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13.11.2024, 09:46 #11
Schon. xD Es ist auch super geil, wie die Fragen eher auf ner Metaebene sind, nämlich wo da der Schaden ist, auch bei Fälle, wo Leute Backups nur für sich selbst machen oder wenn ROMs von Sachen genutzt werden, die sonst nicht nutzbar wären. Und die Antwort ist, dass es illegal ist. Illegal ist aber keine Antwort auf die Frage wo da der Schaden oder das Problem ist. Vor allem, weil die Legalität in vielen dieser Graubereiche nicht geklärt und von Land zu Land unabhängig ist. Nintendo tut aber so, als wäre alles illegal und gleichzeitig auch, dass alles was illegal daher auch nicht okay ist. Und beides ist natürlich nicht der Fall.
Wenn es darum geht getan alles vorzugehen, was Emulation, Hacks, Fanprojekte... behandelt ist Nintendo ja schon seit Jahren oder Jahrzehnten viel extremer als die meisten anderen Publisher. Da gibt es keine Änderung, nur weil sich aktuell wieder Meldungen häufen, was es immer wieder gab.
Gleichzeitig muss man auch sagen, dass dieser Fall bei aller Kritik an der Pauschalität von Nintendo, so extrem ist, dass ich da schon verstehen kann, dass die da deutlich dagegen vorgehen.Geändert von K-I-T-N (13.11.2024 um 12:47 Uhr)
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13.11.2024, 10:36 #12
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13.11.2024, 10:41 #13
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13.11.2024, 11:20 #14
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Dass Nintendo gegen Leute vorgeht, die auf Youtube damit prahlen Raubkopien zu verwenden, empfinde ich jetzt nicht als verwerflich.
Genauso wenig verwerflich finde ich es, wenn ich mir von meinen original-Modulen Sicherungskopien mache. Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass das zum einen Nintendo interessiert, solange ich die Roms nicht verbreite. Und zum anderen wird auch rechtlich Nintendo keine Handhabe haben. In Ihre AGBs können sie schreiben was sie wollen. Wenn das gegen gültiges Recht verstößt (dass ich mir eben Sicherungskopien von gekaufter Software machen darf), gelten die nicht.
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13.11.2024, 11:32 #15
Ja, sage ich ja.
Aber allein die Tatsache, dass Nintendo behauptet, diese Gesetze gelten für sie nicht, ist eine große Red Flag für eine Firma, die sich selbst für zu wichtig hält.
Und irgendwo da kann man bestimmt auch mit Game Preservation und Lost Media argumentieren, was ja aktuell auch ein großes Thema ist.
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13.11.2024, 11:36 #16
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Das ist so nicht ganz richtig, man darf sich Sicherheitskopien anfertigen solange man dafür keinen Kopierschutz umgehen muss.
Da man Kopien der Switch Spiele bis vor einiger Zeit nur mit einer gehackten Switch selber anfertigen konnte (mittlerweile gibt es dafür auch extra Hardware) kann ich mir vorstellen das man damit schon einen Kopierschutz umgangen hat. Weil am PC ohne Zusatzsoftware und/oder Hardware kommst du nicht an die Daten auf der Cartridge dran. Das selbe gilt auch für notwendige Keys.
Bin aber kein Anwalt und mir wäre jetzt auch kein Fall vor Gericht bekannt wo es darum ging in wie weit das schon einen Kopierschutz darstellt.
Oldschool
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13.11.2024, 12:29 #17
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Ich glaube das Problem ist, dass die Spiele "durch technische Maßnahmen kopiergeschützt" sind (wie es immer so schön heißt) und man eben diese Maßnahmen (auch rechtlich) nicht überwinden darf. Jedenfalls meines Wissens nach. Aber machen wir uns doch nichts vor: Jurist ist keiner von uns und so ganz einfach wird die ganze Thematik in vielerlei Hinsicht auch nicht sein. Sonst gäbe es nicht so viele (vermeintliche?) Grauzonen.
Wie gesagt, ich mache das so, dass ich alles eben vor Ort habe, in der Hoffnung, dass ich damit "sauberst möglich" unterwegs bin. Und wie du schon sagst, wird ja nichts weitergegeben oder Ähnliches und im Zweifel ist da auch kein Richter, wo kein Kläger ist.
