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24.03.2021, 10:50 #11
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(Schon klar, dass man im Zweifel auch selber dumpen kann.)
Das ist wirklich schade. Ich kann partout nicht nachvollziehen, warum Nintendo und Co. sich da nicht mal hinterklemmt, eine vollständige und kuratierte, digitale Ludothek aufzubauen. Rentiert sich das wirklich nicht?
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24.03.2021, 10:57 #12
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24.03.2021, 13:29 #13Zitat von Tiago
Das ist wirklich schade. Ich kann partout nicht nachvollziehen, warum Nintendo und Co. sich da nicht mal hinterklemmt, eine vollständige und kuratierte, digitale Ludothek aufzubauen. Rentiert sich das wirklich nicht
Der Gruppe mit der kleineren Auswahl hat das Eis besser geschmeckt, weil sie nicht von Zweifeln geplagt wurden, ob sie sich nicht doch für eine andere Sorte hätten entscheiden sollen.
So ein riesige Angebot ist kontraproduktiv.
Ich spiel auch lieber auf der Wii U Virtual Console und entscheide mich durch den Kauf für ein Spiel, als dass ich die Switch-Online-Roms spiele.
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24.03.2021, 13:47 #14
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Kann man nicht einfach die PSONE Spiele als Original PSONE Spiele CDs kaufen, und diese dann mit jeglichem Betriebsystem was ISOS Erzeugen kann dumpen? So hab ich das bei den Playstation Spielen gemacht welche ich auf der Pandora/Pyra gespielt habe, und war gar nicht mal schwierig..
Ich weiß noch wie ich mir damals in den Hintern beißen konnte weil ich die Spiele nicht gekauft habe als sie günstig waren, Finalfantasy VII für 20 €, damals war Finalfantasy X für mich halt interessanter....
Die Downloadspiele die man auf der Vita hat verschwinden ja nicht gleich, nur weil der Store abgeschaltet wird,
da ist halt nur das Problem das man nicht weiß wielange die sauteuren Speicherkarten für die Vita halten, denn wenn es die Vita nicht mehr gibt wird es die auch nicht mehr zum nachkaufen geben..
Zumindest kann man das Zeug 1 zu 1 auf den Computer kopieren, und dann das ganze auf eine neue Speicherkarte zurückkopieren..
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24.03.2021, 14:31 #15
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gut das ich keinerlei Bedürfnisse habe alte Spiele in ihrem (meist) komatösen Zustand nochmal spielen zu wollen
um ein paar Perlen tuts mir allerdings schon etwas Leid . z.B. wollte ich immer gern Persona 2 mal testen .. auch wenn ich bezweifle das ich da 60 Std reinstecken "möchte" . schade das man die Vita nicht mit ps now connected hat -.- . aber so wird auch kein künstliches "Ja sie lebt noch !" künstliches Koma erlogen/schaffen und resolut der Stecker gezogen
mich würden schon gerne mal die Server/Wartungs/Personal usw Kosten interessieren die Sony für die alten Services berappen muss
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24.03.2021, 16:18 #16Zitat von matzesu
Privatkopien gibt es bei Software nicht, und Backups sind nur erlaubt für den Fall, dass das Original kaputtgeht. (Einsatz erst, wenn das Original defekt ist!)
Außerdem verdienen Sony und der Entwickler bei Second Hand gar nichts.
Gerade teurere PS1-Spiele (Tombi) und RPGs (Ys Seven) hab ich mir gerne auf der Vita gekauft und dann auf einem Emulator gezockt. Ist - wegen Vervielfältigung - verboten, aber wenigstens verdient der Publisher daran.
Daneben möchte ich viele Spiele gar nicht mehr physisch besitzen. PS1-Disk kaufen, rippen, schreddern ist da eine legale Option, aber das bring ich dann auch nicht übers Herz.
da ist halt nur das Problem das man nicht weiß wielange die sauteuren Speicherkarten für die Vita halten
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24.03.2021, 16:49 #17
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25.03.2021, 15:58 #18
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Der Verbraucherschutz behauptet das man bei Software generell eine Sicherheitskopie für sich selber anfertigen darf.
Zitat:
Die meisten Programme stehen unter so genannten proprietären Lizenzen, wie etwa dem Microsoft-Endbenutzer-Lizenzvertrag. Diese gestatten es dem Nutzer im Regelfall nicht, Kopien vom Programm anzufertigen. Es gibt aber eine Ausnahme: Man darf sich eine einzige Sicherungskopie machen.
Sehe also nicht wieso das Gesetz nicht bei Videospielen gelten sollte.
