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  1. #141
    Avatar von KaiserGaius
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    Zitat Zitat von Pikarobbi Beitrag anzeigen
    Es geht etwas OT, aber ich möchte hier deutlich widersprechen. Merkel hat sicher viele Fehler gemacht, aber in der Flüchtlingsfrage hält sie sich ausnahmsweise Mal an das Grundgesetz. Es geht gar nicht um die Frage, ob Asyl eine Lösung für irgendwas ist. Als Lehre aus dem NS-Regime, wurde ein Asylrecht für alle politisch verfolgten verankert. Und der IS ist nun mal schlimmer als Hitler und deswegen genießen syrische Flüchtlinge Asylrecht. Das ist kein Fehler, sondern ein Sieg der europäischen Werte.
    Ja und nein. Kritisieren kann man sie aber nicht weil sie Asylrecht gewährt, sondern weil sie es den Flüchtlingen so schwer wie möglich gemacht hat hierher zu kommen. Aber wer weiß, wie lange das Asylrecht noch gewährt wird, jetzt wo schon der Artikel gestrichen wurde, der den Angriffskrieg von Deutschem Boden aus zum Verbrachen erklärte. Aber kritisieren ist einfach. Erstmal selber machen Herr Duck.

    Nintendo ID: Kaiser-Gaius

  2. #142
    Avatar von Sepp
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    Zitat Zitat von Synthoras Beitrag anzeigen
    Um nochmal auf die Lügenpresse zu sprechen zu kommen. Er hat ja ein Exklusiv Interview für die Bild und die Times gemacht und ich als Zeitungsfritze komme ja nun mal an die Zeitungen ran.^^
    Ich finde sie picken sich in seinen Aussagen wirklich das raus was am negativsten klingt verdrehen es ein wenig und bringen das dann als Schlagzeile. Donald hat schon recht damit das Merkel einen großen Fehler gemacht hat. Das ist halt so Merkel ist ja auch nur ein Mensch und keine Maschine. Aber ich hab von Anfang an gesagt (Hab ich wirklich das ist jetzt nicht nur so dahergeredet) das es keine Lösung ist diese ganzen fremden Leute bei uns einwandern zu lassen.
    Und wer entscheidet ob diese Entscheidung richtig oder falsch war bzw. ein Fehler? Du? Herr Trump? Die AfD? Man kann diese Entscheidung kritisieren und man kann dagegen sein, aber es gibt nunmal auch viele (unter anderem mich) der diese Entscheidung mehr als überfällig fand. Leider mussten dafür erst wieviel tausend Menschen jämmerlich sterben.

  3. #143
    Avatar von NinMon
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    Das ist jetzt vielleicht ein bisschen OT, aber ich komme nicht umhin, was zum Begriff "Lügenpresse" zu sagen.
    Ich finde, das ist so ein Begriff, mit dem man es sich a) recht leicht macht und b) die eigene Verantwortung verschleiert. Außerdem klingt er so, als ob Journalisten dieser Welt im 21. Jahrhundert auf einmal kollektiv beschlossen hätten, Lügen in die Welt zu setzen, was ich für recht unwahrscheinlich halte.

    Um es mal etwas genauer auszudrücken:
    1. Ich werd jetzt mal nicht so weit ausholen, über Objektivität und Subjektivität zu sprechen, weil das wohl ein bisschen zu weit für den Rahmen hier geht, aber grundsätzlich sind Medientexte eben immer ein Stück weit subjektiv, und das nicht erst seit gestern. Zu behaupten, Medienvertreter hätten auf einmal angefangen, willkürlich Lügen zu verbreiten, halte ich dementsprechend für verfehlt.
    Wir reden hier aber wohl von einem anderen Level der subjektiven Einschätzung, was mich zu meinem zweiten Punkt bringt.

    2. Wenn man einen Medientext liest, liegt es in der eigenen Verantwortung, damit umzugehen, ihn zu reflektieren und einzuordnen - so wie bei jeder anderen Information, die man aufnimmt. Niemand zwingt mich dazu, eine Nachricht und potentielle Lügen zu glauben. Klar ist es der erklärte Job von Journalisten, Informationen zu verbreiten und dann wünscht man sich diese natürlich erstmal möglichst "neutral", aber das heißt noch nicht, dass ich mir nicht auch selber Gedanken machen kann. Kurzum: Es ist einfach, "Lügenpresse" zu rufen und die Schuld damit bei jemand anderem zu suchen, statt sich selbst ausführlicher mit etwas zu befassen und zu überlegen, welche Information man wie einordnen kann.
    Außerdem kann sich in Deutschland jeder selber aussuchen, über welche Medien er seine Informationen bezieht. Und ich würde behaupten, dass es hier Medien gibt, die sich zumindest um eine sachliche Berichterstattung bemühen. (Wie gesagt abseits von hermeneutischen Fragen, weil das jetzt zu weit führen würde.)