Es ist halt leider auch schwierig, bei Spielen, die eben nicht neu oder nicht auf deutsch/englisch veröffentlicht wurden. Denke da zum Beispiel an viele Super Nintendo Klassiker, wie Lufia, Illusion of Time oder Terranigma. Oder The Frog for whom the Bell Tolls auf dem Game Boy. Oder generell bei Plattformen, die nicht mehr funktionieren, weil sie zu alt sind oder die Anschlüsse nicht mehr kompatibel sind oder oder oder. Videospiele haben ein massives Problem mit der Nachhaltigkeit.
Aber das ist eben auch nur meine Perspektive. Wie gesagt, du öffnest halt viel krimineller Energie Tür und Tor und ich denke mal, dass ich mich nicht allzu weit damit aus dem Fenster lehne, wenn ich sage, dass fast alle Rom-Nutzer diese Geschichten anders nutzen, als ich.
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13.11.2024, 12:38 #18
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13.11.2024, 12:55 #19
Zu dem rechtlichen Problemen kommt auch der Rechtsraum als Thema dazu. Der hier verlinkte Text war zum Beispiel auf der Seite von Nintendo Australia und galt daher wohl für Australien. In anderen Ländern gelten sowieso andere Gesetze. Bei uns zum Beispiel gibt es ja für Software die Sicherheitskopie und für Medien die Privatkopie. Und Privatkopien darf man immer machen, sofern man keinen Kopierschutz umgeht. Sicherheitskopien sind in der Verwendung eingeschränkt, das heißt wofür man und wie man die nutzen darf ist nicht so frei wie die Privatkopie. Dafür kann die aber nicht so einfach untersagt werden. Teilweise gibt es Auslegungen, dass man die durch AGBs gar nicht untersagen darf, andererseits nur wenn der Hersteller eine Alternative anbietet, die die Privatkopie obsolet macht und das auch für den Anwender kenntlich macht.
Und wenn man dann bedenkt, dass man selbst in Land/Region A ist, die Firma aber womöglich hier keine Rechtsvertretung hat (was für Nintendo nicht zutrifft, da es ja Nintendo of Europe gibt, die ja auch in Deutschland sitzen und Rechtsanspruch geltend machen, aber es gibt ja auch Nutzer und Käufer in Ländern wo Nintendo gar nicht so vertreten ist) und wo ganz anders sitzt und die Rechtsprechungen sich erheblich unterscheiden und viele Fälle wo man nur für sich selbst nutzt nicht nur schwer für den Hersteller überhaupt nachvollziehbar sind, oft sind diese Fälle auch Auslegungssache bzw. rechtlich nicht durchdekliniert, weil die ja nie zur Klage gekommen sind. Die Urteile und Auslegungen gibt es ja nur für die Fälle, wo Leute beispeilsweise selbst Roms verteilen oder so.
Das heißt wir sind alles keine Juristen und selbst wenn wir welche wären, wäre es in vielen Fällen dann immer noch unglaublich schwer zu sagen, wann die lokale Privatkopie für den Eigengebrauch ohne jegliche Nutzung wirklich angegangen werden kann oder nicht.
Die Aussagen widersprechen sich. Denn wenn es Rom-Spielern (meistens, und diesem meistens würde ich auch zustimmen) um Spiele geht, die dauernd wieder veröffentlicht werden, entsteht durch den illegalen Download kein Schaden an einem zukünftigen Re-Release.
Die Aussagen würden nur zusammen passen, wenn die Person die Rom nur herunterlädt, weil es keinen Re-Release gibt und wenn der dann kommt, würde die Person den Re-Release wählen, wenn sie nicht schon eine Rom heruntergeladen hätte. Aber wenn die Personen auch Roms herunterladen wo es die Re-Releases schon längst gibt, heißt es ja die Personen wollen nicht zahlen. Weil sie hätten ja die Alternative des Re-Releases und wählen dennoch die Rom. Aber das heißt eben auch, dass die Leute keinen Bock auf den Re-Release haben. Ohne die Rom hätten sie den auch nicht gewählt.
