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  1. #11
    Avatar von matzesu
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    Es gibt sogar Homebrewroms, das sind Spiele die von Privaten Leuten programmiert wurden und dann zumbeispiel (ein spezielles Brenngerät und eine leere Cardrigte vorrausgesetzt), auf den jeweiligen Konsolen laufen, die Homebrewspiele für den DS sind zumbeispiel .ds dateien, wie die original Spiele.. Emulatioren selber sind nicht illegal, aber man braucht für manche (GBA, PSX) eine Firmware von der Konsole und die selber auszulesen ist auch schwierig..

    Emulation ist so eine Sache, viele ziehen sich die Roms einfach aus dem Internet, was verboten ist, aber es gibt Geräte, die kann man einfach an den PC anschließen und dort die Cardridge rein und schon kann man sie auslesen, das ist so eine Grauzohne, man darf den Kopierschutz nicht umgehen, aber ist das schon ein Kopierschutz wenn die auf der Kardridge sind? Keiner weiß das so richtig..,

    Im Was habt ihr Gespielt Thread schreibe ich auch manchmal über Spiele die ich auf der Pandora im Emulator spiele, aber das ist dann ein Playstationspiel was ich von der Original CDRom selber ausgelesen habe,

    Ich sage mal so: Über Emulation reden ist kein Problem, aber über die Roms und wie man sie bekommt schon eher, da gibt es einschlägige Foren dazu...

    Ich Moderiere in einem Board wo es um Homebrewhandhelds geht, da gehört natürlich auch dazu das man über Emulation und die neuesten Emus redet aber soballd gefragt (oder geantwortet) wird, wo es Roms zum runterladen gibt gibt eine Verwarnung und der Link wird von uns gelöscht..

  2. #12
    Avatar von illuminator
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    § 108b UrhG - Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
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    1. in der Absicht, sich oder einem Dritten den Zugang zu einem nach diesem Gesetz geschützten Werk oder einem anderen nach diesem Gesetz geschützten Schutzgegenstand oder deren Nutzung zu ermöglichen, eine wirksame technische Maßnahme ohne Zustimmung des Rechtsinhabers umgeht oder
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    a) eine von Rechtsinhabern stammende Information für die Rechtewahrnehmung entfernt oder verändert, wenn irgendeine der betreffenden Informationen an einem Vervielfältigungsstück eines Werkes oder eines sonstigen Schutzgegenstandes angebracht ist oder im Zusammenhang mit der öffentlichen Wiedergabe eines solchen Werkes oder Schutzgegenstandes erscheint, oder
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    wird, wenn die Tat nicht ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen erfolgt oder sich auf einen derartigen Gebrauch bezieht, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer entgegen § 95a Abs. 3 eine Vorrichtung, ein Erzeugnis oder einen Bestandteil zu gewerblichen Zwecken herstellt, einführt, verbreitet, verkauft oder vermietet.

    (3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 gewerbsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

    UrhG § 109 Strafantrag
    In den Fällen der §§ 106 bis 108 und des § 108b wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. Ergebnis: Man handelt bei der Umgehung des Kopierschutzes zur Herstellung privater Sicherheitskopien zwar rechtswidrig, jedoch macht man sich nicht strafbar. Den Rechteinhabern stehen lediglich zivilrechtliche ANsprüche auf Beseitigung, Unterlassung und Schadensersatz zu. Wenn die Sicherheitskopien im eigenen Schrank bleiben, werden die Ansprüche de facto aber mangels Kenntnis der Rechteinhaber nicht druchsetzbar sein. Die oben genannten Regelungen gelten für sämtliche Werke also auch ohne Unterschied zwischen Musik und Software.

    Beim Spielen mit einem Emu beschränkt sich das allerdings nur auf Homebrew und nicht auf Geschütze Spiele diese Sind meines wissen verboten

    Gruß

  3. #13
    Avatar von Tiago
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    Ich mach das mal ganz platt (um sicher zu gehen) an nem willkürlichen Beispiel fest: Stellt euch mal vor, ich hätte eine N64 und Mario 64 und würde das jetzt am PC auf einem Emulator spielen wollen (warum auch immer ich das tun wollen würde...). Wäre das dann ein Problem, wenn ich mir die Rom und nen Emulator suche um das zu spielen? Theoretisch besitze ich ja das original. Oder müsste ich mir die Rom dann selbst auslesen, damit ich mich keiner Straftat schuldig mache?


