-
22.03.2017, 09:43 #1
- Registriert seit
- 29.09.2001
- Beiträge
- 16.815.175
Jetzt auch offiziell: Bloodstained erscheint für Switch statt Wii U
-
22.03.2017, 10:25 #2
- Registriert seit
- 08.03.2017
- Beiträge
- 58
0e3.jpg
Ich war bei der Yooka-Laylee Kickstarter-Kampagne betroffen, kann die Entscheidung allerdings nachvollziehen. Zudem möchte ich das Spiel selbst auch lieber auf der Switch sehen. Ärgerlich natürlich für Wii U-only Backer, doch sowohl bei Yooka-Laylee als auch Bloodstained gibt es ja faire Rückabwicklungsoptionen.
-
22.03.2017, 12:19 #3
- Registriert seit
- 13.05.2013
- Beiträge
- 1.148
- Spielt gerade
- Super Mario Odyssey, The Legend of Zelda: Breath of the Wild, Pokémon UltraSonne, Metroid Prime Trilogy (3), The Elder Scrolls V: Skyrim (Questmods)
- Konsolen
-
Das war abzusehen und ich finde es in diesem Fall auch nicht ganz so tragisch wie bei Yooka-Laylee (wo ich im Nachhinein froh bin, KEIN Geld in die Kickstarter-Kampagne investiert zu haben). Zum einen, da die Streichung der Wii U-Version bei Bloodstained deutlich länger vor dem geplanten Erscheinungstermin bekanntgegeben wurde, und zum anderen, da Bloodstained wirklich weit (etwa ein Jahr nach aktuellem Stand) nach dem mit Erscheinen der Switch eingeläuteten Ende der Wii U-Ära erschienen wäre.
Mal sehen, ob Darksiders: Warmastered Edition von THQ Nordic, welches laut Amazon am 23. Mai erscheinen soll, dann letztendlich das letzte Wii U-Spiel wird.
-
22.03.2017, 12:54 #4
- Registriert seit
- 19.01.2014
- Ort
- Sachsen-Anhalt
- Beiträge
- 756
- Spielt gerade
- Heroes of the Storm
- Konsolen
-
für mich unbegreiflich... hätte jeden Hate verdient den das Spiel bekommt. Die Gamer fressen aber wieder alles aus der Hand. Ich hoffe ja immernoch auf ein "ET" der Neuzeit was mal wieder nen Konsolencrash einleutet
-
22.03.2017, 18:58 #5
- Registriert seit
- 04.04.2014
- Beiträge
- 560
Bei der Wii U Version hab ich mir schon Sorgen gemacht, weil die Portierung ja nicht so einfach sein soll, weswegen die Version auch nur sehr spät in Erwägung gezogen wurde. Auf der Switch sollte das einfacher sein und das Endprodukt damit auch besser.
-
22.03.2017, 20:29 #6
Begründung? Man finanziert ein Projekt, in diesem Fall ein Spiel. Man finanziert keine bestimmte Version des Spiels, sondern das Spiel als Ganzes. Oder denkst du, die Entwickler nehmen die 10 Dollar eines Unterstützers, der Wii U gewählt hat und packen sie in den "Wii U-Topf" und warten dann, bis genug im Topf ist, um mit der Wii U-Entwicklung zu beginnen? Dann würden die Projekte nie in Gang kommen – egal für welche Version. Bestimmte Versionen sind keine Versprechungen, sondern Ziele. Die Entwickler geben nur die Möglichkeit, vorab eine bevorzugte Version zu wählen.
