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  1. #41
    Avatar von Quexlaw
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    Zitat Zitat von Garo Beitrag anzeigen
    Dass Spiele hierzulande nicht als Kunst anerkannt würden, ist ein weit verbreiteter Irrglaube.
    Klar, alles kann vor Gericht angefochten werden. Aber die Kläger hätten in dem Falle null Chance. Es hat halt nur niemand die Eier es drauf ankommen zu lassen. Da hat du schon Recht.
    Wieso ist das ein Irrglaube? Die deutsche Rechtsprechung hat schon früher so entschieden, und somit gibt es Präzedenzfälle, die den Entwicklern und Publishern Angst machen. Klar werden Spiele hier immer mehr und mehr als Alltagskultur und auch Kunst angesehen, aber die Rechtsprechung hängt gerne mal ein wenig hinterher und somit hat einfach niemand Bock darauf es erneut darauf ankommen zu lassen. So ganz etabliert hat sich das Medium "Spiel" nämlich noch immer nicht als Kunstform, auch wenn es auf einem guten Weg dorthin ist.

    Es gibt auch immer noch staatliche Medienförderungen bei denen du deutlich bessere Karten hast, wenn du dich als "Schriftsteller" anmeldest als als "Spieleentwickler", selbst wenn du der gleichen Tätigkeit nachgehst.

    EDIT:
    Die anderen Posts völlig übersehen...
    Wenn jemand heutzutage vor Gericht ein Computerspiel als Kunstform durchbringen müsste, würde er _wahrscheinlich_ gewinnen. Das Problem ist bloß, dass es eben keine Präzedenzfälle dafür gibt, sondern nur dafür, dass es eben nicht als Kunstform zählt. Der Zeitgeist hat sich geändert, aber vor Gericht gibt es sozusagen noch keinen "Beweis", dass dem tatsächlich so ist.
    Der letzte Stand der Dinge (Präzedenzfall) spricht sich eben gegen Spiele als Kunst aus.
    Und niemand will den ersten Schritt machen.

    Ich glaube das fasst es ganz gut zusammen.
    Geändert von Quexlaw (07.02.2018 um 12:20 Uhr)

  2. #42
    Avatar von Garo
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    Zitat Zitat von Quexlaw Beitrag anzeigen
    Wieso ist das ein Irrglaube? Die deutsche Rechtsprechung hat schon früher so entschieden, und somit gibt es Präzedenzfälle, die den Entwicklern und Publishern Angst machen. Klar werden Spiele hier immer mehr und mehr als Alltagskultur und auch Kunst angesehen, aber die Rechtsprechung hängt gerne mal ein wenig hinterher und somit hat einfach niemand Bock darauf es erneut darauf ankommen zu lassen. So ganz etabliert hat sich das Medium "Spiel" nämlich noch immer nicht als Kunstform, auch wenn es auf einem guten Weg dorthin ist.

    Es gibt auch immer noch staatliche Medienförderungen bei denen du deutlich bessere Karten hast, wenn du dich als "Schriftsteller" anmeldest als als "Spieleentwickler", selbst wenn du der gleichen Tätigkeit nachgehst.

    EDIT:
    Die anderen Posts völlig übersehen...
    Wenn jemand heutzutage vor Gericht ein Computerspiel als Kunstform durchbringen müsste, würde er _wahrscheinlich_ gewinnen. Das Problem ist bloß, dass es eben keine Präzedenzfälle dafür gibt, sondern nur dafür, dass es eben nicht als Kunstform zählt. Der Zeitgeist hat sich geändert, aber vor Gericht gibt es sozusagen noch keinen "Beweis", dass dem tatsächlich so ist.
    Der letzte Stand der Dinge (Präzedenzfall) spricht sich eben gegen Spiele als Kunst aus.
    Und niemand will den ersten Schritt machen.

    Ich glaube das fasst es ganz gut zusammen.
    Was erzählst du denn bitte? Es gibt KEINEN Präzedenzfall, der dem Medium Videospiele die Kunstdefinition aberkannte. Genau das meine ich mit Irrglaube.

  3. #43
    Avatar von Tiago
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    Dann hab ichs ja doch richtig verstanden.

    Schon echt schade, dass da an manchen Ecken und Enden noch so wenig passiert.


  4. #44
    Avatar von Naska
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    Ist doch egal ob es ein abgeschnittener Markt ist.
    Deine Aussage war ja nicht "abgesehen von abgeschnittenen Märkten" sondern schlicht das es das nicht gäbe.
    Und es war auch nicht "nur kleine Änderungen", wobei ich da auch nicht zustimmen würde zumal es ja schon die Aussage gab das Server rein für die deutsche Version waren und einige Spiele deutlich schlechter wurden (grade in DE).


