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15.08.2021, 00:09 #8671
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15.08.2021, 00:51 #8672
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15.08.2021, 00:57 #8673
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Ich muss mich da Nintendofan anschließen und ich wäre auch mit dem Weggeben oder Auspacken vorsichtig, denn die zusätzlichen Teile gehören dir nicht. Amazon darf die Teile theoretisch zurückfordern. In der Praxis machen sie wohl gar nichts, aber wenn du dich schon selber nicht meldest, dann solltest die Zusatzteile zumindest ein paar Tage verpackt aufbewahren. Ob eine Informationspflicht deinerseits an Amazon besteht, kann ich dir nicht sagen. Und ja, es wäre natürlich ehrlicher, den Händler einfach zu kontaktieren und anzubieten, die Sachen zu deren Aufwand zurückzuschicken. Sofern das nicht sehr teuer war, wird ein Händler normalerweise darauf verzichten. Jenseits von Rechtsfragen, ist das auch eine Frage der Geschäftsbeziehung. Ich kann aber durchaus nachvollziehen, dass man bei einem anonymen Versandriesen wie Amazon weniger geneigt ist, derartiges zu tun. :(
added after seeing your posting:
Ach so siehst du das. Dann gibt es wohl nichts weiter dazu zu sagen. :(Geändert von Arcade (15.08.2021 um 00:59 Uhr)
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15.08.2021, 01:06 #8674
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Wäre das ein Kleinhändler, dann würde ich anders reagieren und diese zurücksenden. Bei Amazon dagegen habe ich absolut kein schlechtes Gewissen.
Die Pads sind zwar an die 3 Freunde versprochen, aber frühstens kriegen sie diese erst in 2 Wochen, weil ich erstmal im Ausland bin. Mal gucken ob was von Amazon kommt, ich glaube aber eher nicht und daher ist für mich die ganze Sache einfach nur eine nette Dreingabe, dessen Vorteil ich privat ausnutze.
Würde ich diese verkaufen wäre das auch nochmal was anderes, aber selbst dann, so what?Discord - Neino#8565
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15.08.2021, 01:25 #8675
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Man muss schauen wo man bleibt. Hätte dasselbe gemacht.
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15.08.2021, 02:01 #8676
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Rechtlich muss man das garantiert melden, wenn du auch nur einen Euro zu viel als Wechselgeld bekommst MUSS man das melden vom Gesetzgeber her, der sieht auch keinen Unterschied entsprechend wie groß ein Unternehmen ist.
Unterschlagung (ist es das? nicht 100% sicher, weil das normal eine Aufforderung beinhaltet, beim Wechselgeld zB ist aber keine nötig damit es eine Straftat wird) ist kein Kavaliersdelikt.
Da du mitbekommen hast das es hier einen Fehler von Amazon gibt bist du halt voll im Wissen davon das es hier einen Fehler gab.
Wenn du es meldest und die sagen "kannst du behalten" bist du im Grünen auf jeder Ebene, aber das denke ich würden die nicht.
Aber es ist tatsächlich unwahrscheinlich das hier eine Aufforderung kommen wird, wie sollen die denn herausfinden das es diesen Fehler gab?
Amazon wird jedenfalls wie jedes Unternehmen solche Verluste auf alle anderen Produkte drauf schlagen und wir alle zahlen es am Ende, Unternehmen arbeiten nicht gratis.
Daher ist es auch am Ende egal das ich Amazon nicht so besonders mag, es ist nun einmal zu lasten von uns allen.
Die Unterschlagung ist nur strafbar, wenn der Täter mit Vorsatz handelte, die fahrlässige Unterschlagung ist nicht strafbar. Die Unterschlagung verjährt gemäß § 78 III Nr. 4 StGB in fünf Jahren. ... Gemäß § 248a StGB wird die Unterschlagung geringwertiger Sachen nur auf Antrag verfolgt.Geändert von Naska (15.08.2021 um 02:03 Uhr)
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15.08.2021, 10:46 #8677
Man muss gar nichts melden, wenn einem ein Händler etwas unverlangt zusendet. Der Händler kann in diesem Fall aber einen Irrtum geltend machen, der offensichtlich vorliegt, und die zuviel gesendeten Joycons zurückverlangen.
Angenommen, ich müsste das melden, sollte ich dann jeden unverlangt zugesendeten Hello-Fresh-Flyer und jede Packung nachgemachter Gummibeeren melden, die oft beiliegen?
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15.08.2021, 12:28 #8678
Das kann man sich natürlich zurechtbiegen wie man möchte Etwas zu bestellen und eine zu hohe Menge oder falschen (etwa höherwertign) Artikel zu erhalten, ist was völlig anderes als offensichtliche Werbung. Du würdest dich ja schließlich auch melden, wenn ein Artikel fehlt.
MediaMarkt hat neulich meine bereits im Markt abgeholte Bestellung storniert und das Geld erstattet. Rat mal, was ich gemacht hab? Mich bei denen gemeldet. Habe Anfang des Jahres eine Bestellung erhalten, die Laut Lieferschein für einen anderen Kunden gedacht war. Wert 140€. Rat mal was ich gemacht hab?
Finde es schlimm, was für Einstellungen manch einer hier hat.
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15.08.2021, 12:54 #8679
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15.08.2021, 13:22 #8680
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Das ist eine bizarre Realität in deinem Kopf da, versuchst du grade ernsthaft das Gleich zu setzen?
Eine Tüte Gummibären für 1 Euro wenn du für hundert Euro bestellst ist 1% des bezahlten aber hier ist es das 4 fache oder anders 300% mehr, das ist ein dermaßen großer Unterschied das es tatsächlich Rechtlich von Bedeutung sein sollte.
Angenommen du bist aber geistig wirklich nicht in der Lage diesen Unterschied wahrzunehmen.
In diesem Fall gibt es eine Person die deine Vormundschaft hat und somit hier die Verantwortung trägt und dann melden müsste.
Aber um die Frage zu beantworten, theoretisch müsstest du es melden und die würden dir dann sagen das es ein Dankeschön ist, bin mir aber sicher das es genau deshalb die Ausnahme gibt bei kleinen Dingen die ich auch schrieb "Gemäß § 248a StGB wird die Unterschlagung geringwertiger Sachen nur auf Antrag verfolgt.".
Und nein, 300% sind kein kleiner Unterschied und ob 63€ als fixer Wert als gering gilt kann ich dir nicht sagen.
Edit:
Die Grenze der Geringwertigkeit ist nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes aus 2004 jedenfalls bei 25 € noch nicht erreicht[4]; nach einem Urteil des OLG Frankfurt vom Mai 2008 zufolge liegt sie bei 50 €;[5] auch das OLG Hamm hatte sich im Juli 2003 („43 Tafeln Schokolade“) auf diesen Betrag festgelegt.[6] Bei 50 € hat auch im Januar 2000 das OLG Zweibrücken die Grenze gesehen.[7] Bei Neuwaren ist der Warenpreis, bei gebrauchten Waren der Zeitwert anzusetzen.
An sich sollten die 63€ also zu hoch sein aber ggbf kann man hier mit "gebraucht" argumentieren und es grade so drunter kriegen, nicht sicher.Geändert von Naska (15.08.2021 um 14:01 Uhr)
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