Das BKA definiert Clan-Kriminalität ja wie folgt:
Ich halte das für ziemlich problematisch. In vielen Städten leben Ausländer und Migranten nunmal vor allem in Armenviereln, die Ghetto-artige Strukturen aufweisen. Damit ist das "ethnisch abgeschottete Subkultur" insbesondere bei Nachfahren türkischer Einwanderer sehr schnell erfüllt.Zitat:
Clankriminalität im Bundeslagebild OK ist die Begehung von Straftaten durch Angehörige ethnisch abgeschotteter Subkulturen. Sie ist bestimmt von verwandtschaftlichen Beziehungen, einer gemeinsamen ethnischen Herkunft und einem hohen Maß an Abschottung der Täter, wodurch die Tatbegehung gefördert oder die Aufklärung der Tat erschwert wird. Dies geht einher mit einer eigenen Werteordnung und der grundsätzlichen Ablehnung der deutschen Rechtsordnung
Es sind Kulturkreise, in denen die Großfamilie eine viel wichtigere Bedeutung hat. Wenn zwei türkischstämmige Jugendliche auf dem Kiez randalieren, ist da eventuell bereits die verwandtschaftliche Beziehung erfüllt. Zumal diese verwandtschaftlichen Verhältnisse oft gar nicht wirklich ermittelt werden. das niedersäsische LKA soll z.B. einfach Namenslisten führen. Wehe, du heißt mit Nachnahe Muhammed.
Abschottung der Täter dürfte in jedem kriminellem Umfeld stattfinden. Genauso die grundsätzliche Ablehnung der Rechtsordnung, die ich ja schon mit einem Handtaschenklau bezeuge.
Aus meiner Sicht sollte das einfach als organisierte Kriminalität geführt werden. Oder als individuelle Straftaten, wenn es nicht organisiert ist.