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29.03.2018, 14:03 #21
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Die Switch kommt aus China.
Das Dock das scheinbar alle Switches reihenweise gegrillt hat (Nyko) kam von einer US Firma.
Es hatten auch Leute schon Probleme mit Ladegeräten von Markenherstellern. Wenn Nintendo keine Drittutensilien will sollen sie wieder ihre eigene Buchse machen.
Und es kommt wie gesagt darauf an was da eigentlich passiert. Wenn das Gerät Selbstmord begeht ist es selbst schuld.
Wenn dein Auto seine Reifen per RFID Chips dongelt und dann mitten auf der Kreuzung/Autobahn ne Vollbremse einlegt weil "das sind ja gar nicht meine Reifen" dann ist das Auto schuld wenn dir was passiert. Wenn ein Drucker trotz nachgefüllter Tinte behauptet die Patrone sei leer, dann ist das erstmal die Schuld des Druckers.
Wenn man der Switch was in die Buchse stöpselt was sie nicht mag soll eine Fehlermeldung kommen: Sorry das kenn ich nicht. Und nicht BZZT tot es sei denn das Drittgerät hat sich wirklich komplett verpolt. Was ich für die unwahrscheinlichste Variante halte.
Ich würde mich nicht wundern wenn das am Ende ein Fehler von Nintendo war oder eine Anti-Hack-Maßnahme.
Wir wissen es nicht. Nintendo weiß es aber sagt dazu nichts.
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29.03.2018, 23:36 #22
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Also entweder du sagst, die Switch kommt aus Japan und das Dock aus den USA (Entwicklungsland) oder beides kommt aus China (Herstellungsland).
Es ist völlig legitim, dass man nicht einfach akzeptieren will, dass Nintendo keine Mitschuld an dem Problem trifft, aber du vergleichst Äpfel mit Birnen. Das Beispiel mit den Reifen ist ein extrem sicherheitsrelevantes. Da gäbe es auch rechtlich aus gutem Grund gravierende Unterschiede. Und bei einem Drucker finde ich ebenfalls, dass man nicht direkt dem Druckerhersteller vorwerfen kann, wenn irgendwelche inkompatiblen Billigpatronen nicht funktionieren. Eine solche Erwartungshaltung finde ich - pardon - etwas albern.
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30.03.2018, 00:14 #23
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Ich denke schon das Nintendo diverse Schutzmechanismen eingebaut hat um die Hardware zu schützen. Aber man kann wohl nicht verlangen das diese auch bei jeder beliebigen Fremdhardware auch greifen. Nintendo kann nur Fehler in ihrer eigenen Hardware abdecken und auch nur bei Verwendung dieser kann man einen Anspruch geltend machen.
Hätte Nintendo einen properitären Anschluss gewählt gebe es jetzt das gleiche Problem. Irgendwer hätte ihn nachgebaut und die Konsole wäre abgeraucht. Sorry, aber das liegt in der Verantwortung des Anwenders.
Wie soll man als Hersteller sowas abdecken? Einzige Möglichkeit wäre das offen legen der Hardware, dies ist aber wohl kaum im Interesse von Nintendo.
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30.03.2018, 00:48 #24
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Die Argumentation ist dann aber auch eine ganz andere. Das ist unsere Buchse und wer bist du?
Der Sinn von USB, an der Switch, am Handy, am MP3-Player, usw. usf. ist doch gerade mit dem ganze Sammelsurium an proprietären Ladegeräten und Kabeln und Geräten - jedes mit seinem eigenen patentierten Stecker - ein wenig aufzuräumen. Einen Standard zu haben, bei dem sich jedes Gerät mit jedem anderen versteht, weil diese sich an der Schnittstelle auf einen Standard geeinigt haben. Ein Ladegerät für alles! Ein USB-C Dock für alle (oder den USB-C Anschluss direkt am Monitor, gibts auch).
Wir haben hier eine Konsole die vorgibt, an diesem Standard teilzunehmen, aber oh Wunder das Dock läuft fast nur mit dem Original-Ladegerät, andere USB-C zu HDMI Dongles mag die Switch nicht, mit Ladegeräten anderer namhafter Markenhersteller kokelt die Switch womöglich ab, und über die genauen Ursachen läßt man den Kunden lieber im Dunkeln.
Nintendo wird sich das ganz genau angeschaut haben. Daß Nintendo nichts konkretes dazu sagt, spricht Bände.
Und den Unschuldsengel nehme ich Nintendo hier halt nicht ab.
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30.03.2018, 01:10 #25
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Die Switch lässt sich mit jedem x-beliebigen Typ-C Ladegerät laden. Die Dock Geschichte ist doch was vollkommen anderes. Als Hersteller würde ich darauf auch keine Rücksicht nehmen. Ist bei mir auf Arbeit nicht anders. Man kann dem Kunden nur einen Rahmen geben in dem er sich bewegen kann(Anforderungen an Hard-/Software). Agiert er ausserhalb von diesen Vorgaben ist es ein Unterumstände kostenpflichtiger Support Fall.
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30.03.2018, 15:23 #26
USB-C ist standardisiert, und die Switch sollte mit standardkonformer Hardware auch problemlos funktionieren.
Dass USB-Netzteile aus China öfter mal Geräte grillen, weil sie sich nicht an die Standards halten und zu viel Strom durchjagen, ist ein bekannter Fakt. Ebenso, dass gerade diese Billig-Netzteile häufig für den Fehlerfall nicht die notwendigen Schutzvorkehrungen besitzen.
Natürlich können enttäuschte Ex-Switch-Besitzer nun ihren Frust an Nintendo auslassen. Oder sie wenden sich an den Dritthersteller, der eben das Problem durch inkompatible Hardware verursacht hat, und fordern von diesem Aufklärung und ggf. Schadensersatz. Immerhin hat der Third-Party-Hersteller das Ding ja als Switch-kompatibel verkauft.
Oder - und ja, das ist abwegig - man akzeptiert, dass man beim Zocken auf ein Risiko eingeht, und dass man hier die Wette, dass Billiges auch gut sein kann, einfach verloren hat. Und das die Reparatur nun mehr kostet als ein Original-Nintendo-Dock.
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31.03.2018, 05:26 #27
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Oder - und ja, das ist abwegig - man akzeptiert, dass auch Firmen manchmal Fehler machen, wie zum Beispiel Samsung deren Phablets reihenweise in Brand geraten sind. So auch in diesem Falle Nintendo eventuell einen Fehler gemacht haben könnte. Übrigens, monopolhafte Bedingungen durchzuboxen ist nichts, was ich als Konsument erstrebenswert finde. Weswegen ich es nicht gut finde, wenn Konsumenten die Firmen dann noch verteidigen, immerhin entsteht für uns „Normalkäufer“ kein Vorteil wenn andere Nachteile mit ihrem Billigkauf erleiden. Es sei denn man führt es auf Schadenfreude zurück, was ich jedoch für keinen guten Charakterzug halte.
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