-
22.03.2017, 21:09 #7
- Registriert seit
- 19.01.2014
- Ort
- Sachsen-Anhalt
- Beiträge
- 756
- Spielt gerade
- Heroes of the Storm
- Konsolen
-
Die WiiU-Version war ein klares Versprechen als Stretchgoal. Als solches gehört die Version auch entwickelt. Ich kann meinen Kunden auch nicht sagen Ihre Angehörigen werden 5x die Woche geduscht und dann mach ichs nur 1x die Woche. Interessant ist, dass die Konsumenten den Videospielproduzenten jeden Scheiss abkaufen, egal wie sehr er nach Mist schmeckt. Hier nochmal zur Erinnerung: https://www.kickstarter.com/projects...-night?lang=de . Die WiiU-Version war das Stretchgoal für 3 Millionen, welches erreicht wurde. Als solches haben die Entwickler es auch gefälligst umzusetzen, schließlich haben die Entwickler das Geld der Spieler dafür bekommen. Im normalen Finanzleben nennt man sowas Veruntreuung und ist strafbar mit Haftstrafen von bis zu 5 Jahren siehe §266 StGB (https://dejure.org/gesetze/StGB/266.html), aber hey... die Spieler lassen ja alles mit sich machen.
Geändert von virus34 (22.03.2017 um 21:35 Uhr)
-
22.03.2017, 21:27 #8
-
22.03.2017, 21:43 #9
- Registriert seit
- 19.01.2014
- Ort
- Sachsen-Anhalt
- Beiträge
- 756
- Spielt gerade
- Heroes of the Storm
- Konsolen
-
Ich habe Kickstarter sehr gut verstanden, ändert aber nichts an der Tatsache, dass mit den Geldern der Kunden gespielt wird. Man könnte es z.B. auch sehr gut mit dem Börsenhandel vergleichen. Wenn dir dort als Anleger Informationen vorenthalten werden, machen sich die Firmen ebenfalls strafbar und schadensersatzpflichtig. In diesem Fall wurde mit den Geldern der Kunden die für eine WiiU gepleged haben, einfach die anderen Versionen quer finanziert. Selbst mit der Begründung "man bekommt ja sein Geld eventuell zurück" kann ich nicht mitgehen, da in dieser Zeit Verzugszinsen in Höhe von knapp 2€ fällig wären (ausgehend von dem aktuellen Verzugszinssatz für Verbraucher i.H.v. 5% über dem Basiszinssatz - aktuell somit insgesamt 4,12%). Zusätzlich zu dem Mehraufwand wie Kosten durch den Währungswechsel etc.
-
23.03.2017, 03:06 #10
- Registriert seit
- 25.02.2014
- Ort
- Stuttgart
- Beiträge
- 8.125
- Spielt gerade
- Däumchen drehen, Taschenbilliard, Räuber und Gendarm
- Konsolen
-
Nintendo 2DS
Bin da bei virus. Finanzierte Stretchgoals MÜSSEN geliefert werden, sie wurden ja schliesslich auch angeboten, finanziert und das Geld dafür eingesackt. Da gibts keine Diskussion für mich, da muss geliefert werden, was finanziert wurde, ohne wenn und aber. Und wenn es Aufwendig ist, die Wii U Version zu programmieren, dann ist es eben so.
Ähnliche Themen
-
Bloodstained erscheint für Nintendo Switch
Von Nintendo-Online im Forum Nintendo-Online.de NewsAntworten: 1Letzter Beitrag: 08.03.2017, 08:44 -
Hover: Revolt of Gamers erscheint nun für Switch statt Wii U
Von Nintendo-Online im Forum Nintendo-Online.de NewsAntworten: 7Letzter Beitrag: 02.03.2017, 00:42 -
Nun offiziell: Zelda-inspiriertes Adventure Oceanhorn erscheint für Nintendo Switch
Von Nintendo-Online im Forum Nintendo-Online.de NewsAntworten: 7Letzter Beitrag: 01.02.2017, 10:08 -
Offiziell bestätigt: Monster Boy and the Cursed Kingdom erscheint für Nintendo Switch
Von Nintendo-Online im Forum Nintendo-Online.de NewsAntworten: 4Letzter Beitrag: 16.01.2017, 21:30 -
Jetzt offiziell: Axiom Verge erscheint am 1. September für Wii U
Von Nintendo-Online im Forum Nintendo-Online.de NewsAntworten: 1Letzter Beitrag: 15.08.2016, 19:46