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04.08.2019, 22:14 #11
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05.08.2019, 09:05 #12
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So wie du schreibst, erscheint es jedoch, dass du die Spiele bekommen hast, sonst würde dir das Thema doch am A... vorbeigehen.
Zum Thema kleinlich:
Ich zeige inzwischen jeden an der bezahlte Ware nicht liefert und auch auf Rückforderung nicht reagiert.
Betrug gehört bestraft, egal in welcher Höhe.
Und auch Ware zu behalten die man angeblich nicht erhalten hat wäre Betrug
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05.08.2019, 10:34 #13
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Ich vermute mal, dass er sichergehen will, dass du nicht einfach so behauptest, dass du die Spiele nicht erhalten hättest.
Um ganz sicher zu gehen, würde ich den Fall aber mal dem Nintendo-Kundensupport schildern und mir anhören, was die so zu sagen haben. Wichtig ist auf jeden Fall immer: Freundlich und sachlich bleiben. Alles andere sorgt nur für Ärger.
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05.08.2019, 13:10 #14
Mal so nebenbei erwähnt: Bei Online-Verkäufen zwischen Privatpersonen liegt das Risiko für den Versand beim Empfänger. (Deshalb bei eBay Kleinanzeigen immer versicherten Versand nehmen)
Sprich: Der Verkäufer hat ein Anrecht auf sein Geld.
Ich würde nochmal den Verkäufer bitten, die Post um Nachverfolgung zu beauftragen. Meistens kommt dann raus, dass die Post es doch zugestellt hat - nur eben an den falschen Postkasten.
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05.08.2019, 13:49 #15
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Also, das meiste was hier gepostet wurde stimmt im Groben.
Jede Nintendo Switch und jedes Spiel hat ein eigenes, individuelles Zertifikat.
Dieses Zertifikat wird verwendet, sobald deine Switch mit den Servern von Nintendo interagieren will - vereinfacht ausgedrückt ist das Konsolenzertifikat deine Zugriffsberechtigung auf den eShop und die Update-Server. Nintendo hat die Möglichkeit dies sehr granular einzustellen: Beispielsweise sind für gebannte Switches die Game-Updates und auch der eShop deaktiviert, Firmware-Updates werden aber wieder ausgeteilt - das war eine Zeit lang auch geblockt.
Das Spielzertifikat wiederrum stellt die Zugangsberechtigung für den Onlinemodus des individuellen Spiels dar.
Wird dieses geblockt (zum Beispiel weil X mal das selbe Zertigikat sich verbindet, was in der Praxis unmöglich ist => Raubkopie entdeckt) ist der Zugriff auf den Onlinemodus von dem jeweiligen Spiel nicht weiter möglich.
Nintendo hat also durchaus die möglichkeit zu "tracken" wann welches Spiel auf welcher Konsole genutzt wurde - zumindest wenn man mit der Switch Online ist.
Soweit zum technischen Apskekt, nun kommen wir zum rechtlichen Part:
Ignoriere das Schreiben vom "Anwalt", falls es denn wirklich einer ist. Das ganze scheint mir nur eine scare/scam Taktik zu sein.
1) Nintendo wird nicht einfach ein Spiel komplett "Bannen" und erst recht nicht die Konsole die mal mit dem Spiel interagiert hat.
Verlei, Verkauf, untereinander getauscht...alles legitime Gründe warum ein Spiel in einer anderen Switch verwendet wurde.
2) Selbst wenn du das Spiel "geklaut" hättest: Du verstöst nicht gegen die Nutzungsbedingungen von Nintendo. Die würden sich davor hüten einfach mal eine Switch oder ein komplettes Spiel zu deaktivieren (was nicht geht) - der mediale Backslash wäre immens.
Mich würde ja mal ein Scan vom Anwaltsschreiben, natürlich in geschwärzter Fassung, interessieren. Ich würde hier von Nötigung, wenn nicht sogar von Erpressung ausgehen. Ggf. solltest du überlegen zur Polizei zu gehen und deinerseits Strafanzeige zu stellen (die Kontaktdaten hast du ja) - aber nur wenn es dir den Spaß wert wäre.
EDIT: Oha, das war mir wirklich neu das man bei eBay Kleinanzeigen als Käufer in der Haftung ist...das ist wirklich mieß. Schwere Situation, das drohen mit Anwalt riecht für mich nach scam/scare Taktik, andererseits scheint der Verkäufer hier klar im Recht zu sein...
"Versand- und Verlustrisiko bei Privatverkäufen
In der Regel wird es bei Verkäufen auf der Plattform zu einer persönlichen Übergabe des verkauften Gegenstands kommen. Erst mit dieser Übergabe geht das Risiko der Verschlechterung der Sache auf den Käufer über.
Verlangt der Käufer jedoch, dass der Verkäufer die Sache versendet, so geht das Versandrisiko auf den Käufer bereits mit der Übergabe der Sache an den Zustelldienst über."Geändert von Kadji (05.08.2019 um 14:21 Uhr)
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05.08.2019, 14:18 #16
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Das mit der HAftung des Käufers bei eBay ist aber schon ewig so, deshalb versende ich ausschließlich Pakete (nachverfolgbar) und wähle auch als Versand zu mir immer Paket. Päckchenversand biete ich nicht, wobei ich kaum noch eBay nutze.
Schau alternativ auch immer noch bei hood.de rein
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05.08.2019, 19:54 #17
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War zugegeben sehr überrascht als ich das heute gelesen hatte, nisher bin ich davon ausgegangen das man versicherten Versand mit tracking nimmt damit der (privat) Verkäufer geschützt ist - wieder was dazugelernt.
Allerdings meide ich eBay eh - wenn dann eBay Kleinanzeigen, und auch dort nur per Übergabe der Ware / Bezahlung an der Haustür. Zu viele schlechte Erfahrungen mit eBay gemacht.
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05.08.2019, 20:23 #18
Dabei heißt es doch schon seit 1900[!] un(miss)verständlich:
Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Orte als dem Erfüllungsorte, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(§447 BGB in der Fassung vom 1.1.1900)
Der Erfüllungsort ist übrigens der Wohnort/Sitz des Schuldners. Also für die Ware der Wohnort des Verkäufers.
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09.08.2019, 17:41 #19
Außerdem ist eBay Kleinanzeigen ja auch nicht wirklich für überregionale Verkäufe gedacht, sondern eher "Was letzter Preis? Komme nachher mit meinem Kuseng gleich abholen"
Its always sunny in Nintendo Wonderland
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14.08.2019, 21:10 #20
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