« 123 »
  1. #11

    Registriert seit
    09.06.2019
    Beiträge
    1.285
    Der 450€ Job ("Minijob" der ist auch so gekennzeichnet, das ist wichtig!), wird definitiv nicht aufs BaFög angerechnet.

    Das ist jetzt keine offizielle Stelle aber hier ist das gut zusammengefasst:
    https://www.mystipendium.de/bafoeg/bafoeg-nebenjob

  2. #12
    Avatar von Tiago
    Registriert seit
    03.03.2011
    Ort
    Irgendwo in den unendlichen Weiten der Pixel und Polygone
    Beiträge
    29.303
    Konsolen
    Switch PS4 Wii U PS Vita 3DS Wii PSP DS PS3 GC GBA N64 SNES GB
    SNES Mini, PlayStation, PC
    Zitat Zitat von Karltoffel Beitrag anzeigen
    Sicher? Bafög ist ja kein Einkommen, sondern zumindest teilweise ein Darlehen.
    Meines Wissens nach zahlt man darauf keine Steuern – deshalb kann man dann später auch die Rückzahlungen nicht von der Steuer absetzen.
    100%ig. Man bekommt nämlich weniger Bafög, wenn man Einnahmen hat. Das meinte ich.


  3. #13
    Avatar von Nintendofan
    Registriert seit
    19.09.2003
    Ort
    NRW
    Beiträge
    2.225
    Konsolen
    Switch PS4 Wii U 3DS Wii XBOX 360 GC GBA N64 SNES GB NES
    Atari VSC2600
    Zitat Zitat von HeyDay Beitrag anzeigen
    Ich dachte, es wäre oben bereits geklärt, dass er gehaltsmäßig unter der Sozialversicherungspflicht bleiben muss.
    Du hast geschrieben, es wäre egal, solange er im Jahr nicht auf mehr als 5.400€ käme. Und das ist nunmal falsch.

  4. #14
    Avatar von HeyDay
    Registriert seit
    01.12.2014
    Beiträge
    2.526
    Konsolen
    Switch Wii U PS Vita 3DS Wii PSP DS PS3 GC GBA N64
    PS1, PS2
    Zitat Zitat von Nintendofan Beitrag anzeigen
    Du hast geschrieben, es wäre egal, solange er im Jahr nicht auf mehr als 5.400€ käme. Und das ist nunmal falsch.
    Oida. Hast du nicht gelesen, was ich dazu geschrieben habe?


  5. #15
    Avatar von Nintendofan
    Registriert seit
    19.09.2003
    Ort
    NRW
    Beiträge
    2.225
    Konsolen
    Switch PS4 Wii U 3DS Wii XBOX 360 GC GBA N64 SNES GB NES
    Atari VSC2600
    Zitat Zitat von HeyDay Beitrag anzeigen
    Oida. Hast du nicht gelesen, was ich dazu geschrieben habe?
    Dann führ es doch bitte nochmal aus, denn ich lese da anderes raus oder missverstehe es.

  6. #16
    Avatar von Fabian
    Registriert seit
    21.05.2008
    Ort
    Augs(ch)burg
    Beiträge
    1.673
    Konsolen
    3DS Wii DS PS3 XBOX 360 GC GB NES
    Was hier ein wenig sehr kurz kommt, ist die Tatsache, dass hier ja ein immatrikulierter Student die Frage stellt. Hier gibt es gewisse Sonderregelungen.

    Grundsätzlich: Wenn du einen 450€ Job (bzw. Minijob) annimmst, solltest du keine Probleme haben. Beachte aber, dass du aktiv widerrufen musst in die Rentenkasse einzuzahlen (in der Regel gibt dir die Personalabteilung ein Formular).

    Wenn du mehr als die 450€ verdienst, dann wirst du als Student als Werkstudent eingestuft. Somit gilt für dich das Werkstudentenprivileg. Das heißt, dass deine Beschäftigung weitestgehend sozialvericherungsfrei ist, wenn die Tätigkeit eine Nebentätigkeit bleibt.

