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  1. #121
    Avatar von CloudAc
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    Es hat sich leider so gelesen, als würde Nintendo sich weigern diese in Reparatur zu nehmen sry.
    Dass viele Leute nach einer Zeit mit starker Skepsis antworten ist normal, solange keiner persönlich angegriffen wird.
    Das Nintendo sagt, dass bei solchen Fällen sich der Händler darum zu kümmern hat, wird wohl auch damit zu tun haben, weil dies ansonsten zur gängigen Praxis werden könnte.
    Das wird wohl eher weniger an der Produktion liegen, denn sowas wird vor Warenausgang eigentlich kontrolliert.(z.B. durch das Gewicht, wenn dies nicht stimmt, ist entweder zu wenig oder zu viel drin).
    Dies sind leider einer der Risiken, wenn man im Ausland kauft.
    Da trägt leider der Händler vor Ort die Schuld für.(Zu der Schiene kommen auch noch Versandkosten, wäre damit noch eine ganzes Stück teurer für Nintendo.)
    Du könntest halt die ganze Switch einschicken, da ich nämlich bezweifel dass der Techniker dass Gerät aufschrauben wird, und dir somit eine komplette neue als Ersatz zuschickt.
    Selbst meine Joycons wurden einfach ausgetauscht.
    Das ganze ist natürlich extrem ärgerlich, aber leider bleibt dir so nicht viel übrig.
    Geändert von CloudAc (22.04.2017 um 17:14 Uhr)

  2. #122

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    4€ für die Schlaufe + 2€ Versandkosten sind für Nintendo Peanuts^^

    In der Herstellung kostet sie wohl eher 50Cenr statt 4€.

    langsam sollte mal aufgehört werden dieses Großunternehmen, welches einen Haufen Geld mir überteuerter Hardware verdient, in Schutz zu nehmen. Wenn schon überteuert, dann sollte wenigstens die Qualität stimmen.

    Zum Austausch: Hattest du die Switch inklusive allem Zubehör im Original Karton eingeschickt?

    grüße

  3. #123
    Avatar von CloudAc
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    Klar sind das Peanuts, aber auf jede Einheit gesehen, erhebliche Mehrkosten(Da dies sehr wahrscheinlich kein Fehler seitens Nintendo ist, und es auch nicht überprüft werden kann.)
    Wie gesagt ob es überteuerte Hardware ist, kannst du nicht sagen, da du die Preise nicht kennst , aber dass Thema hatten wir schon mal.(Laut einem Bericht liegen die reinen Kosten für die Switch bei 260$, ohne Marketing und Versand etc.)

    Zum Austausch: Als ich wegen den wackelnden Joycons angerufen habe, wurde mir gesagt ich soll die Switch einschicken, da ich jedoch wusste dass es nur an den Joycons lag, fragte ich auch ob ich nicht nur die Joycons einschicken kann.(Wegen des Savesgames und meiner Schutzfolie, welche dann aufjedenfall weggewesen wäre.)
    Natürlich könnte es sein das Nintendo dir nur den defekten Teil austauscht, aber wie gesagt es wäre ein Versuch Wert.
    Du kannst ja nachfragen ob du einfach die gesamte Konsole einschicken sollst.


    Auszug zum Garantieanspruch seitens Nintendo:
    Wenn Sie ein Produkt an den Nintendo Service schicken:
    1. nutzen Sie bitte die Originalverpackung, falls möglich;
    2. fügen Sie bitte eine Beschreibung des Fehlers bei;
    3. fügen Sie eine Kopie des Kaufbelegs bei, auf dem das Kaufdatum ausgewiesen ist.
    Stellt Nintendo nach Überprüfung des Produkts fest, dass das Produkt fehlerhaft ist, wird Nintendo nach eigenem Ermessen entweder den fehlerhaften Teil kostenlos reparieren oder ersetzen oder das relevante
    Element des Produkts kostenlos ersetzen.


    Ansonsten musst du dir halt wohl oder übel die Schiene neu kaufen, weil du nicht mehr die Möglichkeit hast, bei dem Händler einen Ersatz zu erfragen.

  4. #124

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    Zitat Zitat von CloudAc Beitrag anzeigen
    3. fügen Sie eine Kopie des Kaufbelegs bei, auf dem das Kaufdatum ausgewiesen ist.
    Wobei das aktuell nicht relevant sein dürfte, immerhin kann Nintendo das Kaufdatum nicht anzweifeln wenn das Produkt erst zwei Monate auf dem Markt ist

    Was Verpackungen öffnen betrifft ist so etwas im Geschäft nur mit Einwilligung erlaubt. Immerhin gehört die Ware dem Geschäft und nicht dem Kunden. Wenn ein Kunde vor dem Kauf wünscht den Inhalt zu prüfen (mit ganz klarer Kaufabsicht) wird in der Regel kein Verkäufer Einwände habe wenn eine Verpackung in seiner Anwesenheit geöffnet wird. Alle Alleingänge könnten aber eine Sachbeschädigung sein, zumindest müsste man für den Wertverlust aufkommen.

