Konsequenzen zu rechen.

    Warum das so ist?

    Die Plattform auf der gehandelt wird sammelt die Ausweise, prüft diese manuell, verifiziert die betreffenden Personen als Volljährig und gibt den Zugang zum 18er Bereich frei. Kommt dann ein Deal zwischen zwei Usern zustande die beide geprüft sind, ist es die Aufgabe des Verkäufers sicher zu stellen das die Ware auch nur einen volljährigen User erreicht. Beim Abschluss des Deals muss ein Hinweis akzeptiert werden. Der kann wie folgt aussehen:

    "Mir ist bewusst, dass ich dafür Sorge zu tragen habe, dass der Handelsgegenstand ausschliesslich den entsprechenden Handelspartner erreicht. Dies gilt insbesondere für Artikel, die mit "keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG" gekennzeichnet sind oder keine Alterseinstufung erhalten haben."

    Somit ist der Verkäufer dann in der Pflicht seine Sendung als Einschreiben Eigenhändig zu versenden. Macht er dies nicht kann der Betreiber dafür auch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Dieser hat alles in seiner Macht stehende getan die User dazu anzuhalten Jugendschutzrichtlinien einzuhalten.


    Hätte Nexgam das genauso aufgezogen dann gäbe es dort auch noch den 18er Bereich.

    Beim Amazon Marktplatz verifizieren viele gewerbliche Verkäufer, genauso viele aber nicht. Private Verkäufer sowieso nicht, belangt werden kann am Ende nur derjenige der 18er Artikel Minderjährigen zugänglich gemacht hat - nicht die Plattform. Wenn es wie gesagt, richtig (so wie oben beschrieben) aufgezogen wird.

  5. #25
    Avatar von Hunter 117
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    Ich bin hier um das Thema mal wieder ans Licht zu bringen....

    Ein Post über mir hat jemand erklärt wie es geht, NexGam hat seinen 18er Bereich dementsprechend auch seit einiger Zeit wieder offen. Fast zeitgleich war auch ebay dran. Das einzige was jetzt rechtlich nicht mehr konform ist, ist das keine Ausweise vom Betreiber der Plattform gesammelt werden dürfen.

    Spricht also nichts dagegen, mehr Arbeit habt ihr damit auch nicht und die User können ihr Zeug loswerden. Win Win für alle, wo hängts?

  6. #26

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    Ist NO fein raus, wenn irgendein Knirps trotzdem auf "ich bin 18" klickt obwohl ers nicht ist?

    In dem Fall

  7. #27
    Avatar von Hunter 117
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    Da ich die Übergabe des Areabasars gut mitbekommen habe, habe/hatte ich Kontakt mit dem neuen Betreiber. Wir, also die User dort, haben damals Geld gesammelt damit die Anwaltskosten gedeckt sind und Dimitri den Laden übernehmen konnte.

    Jedenfalls, hat er mir folgendes 2014 geschrieben:

    Der erste Satz ist, wie gesagt, heute nicht mehr durchführbar, aber ich möchte ihn vollständig zitieren.

    Hi Philipp!

    Bei uns ist es ja auf alle Fälle so, dass User durch ihre Personalausweiskopie, die manuell durch uns geprüft wird, eindeutig als volljährig verifiziert werden. Somit ist schon mal sicher gestellt, dass User, die noch nicht volljährig sind, keinen Zugang zu den 18er Bereichen haben. Kommt nun zwischen zwei Usern ein Deal zustande, so ist es die Aufgabe des Verkäufers sicher zu stellen, dass ein etwaiges Spiel ohne Jugendfreigabe auch nur einen Volljährigen Empfänger erreicht. Beim Dealabschluß muss daher ja auch dieser Hinweis akzeptiert werden:

    Zitat:

    Mir ist bewusst, dass ich dafür Sorge zu tragen habe, dass der Handelsgegenstand ausschliesslich den entsprechenden Handelspartner erreicht. Dies gilt insbesondere für Artikel, die mit "keine Jugendfreigabe gemäß §14 JuSchG" gekennzeichnet sind oder keine Alterseinstufung erhalten haben.

    Streng genommen ist es also dann die Pflicht des Verkäufers zum Beispiel als Einschreiben Eigenhändig zu versenden. Macht dies der User nicht, so ist das kein Versäumnis durch mich als Betreiber, da ich alles in meiner Macht stehende unternommen habe, die User dazu anzuhalten, Jugendschutzrichtlinien einzuhalten.

    Ein gutes Beispiel ist in dieser Hinsicht auch der Amazon Marketplace: Amazon als Anbieter der Verkaufsplattform muss nicht sicher stellen, dass nur Volljährige Käufer 18er Ware kaufen können. Dies ist Aufgabe des Verkäufers. Vielleicht ist dir mal aufgefallen, dass viele - meist gewerbliche Händler - auch hier eine Art der Verifikation verlangen. Private Anbieter - und auch viele gewerbliche - machen dies jedoch nicht. Belangt werden kann am Ende nur derjenige, der 18er Ware einem Minderjährigen zugänglich macht.

    Beantwortet das deine Frage so einigermaßen? Smile

    LG,
    DImi

    Die Anforderung des Personalausweises ist heute abwahnwürdig, außerdem gilt er nicht als Altersnachweis weil er einfach viel zu leicht zu fälschen ist.

    Bei NexGam schreibt man auch nur eine PN und wird freigeschaltet. Wieso nicht jeder User von vornerein freigeschaltet wird, weiß ich nicht. Vielleicht nur die neuen User damit man nicht 1000 "Leichen" freischaltet, die gar nicht mehr aktiv sind.

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