1. #40501
    Avatar von matzesu
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    Schon gut ich hab jetzt erst mal das Digitale wo ich sehe was für Wetter es gibt, wie der UV Index gerade aussieht, Wecker, Lautstärke, und Aktivität..
    Als das mit dem Bein akut war, und durch das ständige Füße nicht hochlegen mein einer Fuß so dick geworden ist das ich ins Krankenhaus zum abklären musste das das keine Trombose wird hatte ich auch einen ziemlich hohen Puls, nicht nur weil ich gefühlte 5 Kilometer Krankenhaus Flur auf Krücken zurücklegen musste.. da war es nicht schlecht das ständig auf der Uhr zu kontrollieren..

  2. #40502

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    Zitat Zitat von Karltoffel Beitrag anzeigen
    Ja, ich erwerbe eine Nutzungslizenz, aber eben vom Händler.

    Es ist auch total OK, mich wegen nicht-akzeptierten AGBs vom Onlinespielen abzuhalten. Aber z.B. die Spyro-Trilogie ist 100% offline. Es gibt keinen Service, den die für mich direkt erbringen.

    Lehn ich die AGB aber ab, kann ich nichtmal das Spiel spielen. Absolut unsinnig, weil die AGB ungültig sind - sie hätten vor dem Kauf ausgehändigt werden müssen. Ich kann ja auch das Spiel nicht bei Mediamarkt oder im eShop zurückgeben.

    Bei Hardware wird es dann einfach nur noch sinnlos.
    Normalerweise liegen bestimmte ausgedruckte Nutzungshinweise innerhalb der Gebrauchsanweisung bei. Da es solche bei Spielen meistens nicht mehr gibt, steht das alles in diversen Bildschirm-Texten, durch die man sich einmal durchklicken muss. Beides ist nicht per se ungülitg, zumal wir hier von unterschiedlichen Ländern reden.
    Bei Nutzungsbedingungen geht es meistens um den Haftungsausschluss und mehr nicht. Wenn du z.B. Epilepsie hast und im Spiel xy in den Nutzungsbedingungen in dem Zusammenhang gewarnt wird, dann sind diese nicht ungültig. Du sollst auch niemanden eine Maus über den Schädel ziehen. Es steht dir frei, das Spiel trotzdem zu spielen und die Maus zu benutzen und dann eben keinen diesbezüglichen (s.o.) Schadensersatzanspruch zu haben. Wenn die Bedingungen für dich unzumutbar (juristische Betrachtung, nicht dein Bauchgefühl) sind, dann kannst du das Spiel oder die Maus durchaus zurückgeben.

    Welche Bedingung stört dich denn jetzt genau?

    Zitat Zitat von matzesu Beitrag anzeigen
    Schon gut ich hab jetzt erst mal das Digitale wo ich sehe was für Wetter es gibt, wie der UV Index gerade aussieht, Wecker, Lautstärke, und Aktivität..
    Als das mit dem Bein akut war, und durch das ständige Füße nicht hochlegen mein einer Fuß so dick geworden ist das ich ins Krankenhaus zum abklären musste das das keine Trombose wird hatte ich auch einen ziemlich hohen Puls, nicht nur weil ich gefühlte 5 Kilometer Krankenhaus Flur auf Krücken zurücklegen musste.. da war es nicht schlecht das ständig auf der Uhr zu kontrollieren..
    Du kannst in solchen Fällen im Krankenhaus auch nach einem Rollstuhl fragen. Als junger Mann wirst du dann aber wahrscheinlich schief angeschaut.
    Geändert von Tiago (16.08.2021 um 15:16 Uhr)

  3. #40503
    Avatar von Karltoffel
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    Neuen Laptop gekauft. Auf dem Karton klebt noch das Rücksendeettikett des Vorbesitzers.

    Das ist so einer der Momente, wegen denen ich auch keine 3 Joycons zurückschicken würde.

  4. #40504
    Avatar von Shodan
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  5. #40505
    Avatar von Demon
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    Zitat Zitat von Karltoffel Beitrag anzeigen
    Aus dem Tagebuch eines Amazonkunden:
    Neuen Laptop gekauft. Auf dem Karton klebt noch das Rücksendeettikett des Vorbesitzers.

    Das ist so einer der Momente, wegen denen ich auch keine 3 Joycons zurückschicken würde.
    Finde es schlimm, was für Einstellung so manch einer hat.

    GdT: Shift Taste am Arsch. Zeit für eine neue Tastatur.

  6. #40506

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    Zitat Zitat von Demon Beitrag anzeigen
    GdT: Shift Taste am Arsch. Zeit für eine neue Tastatur.
    Shiftest du zu ner mechanischen mit Regenbogenleuchtfunktion ?

  7. #40507
    Avatar von matzesu
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    Hauptsache kein Bier in der Tastatur


  8. #40508

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    Zitat Zitat von Karltoffel Beitrag anzeigen
    Aus dem Tagebuch eines Amazonkunden:
    Neuen Laptop gekauft. Auf dem Karton klebt noch das Rücksendeettikett des Vorbesitzers.

    Das ist so einer der Momente, wegen denen ich auch keine 3 Joycons zurückschicken würde.

    Auge um Auge, oder was? Schon den Umzug nach Afghanistan geplant?
    Soll Amazon innerhalb der Rückgabefrist zurückgesandte Produkte wegschmeißen? Wenn dir das nicht passt, dann schicke das Gerät ebenfalls zurück. Immer dieses Anbeten der Verpackung, meine Güte. Die meisten im Forum beschriebenen Probleme kommen einfach dadurch, dass man nicht persönlich im Geschäft kauft, sondern bestellt.
    Im übrigen muss ich jetzt schon das xte Mal fragen, warum ihr alle überhaupt bei Amazon bestellt, wenn der Laden angeblich so schrecklich ist. Die Begründung von FallenDevil, dass es das Produkt nur bei Amazon gäbe, sehe ich weder bei Laptops, noch bei Konsolen. Meine Switch und das aktuelle TV-Gerät und Laptop habe ich übrigens nicht bei Amazon gekauft, obwohl ich viel weniger Vorbehalte gegen den Service dort habe.

  9. #40509
    Avatar von Tiago
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    Wenn es entsprechend deklariert worden wäre, hätte er wahrscheinlich kein Problem damit gehabt.


  10. #40510

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    Zitat Zitat von Tiago Beitrag anzeigen
    Wenn es entsprechend deklariert worden wäre, hätte er wahrscheinlich kein Problem damit gehabt.
    Wie soll das in der Praxis ablaufen, wenn dort Menschen teilweise zeitgleich Produkte bestellen? Soll ja Produkte geben, die dort innerhalb einer Minute mehrfach weggehen.

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