    Der ganze "free to Play" Markt ist eine Todgeburt, wenn ein Spiel so schlecht ist das Leute dafür nicht zahlen wollen... muss es das dann geben?
    Der Markt ist voll von "zahlen zum Gewinnen" Spielen, rein subjektiv ein absoluter Graus.
    Aber wie ich hier im Forum schon einmal sagte, ab 18 so gut es geht reindrücken und das wär schon einmal ein Anfang.
    Eine regionale Anpassung durch Standort und Wohnort ect sind grade bei Smarphone kein Problem und weitgehend existiert es auch bei E-Shop/PSN ect.


    Es muss nur einen Publisher geben der sowas tut/getan hat damit es nicht stimmt, das muss nicht EA sein.
    EA ist auch eine schlechte Quelle.
    Erst sagen sie den Spielern es kostet alles viel zu viel und den Aktionären das sie riesen Gewinne machen, passt ja irgendwas nicht oder?
    Battlefront II kriege Lootboxen um das Spielerlebnis zu verbessern... fast zeitgleich es sei eine economische Entscheidung und als sie die abstellen mussten das würde keine Auswirkung auf den Umsatz haben.

    Es soll sich nicht mehr lohnen?
    Die Gründe sind mitunter sehr lustig, sogar Beschwerden das eine Engine zu kaufen so teuer sei... dabei ist das bereits die günstigere Variante zum selber bauen (wie es früher war).
    Wann kommt das die Arbeitscomputer Geld kosten... oh warte sogar das scheint es schon gegeben zu haben.
    Sorry, solange es Firmen gibt die dem Chef abartige Unsummen zahlen aber lieber Mitarbeiter (und damit Produktivität) rauswerfen während zeitgleich andere Firmen weit effektiver zu arbeiten scheinen (bessere Planung?) kann ich das nicht ernst nehmen

    Geändert von Naska (07.02.2018 um 12:43 Uhr)

  5. #45
    Avatar von Heavydog
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    Naja allerdings gibt es dieses Urteil zu Kennzeichen von verfassungswidrigen Organisationen in Videospielen:
    "Als einzig existierende Grundlage lässt sich ein mittlerweile 16 Jahre altes Urteil des Frankfurter Oberlandesgerichtes aus einem Revisionsprozess heranziehen. Stein des Anstoßes war das 1992 erschienene und 1994 beschlagnahmte „Wolfenstein 3D“. In der Urteilsbegründung heißt es: „Der Schutzzweck des § 86a StGB gebietet es, dass in Computerspielen keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt werden. (...) Wäre eine derartige Verwendung von verbotenen Kennzeichen in Computerspielen erlaubt, dann wäre es kaum noch möglich, einer Entwicklung zu ihrer zunehmenden Verwendung in der Öffentlichkeit entgegenzuwirken, was der Zielrichtung des § 86a StGB zuwiderlaufen würde.“"
    http://www.computerbild.de/artikel/c...n-9888683.html
    Geändert von Heavydog (07.02.2018 um 12:46 Uhr)

  6. #46
    Avatar von matzesu
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    Um wieder auf die Lootboxen zurückzukommen: Wenn die Leute keine Lootboxen kaufen würden, dann würden die Puplisher auch keine Anbieten, das heißt hier muss eher was dagegen getan werden, das Minderjährige mit Papas Kreditkarte oder Paypal Konto einfach im Internet einkaufen können,
    Wenn man als 10 Jähriger im Internet Lootboxen kaufen kann, dann findet man auch heraus das man sich übers Internet auch böse ab 18 Killerspiele in Östereich kaufen kann..

    Hier muss eine Aufklärungskampagne gestartet werden, "Passt auf was eure Kinder im Internet kaufen", Verbote mit dem Hinweis auf das Glückspielgesetz helfen hier echt wenig..

    So lange der Staat mitverdient ist in diesem Land Glückspiel ok.. ^^

    Ich selbst hatte mit Loot Boxen noch nicht viel am Hut, FIFA auf der Switch hat glaube ich ich diese Option, aber da ich hier am liebsten mit den Underdogs spiele (3t Liga Vereine die keiner kennt), sind mir die Superstars hier ziemlich egal..
    Auf meinem Android Smartphone hatte ich ein paar free to play - pay to win titel, aber das hab ich nie wirklich genutzt..
    Ich bin vieleicht als Kind der 80ger da nicht so anfällig..