    Nebentätigkeit bedeutet, dass du nicht mehr als 20 Stunden arbeiten darfst. Ausnahme ist die vorlesungsfreie Zeit, hier kannst du auch mal länger machen. Manchmal ist das praktisch, weil man so z.B. Überstunden für die Klausurenphase aufbauen kann - aber natürlich muss man das individuell mit dem Arbeitgeber abklären.

    Was du als Werkstudent sicher bezahlst, das sind Rentenbeiträge. Du tust also was für deine Rente, ist also auch nicht schlecht.

    Was du als Werkstudent nicht bezahlst, das sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

    Bei der Krankenversicherung gilt: Mit einem 450€-Job kannst du in der Familienversicherung bleiben, falls du noch unter 25 bist. Als Werkstudent, der also regelmäßig mehr als 450€ verdient, musst du selbst für die studentische Krankenversicherung + Pflegeversicherung aufkommen. Das sind um die 100€ / Monat. Diese werden dir aber nicht vom Lohn abgezogen, sondern in der Regel direkt von deinem Konto.

    Was hier wichtig ist: Aus der Familienversicherung in die studentische KV kommst du auch, wenn du als Werkstudent z.B. nur 6 Monate angestellt bist und 600€ pro Monat verdienst. Die zuvor genannte Grenze von 5400€ gilt hier nicht, sondern die Regelmäßigkeit ist maßgeblich. Nach den 6 Monaten könntest du aber wieder zurück in die Familienversicherung deiner Eltern.

    Steuern zahlst du übrigens nicht, so lange du unter dem Steuerfreibetrag von 9.168€ im Jahr 2019 bzw. 9.408€ im Jahr 2020 bleibst. Wobei du, wenn du diese Grenzen überschreiten solltest, dann über eine Steuererklärung viel zurückholen kannst.

    Bei Fragen kann ich dir da gerne behilflich sein. Ich war fast meine ganze Studienzeit über Werkstudent und habe in meinem jetzigen Job auch immer wieder Werkstudenten / Praktikanten / etc. als Kollegen. Somit bekommt man viel von der Thematik mit. Wobei es natürlich immer Sonderfälle gibt, die dann komplexer sind.
    Es gibt nichts Praktischeres als eine gute Theorie ~Immanuel Kant

  7. #17
    Avatar von HeyDay
    Registriert seit
    01.12.2014
    Beiträge
    2.526
    Konsolen
    Switch Wii U PS Vita 3DS Wii PSP DS PS3 GC GBA N64
    PS1, PS2
    Zitat Zitat von Nintendofan Beitrag anzeigen
    Dann führ es doch bitte nochmal aus, denn ich lese da anderes raus oder missverstehe es.
    Egal unter der Premisse, dass man unter den 450€ bleibt. Habe ich aber auch bei der ersten Nachfrage schon geschrieben. Deshalb scheinst du wohl nicht richtig gelesen zu haben, wenn du nochmal nachfragst.


  8. #18
    Avatar von Nintendofan
    Registriert seit
    19.09.2003
    Ort
    NRW
    Beiträge
    2.225
    Konsolen
    Switch PS4 Wii U 3DS Wii XBOX 360 GC GBA N64 SNES GB NES
    Atari VSC2600
    Zitat Zitat von HeyDay Beitrag anzeigen
    Egal unter der Premisse, dass man unter den 450€ bleibt. Habe ich aber auch bei der ersten Nachfrage schon geschrieben. Deshalb scheinst du wohl nicht richtig gelesen zu haben, wenn du nochmal nachfragst.
    Ne, du antwortest einfach nicht im Kontext. Dass man unter den 450€ bleiben muss geht aus deinem ersten Post eben nicht hervor, sonst würdest du im Beispiel nicht von Puffer sprechen. Geklärt, dass er unter 450€ bleiben muss, war es demnach nicht wie du behauptest. Und nach meinem ersten Post gehst du auf diesen Umstand gar nicht ein und statt es auszuführen sagst du, ich hätte nicht deinen Post gelesen. Und jetzt schon wieder.