  4. #14
    Avatar von illuminator
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    Ja ist verboten weil du sie nicht Runterladen darfst

  5. #15
    Avatar von matzesu
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    Wenn du allerdings ein Handy hast das N64 Emulieren kann, außerdem ein Auslesegerät (einfach mal Googlen), und die Originale Spielecardridge von Mario 64, dann wäre das nicht so das Problem
    so ein Emuhandheld ist ziemlich praktisch: man kann meißtens Quicksave machen, und man hat ganz viele Spiele dabei

    Ich würde Emulation nicht verteufeln, wenn man sich die Spiele auf Legalem Wege besorgt

  6. #16
    Avatar von illuminator
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    Mal ganz ehrlich, durch den ganzen Emulator scheis wird die Spiele industrie ganz schön in die Knie gezwungen locker 80-90 prozent nutzen das aus und Spielen Illegal. Ganz zur freude (Achtung ironie) der ehrlichen käufer die teuer Geld bezahlen um sich ein Spiel Zu kaufen welches warscheinlich durch die hohen verlusste nicht, günstiger sondern eher teurer geworden ist. Keine frage gibt es auch Menschen die sich die Software legal gekauft haben. aber warum sollte ich es denn dann aufn nem Pc wo die Steurung ect viel Komplizierter ist Spielen ?
    Also bitte. Für mich klingt sogar das komisch.
    Geändert von illuminator (12.12.2011 um 14:18 Uhr)

  7. #17
    Avatar von Tiago
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    Am PC ist vllt nicht das richtige Beispiel. Aber wenn man so einen Handheld nutzt, wie Matzesu, dann ist es doch praktisch mit diesen Quicksaves. Außerdem hat man mit einem System immer alles dabei.


  8. #18
    Avatar von illuminator
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    Ja gut aber wenn ich nur die Homebrew Konsole habe dann kaufe ich mir bestimmt nicht vorher noch nen, sagen wir mal Ds und das Spiel um es dann auf der homebrew Konsole spielen zu können weil ich könnte ja den Ds benutzen. Wenn ich nur das Spiel kaufen würde, würde es auch automatisch bedeuten das NIntendo wieder Verlusste macht weil sie keinen Ds Verkaufen. Das mit dem Quicksave ist zwar ganz Praktisch aber irgendwie auch nen cheat der Spielen dann zu einfach macht. Für mich kein grund jetz umbedingt Roms ob illegal oder selbst ausgelesen zu Spielen.

  9. #19
    Avatar von matzesu
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    Und bei den Handhelds geht es nicht um die neuesten Spiele, dort ist es einfach die Illegale Kopie aus dem Internet die der Spieleindustrie probleme bereitet, bei der klassischen Emulation geht es um Uralte Konsolen und Computer, die damit am leben erhalten werden: wer hat denn heute noch die Muße, ein NES an seinen Fernseher anzuschließen (mit Antennenkabel), ??? Oder ist es gesichert, das die alten Cardridges noch lange halten?? Auch um die alten Konsolen zu entlasten gibt es die Emulation,
    Ich zumbeispiel spiele nicht mehr so gerne am Fernseher, deshalb zocke ich Final Fantasy VII halt auf dem Homebrewhandheld durch, das hat sich wie gesagt sehr leicht von der Originalen CDROM auslesen gelassen

    Davon abgesehen: ROM heißt auch nur "READ ONLY MEMORY" aber das Image der ROM wird Rom genannt.., warom auch immer..

    EDIT: Und einen DS braucht niemand zu Emulieren: Die Hardware ist noch neu und portable, außerdem kann man so einen DS nicht wirklich gut mobil emulieren, dafür braucht man mehr Power als die Mikrigen 500mhz der Pandora.. , den einzigen Handheld den ich auf der Pandora spiele ist GBA und die Gameboyreihe da der DSlite keine GB und GBC Spiele schluckt, und der 3DS keine GBA Spiele
    Geändert von matzesu (12.12.2011 um 14:36 Uhr)

  10. #20
    Avatar von Tiago
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    Viele Cardridges aus der SNES Zeit hatten ja auch ne Batterie und die hält auch nicht ewig (= Spielstand weg).


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