Dies ist erst einmal irrelevant. Wenn ein Computerspiel eine Mischung aus Computerprogramm und Bildträger ist, gilt für dich als Endanwender dann der kleinste gemeinsame Nenner: Du dürfest z.B. eine Privatkopie der Musik auf einer PS1-Disk machen, aber nicht vom Computerprogramm. Damit wäre die Privatkopie des Gesamtwerks verboten. Ähnliches gilt dann für die Sicherungskopie (Computerprogramm: ja, Musik: Nein).

Zitat Zitat von Naska Beitrag anzeigen
Emulatoren sind an sich erst einmal nicht verboten, generell kann man alles an Programm schreiben was man will.
Wenn dein Emulator dann auch noch Original-Medien abspielen kann, wie z.B. beim PolyMega, beim Retron5, Bleem! etc, bist du komplett auf der sicheren Seite. Kompliziert wird es, wenn du eine permanente Kopie deines Originalspiels dafür erzeugen musst.

Letztlich darf man es aber eh lockerer sehen. Die Privatkopie bei Musik ist ja z.B. erlaubt, weil der Gesetzgeber irgendwann gängige Praxis legalisiert hat, um die Kriminalisierung des Schulhofs zu beenden. Genauso würde ich meine legal erworbenen Spiele kopieren – in der Hoffnung, dass der Gesetzgeber das irgendwann legalisiert.

Zitat Zitat von Naska Beitrag anzeigen
Denke aber auch das einige Firmen gar nicht so schnell klagen werden wenn du ein Original besitzt wenn es deine Sicherungskopie ist und teils sicher auch wenn du aus dem Netz geladen hast solange du es eben Original besitzt. Wie zuvor aber gesagt, ich stimme zu das man ggbf lieber Vorsicht walten lassen sollte.
Erfahrungsgemäß werden eh nur Uploader verklagt bzw. sogar nur abgemahnt und auch da sind die Rechteinhaber ja mittlerweile vorsichtiger.