  5. #125

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    Nun stellt sich mir immer noch die Frage, ob die Nintendo-Garantie europaweit ist und ob die diesen Kassenzettel hier akzeptieren oder dort dann behaupten "Consola Nintendo" sei nicht eindeutig. Weil sie ja auch viel preiswerter ist als in Deutschland aufgrund des Steuervorteils der Kanaren. Zudem ist der Kassenzettel dank dem Polizisten zerknittert und kaum nocth lesbar...

    habe Schiss das Ding dann unrepariert zurück zu bekommen mit irgendeiner Standard-Phrase. Anderen Antworten bekommt man von Nintendo ja nicht mehr...

    Info: das rote X ist nur drauf, damit sich keiner den Kassenzettel schnappt^^
    Geändert von gummimann (09.05.2017 um 20:20 Uhr)

  6. #126

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    Zitat Zitat von gummimann Beitrag anzeigen
    Nun stellt sich mir immer noch die Frage, ob die Nintendo-Garantie europaweit ist und ob die diesen Kassenzettel hier akzeptieren oder dort dann behaupten "Consola Nintendo" sei nicht eindeutig.
    Ganz wichtig ist hier Garantie und Gewährleistung zu unterscheiden. Ich bin da kein Experte, aber ich vermute schon das es in der EU Grundsätzliche Regeln gibt wie ein Hersteller Dinge regeln muss. Ich glaube aber für solche Fragen ist dieses Forum hier falsch. Vielleicht hilft dir ja dieser Link etwas um Informationen zu finden http://europakonsument.at/de/page/ge...tie-im-eu-raum natürlich findet Google auch viel zu dem Thema.

  7. #127
    Avatar von CloudAc
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    Zitat Zitat von jeegeek Beitrag anzeigen
    Wobei das aktuell nicht relevant sein dürfte, immerhin kann Nintendo das Kaufdatum nicht anzweifeln wenn das Produkt erst zwei Monate auf dem Markt ist
    Nintendo könnte, aber anzweifeln dass es gekauft wurde .
    Ich wollte damit auch nicht sagen, dass er nachweisen muss, ob noch Garantie vorhanden ist^^.
    Bzgl. gültigkeit der Garantie:

    Diese Herstellergarantie umfasst Nintendo-Systeme, einschließlich der auf dem jeweiligen Nintendo-System zum Zeitpunkt des Kaufs aufgespielten Originalsoftware (die „Nintendo-Systemsoftware“) und
    der zum Zeitpunkt des Kaufs in der Verpackung des Nintendo-Systems mitgelieferten Fernbedienungen (die „Nintendo-Fernbedienungen“). Für die Zwecke dieser Herstellergarantie werden das jeweilige
    Nintendo-System, die Nintendo-Systemsoftware und die Nintendo-Fernbedienungen zusammen als das „Produkt“ bezeichnet.
    Nintendo of Europe GmbH, Herriotstr. 4, 60528 Frankfurt, Deutschland („Nintendo“) garantiert dem Erstkäufer des Produkts in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz („Sie“/„Ihnen“)
    nach Maßgabe der folgenden Bedingungen für die Dauer von 12 Monaten ab dem Kaufdatum die Freiheit des Produkts von Material- und Verarbeitungsfehlern.

  8. #128

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    Danke CloudAc

    dann sollte ja alles klar gehen

  9. #129
    Avatar von MrAsano
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    Bzgl Unterscheidung zwischen Garantie und Gewährleistung:
    Garantie ist eine "freiwillige" Leistung des Herstellers. Diese darf, muss aber nicht die gesetzliche Gewährleistung erweitern. In keinem Fall kann die Garantie die gesetzliche Gewährleistung einschränken, also die Rechte des Verbrauchers mindern.
    Die Gewährleistung ist in aller Regel nur zwischen Verbraucher und Händler existent - in manchen EU-Staaten kann es weitergehende Bestimmungen geben. Die Gewährleistung ist gesetzlich zugesichert, gilt mindestens zwei Jahre für Neuware und dementsprechend verbraucherfreundlicher. Sollte in den ersten sechs Monaten ein Mangel am Produkt entdeckt werden, ist der Händler dazu verpflichtet eine kostenfreie Lösung zur Behebung des Problems anzubieten oder beweisen, dass der Mangel durch den Verbraucher entstanden ist. Nach sechs Monaten wechselt die Beweislast - ab jetzt muss der Verbraucher beweisen, dass das Gerät mängelbehaftet ausgeliefert wurde.

    Nachzulesen auf der offiziellen Seite der europäischen Behörden: und http://europa.eu/youreurope/citizens...s/index_de.htm

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