-
07.12.2021, 16:01 #4891
Da hat sich nichts geändert. Bisher ist das Widerrufsrecht mit dem Begin des Preloads erloschen, nun mit dem Release. Der Kunde hatte schon immer die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.
Theoretisch war eine Vorbestellung auch jetzt schon nur eine unverbindliche Absichtserklärung. Faktisch bleibt es ein bestehender Vertrag - eine Widerruf ist ja bei Nintendo umständlich (man muss das Kleingedruckte lesen)
Vor allem aber kommen miese, gehypte Spiele mit einem Review-Embargo. Wenn das am Releasetag fällt, ist es für eine Stornierung zu spät.
-
07.12.2021, 16:02 #4892
-
07.12.2021, 16:42 #4893
- Registriert seit
- 02.05.2021
- Beiträge
- 681
-
07.12.2021, 17:48 #4894
- Registriert seit
- 13.12.2002
- Beiträge
- 23.014
Darum geht's doch nicht sondern dass man das Spiel so früh wie möglich zocken kann und sich zum Erscheinen nicht noch mit dem Download beschäftigen muss. Zudem kommt es auch immer auf die Leitung des Kunden an, die kann schonmal lahm sein
-
07.12.2021, 17:52 #4895
-
07.12.2021, 17:56 #4896
Naja, wenn der Publisher und die ersten Reviews passen, kann ich mir manchmal auch vorstellen vorzubestellen.
Ich finde aber, dass das Urteil nicht weit genug geht. Ich muss die Ware ausprobieren können. Ich muss das Spiel spielen können. Und sei es nur eine Stunde. Da aber Digital-Store-Betreiber die Spiele als Service statt als Produkt deklarieren, brauch es dafür eine Gesetzesänderung.
-
07.12.2021, 18:17 #4897
-
07.12.2021, 18:51 #4898
- Registriert seit
- 02.05.2021
- Beiträge
- 681
-
07.12.2021, 19:33 #4899
-
07.12.2021, 21:31 #4900
Es kommt daher, dass es ein Recht ist, dass wir als Verbraucher über viele Jahrzehnte erkämpft haben. Die Relevanz dieses Widerspruchsrecht zeigt sich schon darin, dass es in das BGB aufgenommen wurde - dem wichtigstem Gesetz des Privatrechts. Quasi die Verfassung unseres privaten Miteinanders.
Unternehmen wie Nintendo treten dieses Recht mit Füßen. Sie deklarieren das Spiel als Leistung, die mit dem Beginn des Downloads - bzw. ab sofort mit dem Beginn der Spielbarkeit als erbracht gilt. Dabei nutzen sie Ausnahmen, die Sinn machen im Handwerk oder Dienstleitungsgewerbe. Wenn der Tischler Holz bestellt oder gar zugesägt hat, dann hat er bereits Arbeit geleistet oder ist bereits für Kosten in Vorleistung gegangen. Natürlich steht ihm hier eine Entschädigung zu, falls ich vom Vertrag zurücktreten will. Bei einem Download, der millionenfach 1:1 digital kopiert wird, macht das überhaupt kein Sinn. Die Kosten - insbesondere Marketing- und Entwicklungskosten - sind ja entstanden, lange bevor ich den Vertrag abgeschlossen hat.
Das ist als würde mir Microsoft die Kosten für Office 2022 in Rechnung stellen, auch wenn ich gar nicht von 2019 upgraden will. Schließlich habe man das ja extra für mich entwickelt.
Nintendo weiß das, weshalb die das Erlöschen des Widerrufs in ihren AGB auch doppelt formulieren. Einmal für digitale Inhalte und einmal für Dienstleistungen. Wenn man vor Gericht mit dem einen nicht punkten kann, nimmt man halt das andere. Und zur Not werden die AGB einfach zu einem "Vertrag" umdefiniert, damit Nintendo sich nicht an die Gepflogenheiten von AGBs halten muss.
Ersetze Nintendo gerne durch Sony oder Microsoft. Das Gesagte bleibt im Groben weiterhin gültig.Geändert von Karltoffel (07.12.2021 um 21:34 Uhr)
Ähnliche Themen
-
Masahiro Sakurai verweist auf Nintendo Direct: Neuigkeiten für Super Smash Bros.?
Von Nintendo-Online im Forum Nintendo-Online.de NewsAntworten: 15Letzter Beitrag: 14.02.2014, 16:02 -
Heute Live: Nintendo Direct aus den USA & Japan - Neuigkeiten zu 3DS & Wii U
Von Nintendo-Online im Forum Nintendo-Online.de NewsAntworten: 19Letzter Beitrag: 25.10.2012, 15:26 -
Nintendo Direct mit Wii U-Neuigkeiten: Heute live auf Nintendo-Online.de
Von Nintendo-Online im Forum Nintendo-Online.de NewsAntworten: 59Letzter Beitrag: 04.06.2012, 12:55 -
PM: Spannende Neuigkeiten für Club Nintendo-Mitglieder!
Von Nintendo-Online im Forum Nintendo-Online.de NewsAntworten: 77Letzter Beitrag: 17.05.2011, 19:19 -
Neuigkeiten vom Nintendo Meeting
Von GoldSilber im Forum Nintendo-Online.de NewsAntworten: 4Letzter Beitrag: 07.06.2006, 22:21