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  1. #4891
    Avatar von Karltoffel
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    Zitat Zitat von Arcade Beitrag anzeigen
    Bin mir da nicht sicher. Für selbstständige Entwickler & Vertreiber fällt so nämlich eine Option weg, vor Release noch notwendige Schubgelder einzusammeln.
    Da hat sich nichts geändert. Bisher ist das Widerrufsrecht mit dem Begin des Preloads erloschen, nun mit dem Release. Der Kunde hatte schon immer die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.

    Theoretisch war eine Vorbestellung auch jetzt schon nur eine unverbindliche Absichtserklärung. Faktisch bleibt es ein bestehender Vertrag - eine Widerruf ist ja bei Nintendo umständlich (man muss das Kleingedruckte lesen)

    Vor allem aber kommen miese, gehypte Spiele mit einem Review-Embargo. Wenn das am Releasetag fällt, ist es für eine Stornierung zu spät.

  2. #4892
    Avatar von Garo
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    Zitat Zitat von Mjyrn Beitrag anzeigen
    Ich habe es mir vorhin installiert, aber ich glaube dann fliegt es gleich wieder runter ohne dass ich reinschaue.
    Sorry, das war eine reine Vermutung, weil... na ja... eigentlich so gut wie jedes Handyspiel Microtransaction-verseucht ist. Und Level-5 braucht dringend Geld. Kann mir nicht vorstellen, dass gerade die einen anderen Weg gehen.

  3. #4893

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    Zitat Zitat von Karltoffel Beitrag anzeigen
    Da hat sich nichts geändert. Bisher ist das Widerrufsrecht mit dem Begin des Preloads erloschen, nun mit dem Release. Der Kunde hatte schon immer die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.

    Theoretisch war eine Vorbestellung auch jetzt schon nur eine unverbindliche Absichtserklärung. Faktisch bleibt es ein bestehender Vertrag - eine Widerruf ist ja bei Nintendo umständlich (man muss das Kleingedruckte lesen)

    Vor allem aber kommen miese, gehypte Spiele mit einem Review-Embargo. Wenn das am Releasetag fällt, ist es für eine Stornierung zu spät.

    Während ich es andernorts nachvollziehen kann: Warum bestellt man überhaupt beim Nintendo-EShop was vor? Gibt es da etwas? So lahm sind die Server nicht, dass ein vorheriges Runterladen viel bringt.

  4. #4894

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    Darum geht's doch nicht sondern dass man das Spiel so früh wie möglich zocken kann und sich zum Erscheinen nicht noch mit dem Download beschäftigen muss. Zudem kommt es auch immer auf die Leitung des Kunden an, die kann schonmal lahm sein

  5. #4895
    Avatar von matzesu
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  6. #4896
    Avatar von Karltoffel
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    Naja, wenn der Publisher und die ersten Reviews passen, kann ich mir manchmal auch vorstellen vorzubestellen.

    Ich finde aber, dass das Urteil nicht weit genug geht. Ich muss die Ware ausprobieren können. Ich muss das Spiel spielen können. Und sei es nur eine Stunde. Da aber Digital-Store-Betreiber die Spiele als Service statt als Produkt deklarieren, brauch es dafür eine Gesetzesänderung.

  7. #4897
    Avatar von Naska
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    Zitat Zitat von Mjyrn Beitrag anzeigen
    Oh no, ist es?
    Ich habe es mir vorhin installiert, aber ich glaube dann fliegt es gleich wieder runter ohne dass ich reinschaue.
    Habe mir von Boltrend Disgaea RPG angeschaut und das ist relativ ok gehandhabt für ein Free to Play... vom Publisher her dürfte es gehen.
    Aber kein Plan wie verseucht es vom Entwickler her ist :X.

  8. #4898

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    Zitat Zitat von Karltoffel Beitrag anzeigen
    Naja, wenn der Publisher und die ersten Reviews passen, kann ich mir manchmal auch vorstellen vorzubestellen.

    Ich finde aber, dass das Urteil nicht weit genug geht. Ich muss die Ware ausprobieren können. Ich muss das Spiel spielen können. Und sei es nur eine Stunde. Da aber Digital-Store-Betreiber die Spiele als Service statt als Produkt deklarieren, brauch es dafür eine Gesetzesänderung.
    Ich weiß nicht so genau, woher die Anspruchshaltung kommt, dass man das "muss".

  9. #4899
    Avatar von Mjyrn
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    Zitat Zitat von Garo Beitrag anzeigen
    Sorry, das war eine reine Vermutung, weil... na ja... eigentlich so gut wie jedes Handyspiel Microtransaction-verseucht ist. Und Level-5 braucht dringend Geld. Kann mir nicht vorstellen, dass gerade die einen anderen Weg gehen.
    Ok XD
    Dann probiere ich es wohl doch mal aus.
    The horrors prevail,
    but so do I.


  10. #4900
    Avatar von Karltoffel
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    Zitat Zitat von Arcade Beitrag anzeigen
    Ich weiß nicht so genau, woher die Anspruchshaltung kommt, dass man das "muss".
    Es kommt daher, dass es ein Recht ist, dass wir als Verbraucher über viele Jahrzehnte erkämpft haben. Die Relevanz dieses Widerspruchsrecht zeigt sich schon darin, dass es in das BGB aufgenommen wurde - dem wichtigstem Gesetz des Privatrechts. Quasi die Verfassung unseres privaten Miteinanders.

    Unternehmen wie Nintendo treten dieses Recht mit Füßen. Sie deklarieren das Spiel als Leistung, die mit dem Beginn des Downloads - bzw. ab sofort mit dem Beginn der Spielbarkeit als erbracht gilt. Dabei nutzen sie Ausnahmen, die Sinn machen im Handwerk oder Dienstleitungsgewerbe. Wenn der Tischler Holz bestellt oder gar zugesägt hat, dann hat er bereits Arbeit geleistet oder ist bereits für Kosten in Vorleistung gegangen. Natürlich steht ihm hier eine Entschädigung zu, falls ich vom Vertrag zurücktreten will. Bei einem Download, der millionenfach 1:1 digital kopiert wird, macht das überhaupt kein Sinn. Die Kosten - insbesondere Marketing- und Entwicklungskosten - sind ja entstanden, lange bevor ich den Vertrag abgeschlossen hat.
    Das ist als würde mir Microsoft die Kosten für Office 2022 in Rechnung stellen, auch wenn ich gar nicht von 2019 upgraden will. Schließlich habe man das ja extra für mich entwickelt.

    Nintendo weiß das, weshalb die das Erlöschen des Widerrufs in ihren AGB auch doppelt formulieren. Einmal für digitale Inhalte und einmal für Dienstleistungen. Wenn man vor Gericht mit dem einen nicht punkten kann, nimmt man halt das andere. Und zur Not werden die AGB einfach zu einem "Vertrag" umdefiniert, damit Nintendo sich nicht an die Gepflogenheiten von AGBs halten muss.

    Ersetze Nintendo gerne durch Sony oder Microsoft. Das Gesagte bleibt im Groben weiterhin gültig.
    Geändert von Karltoffel (07.12.2021 um 21:34 Uhr)

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