Wär aber lustig wenn die Polizei vorbei kommt und deine Kopien findet und du steif und fest behauptest das du die Spiele original gekauft hast und dann zerstört, wieso sollten die dir das glauben? Damit macht man sich extrem angreifbar >>...
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25.03.2021, 17:43 #19
Ja, das darfst du. Steht so auch im Gesetz:
Zitat von §69d UrhG
Fraglich sind hier die Voraussetzungen, ab wann ich es nutzen darf:
Solange ich in der Lage bin, mein Original-Spiel auf meiner Original-Konsole abzuspielen, darf ich definitiv kein Backup einsetzen. Auch wenn meine aktuell supportete Konsole kaputt geht, kann ich einfach eine neue Konsole erwerben oder sie reparieren lassen. Da ist das Backup meiner Meinung nach nicht erforderlich.
Bei einer älteren Konsole, die nicht mehr im Handel erhältlich ist, wird es schon fragwürdiger: Darf ich meine ROMs auf einem Emulator spielen, oder ist es zumutbar, dass ich mir eine Ersatzkonsole oder eine Vita-Memorycard bei eBay zum Wucherpreis kaufe? Ist es zumutbar, dass ich bei einem NES die Kondensatoren tauschen lasse?
Bei dem Medium ist es ähnlich kompliziert:
Wenn mein Memory-Stick / SD-Karte kaputt geht und ich mir die Spiele nicht mehr vom Original-Store herunterladen kann, darf ich sicherlich das Backup nutzen. Auch wenn bei einer Mega-CD langsam die Beschichtung abblättert.
Aber, was wenn die Batterie meines SNES-Moduls ersetzt werden muss? Kann man davon ausgehen, dass ein normaler Durchschnittsuser das kann?
Erst einmal ist es sinnvoll davon auszugehen, dass die Nutzung einer Sicherungskopie verboten ist. Und dann muss man sich die Einzelfälle anschauen, in denen es erlaubt sein könnte. Das Urheberrecht ist hier leider in den 60er Jahren stehen geblieben. Videospiele sind nunmal mehr ein Unterhaltungsmedium wie Musik oder Filme, weshalb hier dieselben Regeln gelten sollten (Sprich: Privatkopie von einem legal erworbenen Medium sollte erlaubt sein).
Das schöne in Deutschland ist, das man mir die Straftat nachweisen muss. (Ich heiß ja nicht Lina E. und wohne in Sachsen... Dann würde eine andere Strafgerichtsbarkeit gelten...)
Das heißt, hier bräuchte die Staatsanwaltschaft den Nachweis, dass die Kopie illegal ist, z.B. Logs von Downloadservern mit meiner IP. Und wenn es die gibt, hilft auch kein "Ich hab das Spiel aber doch als Original".
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26.03.2021, 13:12 #20
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Bei Software im Sinne von "normalen" Programmen würde ich dir sofort in den ersten Absätzen Recht geben aber Klicksafe (von der EU) sagt zu Spielen folgendes.
"Ob auch Computerspiele urheberrechtlich einfach Computerprogramme sind oder Mischungen aus verschiedenen Werkarten (etwa auch Filmen), ist eine sehr komplexe und unter Fachleuten umstrittene Frage, die den Rahmen dieses Textes sprengen würde."
Das ganze Vorsichtig zu genießen wenn es keine eindeutige Regelung gibt ist sicher richtig aber zu einer Regelung wird es bestimmt erst kommen wenn es mal richtig knallt.
Emulatoren sind an sich erst einmal nicht verboten, generell kann man alles an Programm schreiben was man will.
Wenn an einem Emulator etwas nicht erlaubt sein kann wär das ein Software Part der 1 zu 1 übernommen wird wie bei der Playstation Emulation teilweise der Fall, wenn du aber eine Sicherheitskopie von deiner eigenen genommen hast und deine kaputt ist dann ist auch das definitiv gesetzlich Legal.
Eine alternative Hardware wird sicherlich auch nicht illegal sein solange diese nicht in die Rechte der original Hardware reinfallen.
Sogar wenn du auf einem solchen Portal gewesen bist kann es noch sein das du nicht am PC warst und/oder man schaut die ROM selber an und beweist das es eine andere ist.
Ändert aber nicht das es erst einmal zu Problemen, Zeit- und Geldaufwand kommen kann und ja auch das die Situation eine gewisse humoristische Natur hat.
Denke aber auch das einige Firmen gar nicht so schnell klagen werden wenn du ein Original besitzt wenn es deine Sicherungskopie ist und teils sicher auch wenn du aus dem Netz geladen hast solange du es eben Original besitzt. Wie zuvor aber gesagt, ich stimme zu das man ggbf lieber Vorsicht walten lassen sollte.
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