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  1. #11
    Avatar von Balki
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    Wie gesagt muss man sich dem Risiko einfach vorher bewusst sein. Hinterher jammern bringt nichts.

    Nachtrag:
    Aber nicht falsch verstehen. Ich kann sehr gut erkennen, dass und warum man darüber nicht unbedingt froh ist. So etwas ist immer unschön. Mich persönlich stört's aber nicht, das ich mir der „Gefahr“ von vornherein bewusst war.
    Geändert von Balki (22.01.2017 um 09:47 Uhr)

  2. #12

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    Naja, für nächstes mal weiss ich bescheid. Ich sehe das eben wie Tiago sagt, es sollte für die Entwickler genauso verbindlich sein, das beworbene zu liefern, wie auch mein Support verbindlich ist. Ich kann nun nicht sagen "ach, das Projekt gefällt mir aber nicht mehr, bzw der fehlende Wii U Support kotzt mich an, da ziehe ich meinen Support zurück". Das geht eben nicht.
    Mir wurde lediglich die Switch Version angeboten. Sehr wahrscheinlich kaufe ich mir die Switch auch irgendwann, aber ich mag nicht, wie man damit umgeht. Ich finde, bei Wegfallen einer angebotenen Plattform, sollte ohne wenn und aber der Betrag erstattet werden, da der "Vertrag" somit nicht erfüllt werden kann. In der Geschäftswelt ist das auch nicht anders. Bestelle ich etwas per Vorkasse, was dann nicht geliefert werden kann, behält der Händler mein Geld auch nicht ein, sondern erstattet es mir zurück.
    Naja, was solls.

  3. #13
    Avatar von Garo
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    Zitat Zitat von Greg Beitrag anzeigen
    Naja, für nächstes mal weiss ich bescheid. Ich sehe das eben wie Tiago sagt, es sollte für die Entwickler genauso verbindlich sein, das beworbene zu liefern, wie auch mein Support verbindlich ist. Ich kann nun nicht sagen "ach, das Projekt gefällt mir aber nicht mehr, bzw der fehlende Wii U Support kotzt mich an, da ziehe ich meinen Support zurück". Das geht eben nicht.
    Mir wurde lediglich die Switch Version angeboten. Sehr wahrscheinlich kaufe ich mir die Switch auch irgendwann, aber ich mag nicht, wie man damit umgeht. Ich finde, bei Wegfallen einer angebotenen Plattform, sollte ohne wenn und aber der Betrag erstattet werden, da der "Vertrag" somit nicht erfüllt werden kann. In der Geschäftswelt ist das auch nicht anders. Bestelle ich etwas per Vorkasse, was dann nicht geliefert werden kann, behält der Händler mein Geld auch nicht ein, sondern erstattet es mir zurück.
    Naja, was solls.
    Und genau da ist der Punkt. Es kam kein wirklicher Vertrag zustande. Damit steht und diesem Falle fällt deine Argumentation.

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