    3) Medien sind nicht ohne Grund so, wie sie heute sind. Im marktwirtschaftlichen Sinne richten sie sich im Konkurrenzdruck natürlich auch nach der Nachfrage, um bestehen zu können - und damit nach den Lesern/Konsumenten. Ein Stück weit spiegelt sich darin also auch wider, was diese erwarten. Große Schlagzeilen, einfache Fakten, klare Aussagen, zum Beispiel. Das ist etwas, das ich auch jedes Mal denke, wenn sich jemand darüber beschwert, dass so viele Schreckensnachrichten verbreitet werden und so wenig "gute": Das ist offenbar, was viele Menschen lesen wollen, sonst würden gerade private Medien nicht so viel davon veröffentlichen. Und ich möchte mal die Reaktion erleben, wenn eine Zeitung über was random Schönes berichten würde und dafür nicht über die letzte große Katastrophe - dann würde es umgekehrt vielleicht heißen: "Was interessiert mich das jetzt, ich möchte doch wissen, was im Katastrophengebiet los ist". Und es gibt eben nur begrenzte Kontingente für Nachrichten, d. h. nur eine Auswahl an Informationen kann veröffentlicht werden (Gibt dazu ja diese ganz treffende Formulierung "Warum passiert immer genau so viel in der Welt, wie in eine Zeitung passt?"). Und zu den Selektionskriterien gehört eben auch die Nachfrage.


    Ich möchte damit jetzt niemandem auf den Schlips treten und werfe natürlich das Genannte auch niemandem hier vor, das sind nur ein paar Gedanken und Überlegungen zum Thema "Lügenpresse" meinerseits, weil ich in den letzten Jahren das Gefühl habe, dass Medien und Journalisten gerne als Sündenbock herangezogen werden. Es ist nicht meine Absicht, damit alles zu verteidigen, was sie tun, denn natürlich machen sie auch Fehler - es geht mir nur darum, was zu diesem fast schon generisch gewordenen Gehate gegen die Medien zu sagen, bei dem ich das Gefühl habe, dass es manchmal vor die Auseinandersetzung mit der eigenen Verantwortung geschoben wird. Darf natürlich gerne alles diskutiert und in Zweifel gezogen werden.

  4. #144
    Avatar von Sepp
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    @NinMon: gut geschrieben und dem ist nichts mehr hinzuzufügen! Daumen hoch.

  5. #145
    Avatar von rowdy007
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    Ich möchte hier auch mal Pikarobbi deutlich wiedersprechen. Syrische Flüchtlinge bekommen nach den Grundgesetz in Deutschland kein Asylrecht da sie vom syrischen Staat nicht verfolgt werden. Sie bekommen in Deutschland lediglich Subsidiären Schutz also ein zeitlich begrenztes Aufenthaltdrecht da kein Asylgrund vorliegt. Vielleicht sollten einige mal das Asylrecht lesen bevor sie mit halbwahrheiten um sich werfen.

    Die Leute ins Land zu lassen völlig wertfrei davon ob es moralisch richtig oder falsch war, ist übrigends ein Verstoß gegen deutsches und Internationales Recht. Dublin 2 Verfahren z.B.

    Übrigens ist Krieg kein Asylgrund laut UN Flüchtlingskonvention. Dementsprechend ist es auch Unsinn immer von Flüchtlingen zu reden. Es geht um Migranten und dafür fehlt in Deutschland ein Migrationsgesetz.

  6. #146
    Avatar von Pikarobbi
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    Ich habe auch nicht von einer Verfolgung durch den syrischen Staat gesprochen, sondern durch den IS. Und es ist nun mal ein Fakt, dass der IS viele Gebiete in Syrien kontrolliert und Andersdenkende verfolgt.

    Verordnungen wie Dublin II entbinden den deutschen Staat im Übrigen nicht von den Regelungen des Grundgesetzes. So hat etwa Griechenland nicht die Mittel um seinen Verpflichtungen entsprechend der Dublin-Verordnungen angemessen nachzukommen. Daher ist die Geltung der Dublin-Regelungen in diesem Fall deutlich in Frage zu stellen.
    Grafik ist nichts - Gameplay ist alles

  7. #147
    Avatar von rowdy007
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    Zitat Zitat von Pikarobbi Beitrag anzeigen
    Ich habe auch nicht von einer Verfolgung durch den syrischen Staat gesprochen, sondern durch den IS. Und es ist nun mal ein Fakt, dass der IS viele Gebiete in Syrien kontrolliert und Andersdenkende verfolgt.
    Richtig. Deswegen ist es genauso Fakt, dass dies kein Asylgrund ist denn Genauso gibt es Gebiete in Syrien die vom Syrischen Staat kontrolliert werden.