  7. #47
    Avatar von Quexlaw
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    @Garo
    Siehe Heavydogs Post.
    Im §86a wird genau das, was ich vorhin gesagt habe, erläutert: Keine Hakenkreuze, außer in Wissenschaft, zur Aufklärung, Kunst etc.
    Im Falle von Wolfenstein 3D wurde auf Grund dieses Paragraphen eben gegen Wolfenstein entschieden, was implizit gegen "Computerspiele als Kunst" spricht.

    Präzedenz genug?

  8. #48
    Avatar von Garo
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    Lustig. So wurde doch bei der Beschlagnahmung selbigen Spiels folgendes angegeben:
    Ob die stetige visuelle und akustische Präsenz dieser Symbole geeignet ist, rechtsextremistische Denk- und Verhaltensmuster zu verstärken, vermochten sie [das Prüfgremium] nicht zu beurteilen. Ausschlaggebend für die Indizierung war vielmehr die spielimmanente Verherrlichung des Selbstjustizgedankens sowie die positive Bewertung und Gewichtung anreißerisch gestalteter Todesszenarien.
    Oder wie es Wikipedia ausdrückt:
    Im Spiel tauchen Nazi-Symbole wie Hakenkreuzflaggen auf. Als Titelmelodie ertönt das nationalsozialistische Horst-Wessel-Lied. Grund für die Beschlagnahmung war jedoch nicht das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a Abs. 1 Nr. 4 Strafgesetzbuch, sondern die für die damalige Zeit sehr freizügige Darstellung von Gewalt.
    Ergo: Mein Punkt bleibt bestehen. Es gibt keinen Präzedenzfall.

  9. #49
    Avatar von Heavydog
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    Du wirfst hier jetzt aber die Beschlagnahmung des Spiels durch das BPjM und das Gerichtsurteil aus Frankfurt durcheinander, das sind ja zwei paar Schuhe. Indiziert wurde es bereits 1994, Thema im Gericht wurde es 1998 aus anderen Gründen.

    Im Gerichtsverfahren mussten sich die Richter selbstverständlich mit der Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte wie Hitlerbildern und Swastikas beschäftigen, wie sie auch in Wolfenstein 3D vorkommen. Und die Frankfurter Juroren erklärten schließlich bei der Verurteilung des Rechtsradikalen, dass Hakenkreuze und Co. nichts in Videospielen zu suchen hätten. Aus der damaligen Urteilsbegründung:

    (... Siehe mein vorangegangener Post...)

    Das ist besonders wichtig für das Verständnis: Die Richter des OLG Frankfurt erklärten nicht, dass die Sozialadäquanzklausel bei Spielen nicht gelte. Vielmehr hatten sie nicht einmal in Betracht gezogen, dass die Ausnahmeklausel hier überhaupt greifen könnte. Deswegen gilt die Entscheidung heute bei fast allen Rechtsexperten als umstritten und veraltet.

    Das vollständige Ignorieren der Sozialadäquanzklausel implizierte zumindest, dass den Richtern nach Spiele nicht unter den Kunstbegriff fallen."
    Wo wir gerade auch bei Beschlagnahmungen sind:

    Vier Jahre später, im Februar 2002, wurde das nächste Wolfenstein-Spiel Return to Castle Wolfenstein indiziert. Dieses Mal stützte sich die Indizierungsbegründung auf zwei Säulen: Erneut war die extreme Gewaltdarstellung für das Entscheidungsgremium zu viel, außerdem wurden Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gezeigt. Für die herrsche laut der Indizierungsbegründung nach Artikel 86a des Strafgesetzbuchs ein vollständiges Verbreitungsverbot.

    Die Gesetze hatten sich mittlerweile nicht geändert. Nur die Auslegung des Urteils von 1998 wurde angewendet.
    Geändert von Heavydog (07.02.2018 um 14:33 Uhr)

  10. #50
    Avatar von Garo
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    Zitat Zitat von Heavydog Beitrag anzeigen
    Du wirfst hier jetzt aber die Beschlagnahmung des Spiels durch das BPjM und das Gerichtsurteil aus Frankfurt durcheinander, das sind ja zwei paar Schuhe. Indiziert wurde es bereits 1994, Thema im Gericht wurde es 1998 aus anderen Gründen.



    Wo wir gerade auch bei Beschlagnahmungen sind:
    Stimmt diese beiden Fälle habe ich ignoriert bzw. verwechselt. Danke Heavydog! Doch wie in den Zitaten so schön steht, wurde die Ausnahmeklausel gar nicht erst in betracht gezogen, weshalb es weiterhin keinen Präzedenzfall für die Aussage, Videospiele seien keine Kunst gibt.

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