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  1. #1
    Avatar von Stephan
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    Wii einschicken. Direkt zu Big N oder über Händler?

    Moin,

    also ich möchte meinen Wii jetzt wegen dem Bildfehler (guckstu hier:Bildfehler?!?), der immer nerviger wird umtauschen/reparieren lassen. Meine Frage dazu: Ist es besser den Wii zum Händler zu bringen, wo ich ihn gekauft habe (in meinem Falle MM, von deren Service ich nicht grad begeistert bin) oder direkt zu Big N zu schicken (natürlich verbunden mit Portokosten etc.)?
    Einerseits denke ich, dass MM den Wii kaum reparieren kann und ihn auch zu Nintendo schicken wird, andereseits habe ich bei M schon genung schlechte Erfahrungen beim Reparatur-/servicedienst gemacht und kann mir natürlich nicht sicher sein, dass meine Fehlerbeschreibung die ich an MM gebe auch in dem Wortlaut zu Big N kommt und dort entsprechend untersucht wird.
    Beim Schicken an Big N direkt fallen natürlich Portokosten und wahrscheinlich auch Kosten für die Versicherung des Paketes an (weiss jmd. wieviel das ca. ist bei som Wii im Karton?). Andererseits kann ich mir da aber dann 100%ig sicher sein,d ass er dort entsprechend meiner beiliegenden Fehlerbeschreibung untersucht wird. (Falls er dort ankommt, was wenn das Paket verloren geht? Hab sowas noch nie gemacht...)
    Oder soll ich zu MM gehen und denen gleich n Beispielbild meines Bildfehlers ausdrucken, dass sie dann dem Wii für Big N beilegen können? (So eins wie in meinem ersten Thread dazu: Bildfehler?!?)

    Also was tun?


    mfg, Yoshi88

  2. #2

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    RE: Wii einschicken. Direkt zu Big N oder über Händler?

    Wenn du es zu Nintendo schickst würd ich eben die Konsumentenberatung anrufen, die dir genau sagt, wie du vorgehen musst.. Vor allem wegen der Fehlerbeschreibung. Evtl kannste ja dort gleich mit dem Abwickeln des Service beginnen, falls man dir z.B. am Telefon bereits ne Bearbeitungsnummer gibt oder Ähnliches.

    01803 - 18 18 00

  3. #3
    Avatar von greedy
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    RE: Wii einschicken. Direkt zu Big N oder über Händler?

    Original von Yoshi88
    in meinem Falle MM, von deren Service ich nicht grad begeistert bin
    Wenn du warten kannst, bis die Filiale wieder Wii-Konsolen im Sortiment hat dann tauschen sie dir das Gerät aus. Du musst jedoch alles wieder in die Originalschachtel packen (Wii Sports, Nunchik, Wiimote, Composite Kabel, Sensorbar etc.)

    Aus einem schweizer Gamesforum habe ich einen positiven Erlebnisbericht zu genau dem Thema gelesen. Auch bei MM.

    Ich habe mein Wii Play ebenfalls bei MM problemlos umtauschen können.
    Guckst du ---> HIER <---
    greedy the planetarian

  4. #4
    Avatar von Stephan
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    RE: Wii einschicken. Direkt zu Big N oder über Händler?

    Original von greedy
    Original von Yoshi88
    in meinem Falle MM, von deren Service ich nicht grad begeistert bin
    Wenn du warten kannst, bis die Filiale wieder Wii-Konsolen im Sortiment hat dann tauschen sie dir das Gerät aus. Du musst jedoch alles wieder in die Originalschachtel packen (Wii Sports, Nunchik, Wiimote, Composite Kabel, Sensorbar etc.)

    Aus einem schweizer Gamesforum habe ich einen positiven Erlebnisbericht zu genau dem Thema gelesen. Auch bei MM.

    Ich habe mein Wii Play ebenfalls bei MM problemlos umtauschen können.
    Guckst du ---> HIER <---
    Gilt das nicht nur 14 Tage nach Kauf? Ansonsten schicken sie es doch auch im Sinne der Garantie des Herstellers an diesen und lassen den das Produkt dann umtauschen, oder berechnen für ne Reparatur Gebühren, oder?