    Zitat Zitat von Pikarobbi Beitrag anzeigen
    Verordnungen wie Dublin II entbinden den deutschen Staat im Übrigen nicht von den Regelungen des Grundgesetzes. So hat etwa Griechenland nicht die Mittel um seinen Verpflichtungen entsprechend der Dublin-Verordnungen angemessen nachzukommen. Daher ist die Geltung der Dublin-Regelungen in diesem Fall deutlich in Frage zu stellen.
    Spoiler

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 16a

    (1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
    (2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist. Die Staaten außerhalb der Europäischen Gemeinschaften, auf die die Voraussetzungen des Satzes 1 zutreffen, werden durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, bestimmt. In den Fällen des Satzes 1 können aufenthaltsbeendende Maßnahmen unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden.
    (3) Durch Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, können Staaten bestimmt werden, bei denen auf Grund der Rechtslage, der Rechtsanwendung und der allgemeinen politischen Verhältnisse gewährleistet erscheint, daß dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet. Es wird vermutet, daß ein Ausländer aus einem solchen Staat nicht verfolgt wird, solange er nicht Tatsachen vorträgt, die die Annahme begründen, daß er entgegen dieser Vermutung politisch verfolgt wird.
    (4) Die Vollziehung aufenthaltsbeendender Maßnahmen wird in den Fällen des Absatzes 3 und in anderen Fällen, die offensichtlich unbegründet sind oder als offensichtlich unbegründet gelten, durch das Gericht nur ausgesetzt, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestehen; der Prüfungsumfang kann eingeschränkt werden und verspätetes Vorbringen unberücksichtigt bleiben. Das Nähere ist durch Gesetz zu bestimmen.
    (5) Die Absätze 1 bis 4 stehen völkerrechtlichen Verträgen von Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaften untereinander und mit dritten Staaten nicht entgegen, die unter Beachtung der Verpflichtungen aus dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten, deren Anwendung in den Vertragsstaaten sichergestellt sein muß, Zuständigkeitsregelungen für die Prüfung von Asylbegehren einschließlich der gegenseitigen Anerkennung von Asylentscheidungen treffen.


    Ich weiss gar nicht, was alle immer mit Griechenland haben. Auf dem Weg ist die Türkei der erste sichere Staat der die Flüchtlingskonvention unterschrieben hat.

    Die Kanzlerin hat die bestehenden Gesetze genauso gebeugt wie seinerzeit den Lissabonvertrag wo drin steht, dass kein Land für die Schulden eines anderen Landes haftet.

    Diese Rechtsbeugung ist ein Fehler. Ich sage damit nicht, dass man niemanden hätte aufnehmen sollen allerdings in geordneten Bahnen und mit Transfers die der Staat durchführt.

    Deswegen hat Trump auch recht wenn ersagt, dass es ein Fehler war. Er ist ja nicht der einzige der das sagt. Da muss man nur 27 andere europäische Regierungen fragen.

  8. #148
    Avatar von Fabian
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    Zitat Zitat von rowdy007 Beitrag anzeigen
    Die Leute ins Land zu lassen völlig wertfrei davon ob es moralisch richtig oder falsch war, ist übrigends ein Verstoß gegen deutsches und Internationales Recht. Dublin 2 Verfahren z.B.
    Dir ist aber bewusst, dass Dublin 2 mittlerweile durch Dublin 3 abgelöst wurde? Und laut Dublin 3, Artikel 17 Absatz 1, hat ein Land das Recht, dass es einen Antrag auf internationalen Schutz bearbeitet, auch wenn es nicht für die Prüfung zuständig ist. Wird in Deutschland auch gerne Selbsteintrittsrecht genannt. Mit dem Vorwurf, dass die Kanzlerin / Bundesregierung gegen geltendes Recht verstoßen hat, würde ich also aufpassen.
    Es gibt nichts Praktischeres als eine gute Theorie ~Immanuel Kant

  9. #149
    Avatar von rowdy007
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    Zitat Zitat von Fabian Beitrag anzeigen
    Dir ist aber bewusst, dass Dublin 2 mittlerweile durch Dublin 3 abgelöst wurde? Und laut Dublin 3, Artikel 17 Absatz 1, hat ein Land das Recht, dass es einen Antrag auf internationalen Schutz bearbeitet, auch wenn es nicht für die Prüfung zuständig ist. Wird in Deutschland auch gerne Selbsteintrittsrecht genannt. Mit dem Vorwurf, dass die Kanzlerin / Bundesregierung gegen geltendes Recht verstoßen hat, würde ich also aufpassen.
    Welches Recht galt den im September 2015.
    Und wer hat es einseitig und ohne Absprache mit seinen europäischen Partnern außer Kraft gesetzt.

  10. #150
    Avatar von Fabian
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    Dublin III wurde 2013 verabschiedet und ist am 01. Januar 2014 in Kraft getreten.
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