Finde ich sehr löblich und handhabe ich genauso. Hinzu kommt noch, dass man alte PC-Spiele, bei mir sind es vorrangig alte Point & Click Adventures auch als DRM-freie digitale Spiele bei GOG o. ä. kaufen und die dann ganz offiziell mit dem ScummVM-Emulator auf verschiedenen Plattformen spielen kann. Das ist für mich das Beste. Dann habe ich die ohne viel Aufwand legal bezogen und im Falle der Retro-Spiele bei GOG auch einen meiner Meinung nach fairen Preis gezahlt und kann das Spiel frei mit jedem Emulator zocken, ohne vorher eine Disc oder eine Cartrigde dumpen zu müssen (was ich ja auch mache, da ich ja den Sanni Cartreader und auch noch den GB Operator habe). Und all die Jahre habe ich da auch SEGA gelobt. Denn wenn man die Mega Drive Collection bei Steam gekauft hat, hat man da auch die Rom-Dateien mit heruntergeladen und konnte die nutzen. Leider streicht SEGA die Collection ja bald aus den Stores. Finde ich sehr schade, weil sowas wie Retrode für die Mehrheit eben viel zu nervig und komplex ist, selbst wenn sie das Modul besitzen. Auch kann man dann in der Regel als Deutscher nur seine PAL-Module dumpen, wenn es sich noch um die eigenen Spiele aus der Kindheit handelt und NTSC ist eben besser. Daher bin ich so ein Fan von dem Modell mit ScummVM und den Adventures.
Da gibt es keine Ausrede mehr, die aus dem Netz zu ziehen. Während ich es verstehen kann, wenn sich jemand ne Super Mario World Rom aus dem Netz zieht. Ich kenne auch Leute, die haben das Spiel Zuhause als Modul und haben es teilweise nochmal für GBA, in der Virtual Console, sind Abonennten des NSO... und nutzen trotzdem eine Rom. Kann man verurteilen, kann ich auch verstehen, wenn man das tut. Ich mache es nicht. Ich kann es verstehen, weil der Prozess des Dumpen ja auch ein Pain ist und Leute überfordert. Und ich kann halt verstehen, dass man selbst als zahlender NSO-Kunde mit Original-Modul und -Konsole im Besitz dennoch auf Roms zurückgreift. Beispielsweise für Romhacks, Retroachievements oder einfach um die Spiele auch auf anderer Hardware spielen zu können.Geändert von K-I-T-N (13.11.2024 um 17:04 Uhr)
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14.11.2024, 07:01 #20
Das stimmt so nicht.
Moderne Spiele sind nicht kopiergeschützt, sondern in der Regel nur digital signiert. Stattdessen verfügen die Konsolen über technische Maßnahmen, dass sie illegale Kopien oder unlizensierte Spiele erkennen und deren Abspielen verhindern.
Ich kann z.B. ein Switch-Spiel problemlos auslesen und vollkommen legal eine digitale Kopie erstellen.
Gehen wir davon aus, dass ich mein Original nach dem Auslesen zerstöre, was mich ggf. berechtigt, meine Sicherungskopie zu verwenden: Diese Kopie ist verschlüsselt, ich kann sie also nicht direkt abspielen. Um den notwendigen Key aus der Konsole auszulesen, muss ich technische Maßnahmen der Hardware umgehen, was illegal ist (technische Maßnahme umgehen heißt z.B. bei der Wii, den Arbeitsspeicher mit einer Pinzette zu berühren). An dieser Stelle setzt ja auch Nintendos Argumentation gegen Yuzu & Co. an: Die Emulatoren umgehen eine Schutzmaßnahme der Konsole und können ohne diese illegale Handlung nicht hergestellt werden. (Nach dem DMCA verboten, aber nicht unbedingt navh deutschen Urheberrecht)
Nur ist dieser Key für dir Verschlüsselung an sich nur eine sehr große Zufallszahl, die ein Zufallszahlengenerator ausgedacht hat. Der Key ist urheberrechtlich gar nicht geschützt (er erfüllt nicht die notwendige Schöpfungshöhe), und ich darf ihn mit legal aus dem Netz laden. Und in Yuzu importieren.
Nintendo scheint dieser Ansicht weitestgehend zuzustimmen:
Sie verklagen nicht die Hersteller des Switch-Cardreaders, und nicht die Seiten, die die Switch-Keys verbreiten. Sondern nur Modchip-Hersteller/Verkäufer. Selbst gegen Yuzu hat Nintendo keine Klage erwirkt, sondern nur damit gedroht, weil Nintendo sich nicht sicher ist, ob es die Klage gewinnen würde.
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