  5. #5

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    RE: Wii einschicken. Direkt zu Big N oder über Händler?

    Eben, gilt nur innerhalb 14 Tage nach dem Kauf. Alles andere ist reine Kulanz. Ausprobieren halt

    Hängt halt schon vom Laden selbst, teilweise sogar vom Mitarbeiter ab.

  6. #6
    Avatar von Marc
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    Handelt es sich dann nicht hier um ne Reklamation? Sprich 2 Jahre Reklamationsrecht? Oder irre ich mich da?

  7. #7

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    Reklamationsrecht? Oo
    Davon hör ich das erste Mal.

    Oder meinste Gewährleistung? Was ja nichts anderes ist als ne "Art" verlängerte Garantie, ums mal kurz zu fassen.

  8. #8
    Avatar von Marc
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    Umtauschrecht <-- gibt es nicht! Sprich Kolanz des Händlers.

    Reklamationsrecht <-- laut den BGB geregelt, bei Textilien 2 jahre.. sprich wenn dir nach 1 jahr und 11 monaten deine Hose nicht passt und es sich um Herstellerfehler, also Knopf abgerissen, Naht aufgegangen etc, [nicht um eigen verschuldenm wie hingefallen oder so] handelt muss der Einzelhändler dieses getragene und gewaschene Ding zurück nehmen

    Als ich bei Media Markt was reklamieren wollte und es allerdings schon 1 jahr her war machten die erst nen aufstand, dann laberte ich was von Reklamationsrecht welches ich doch 2 jahre habe und schwupps haben die mir das Abgenommen gegen bares, nun weiß ich aber nicht wie das beim NintendoWii ist, es handelt sich aber auch um ein elektronisches Gerät!

    KLICK MICH

    und mich auch

  9. #9

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    Soweit ich das verstehe ist Reklamationsrecht auch vor allem im Textileinzelhandel gebräuchlich. Im Sinne vom Umtausch. Liegt wohl auch an den niedrigeren Kosten und den geringeren Wertverlust.

    In deinem Fall denke ich auch, dass der MM aus reiner Kulanz gehandelt hat. Wenn er wollte konnte er auch bei dir das Gerät einfach dem Service übergeben, welche sich dann auf eigene Kosten mit dem Problem beschäftigen bzw. einschicken.
    Zu meiner Zeit war jedenfalls noch nie was von "Reklamationsrecht" die Rede, oder gebräuchlich.

  10. #10
    Avatar von Marc
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    Naja aber es scheint ja zu exestieren! Immerhin steht es im BGB und bei Media Markt meinten die damals auch das es mein Recht ist, bzw. das ich recht habe da es gesetzlich geregelt ist. Jedenfalls nachdem ich meinte das ich mich mal mit dem BGB schlau gemacht habe^^

    Dir haben sie es bloß nicht beigebracht, damit du jaaa keinen Kunden was zurücknimmst jaja typisch MediaSaturn ^^


    Interessant darin steht auch das es gesetzlich geregelt ist bei Fehlern

    Wie lange kann ich Weihnachtseinkäufe umtauschen?

    Was soll man bloß schenken? Wenn Sie nicht sicher sind, lassen Sie sich beim Kauf auf der Rechnung ein Umtauschrecht quittieren. So bleiben Sie bzw. der Beschenkte nicht auf dem »Fehlkauf« sitzen. Ist das Geschenk nur zu klein oder zu groß, in der falschen Farbe oder doppelt auf dem Gabentisch gelandet, haben Kunden kein gesetzliches Recht darauf, die Ware umzutauschen. Wurde Ihnen das aber kulanterweise zugebilligt (z. B. auf dem Kaufbeleg), können Sie den Umtausch des »missglückten« Geschenkes verlangen. Etwas anderes gilt, wenn das Geschenk fehlerhaft ist - beispielsweise die Seidenbluse Fäden zieht oder die Digitalkamera klemmt. Dann haben Sie ein gesetzlich verbrieftes Reklamationsrecht (§ 433 ff. BGB) - auf Nachbesserung oder Preisminderung, auf Umtausch oder Erstattung des Kaufpreises.

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