    Wenn man explizit nachfragt oder auf etwas hinweist, was falsch formuliert wurde, kann man doch auch explizit antworten und nicht an der Lesekompetenz des anderen Zweifeln.

    Aber egal ist es tatsächlich, mir persönlich ganz besonders. Insofern: I‘m out.

  9. #19
    Avatar von HeyDay
    Registriert seit
    01.12.2014
    Beiträge
    2.526
    Konsolen
    Switch Wii U PS Vita 3DS Wii PSP DS PS3 GC GBA N64
    PS1, PS2
    Im Kontext des Threads.


  10. #20
    Avatar von Cleese
    Registriert seit
    24.02.2003
    Ort
    Braunschweig
    Beiträge
    7.787
    Konsolen
    Switch
    Playstation 5
    Zitat Zitat von Fabian Beitrag anzeigen
    Was hier ein wenig sehr kurz kommt, ist die Tatsache, dass hier ja ein immatrikulierter Student die Frage stellt. Hier gibt es gewisse Sonderregelungen.

    Grundsätzlich: Wenn du einen 450€ Job (bzw. Minijob) annimmst, solltest du keine Probleme haben. Beachte aber, dass du aktiv widerrufen musst in die Rentenkasse einzuzahlen (in der Regel gibt dir die Personalabteilung ein Formular).

    Wenn du mehr als die 450€ verdienst, dann wirst du als Student als Werkstudent eingestuft. Somit gilt für dich das Werkstudentenprivileg. Das heißt, dass deine Beschäftigung weitestgehend sozialvericherungsfrei ist, wenn die Tätigkeit eine Nebentätigkeit bleibt.

    Nebentätigkeit bedeutet, dass du nicht mehr als 20 Stunden arbeiten darfst. Ausnahme ist die vorlesungsfreie Zeit, hier kannst du auch mal länger machen. Manchmal ist das praktisch, weil man so z.B. Überstunden für die Klausurenphase aufbauen kann - aber natürlich muss man das individuell mit dem Arbeitgeber abklären.

    Was du als Werkstudent sicher bezahlst, das sind Rentenbeiträge. Du tust also was für deine Rente, ist also auch nicht schlecht.

    Was du als Werkstudent nicht bezahlst, das sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.

    Bei der Krankenversicherung gilt: Mit einem 450€-Job kannst du in der Familienversicherung bleiben, falls du noch unter 25 bist. Als Werkstudent, der also regelmäßig mehr als 450€ verdient, musst du selbst für die studentische Krankenversicherung + Pflegeversicherung aufkommen. Das sind um die 100€ / Monat. Diese werden dir aber nicht vom Lohn abgezogen, sondern in der Regel direkt von deinem Konto.

    Was hier wichtig ist: Aus der Familienversicherung in die studentische KV kommst du auch, wenn du als Werkstudent z.B. nur 6 Monate angestellt bist und 600€ pro Monat verdienst. Die zuvor genannte Grenze von 5400€ gilt hier nicht, sondern die Regelmäßigkeit ist maßgeblich. Nach den 6 Monaten könntest du aber wieder zurück in die Familienversicherung deiner Eltern.

    Steuern zahlst du übrigens nicht, so lange du unter dem Steuerfreibetrag von 9.168€ im Jahr 2019 bzw. 9.408€ im Jahr 2020 bleibst. Wobei du, wenn du diese Grenzen überschreiten solltest, dann über eine Steuererklärung viel zurückholen kannst.

    Bei Fragen kann ich dir da gerne behilflich sein. Ich war fast meine ganze Studienzeit über Werkstudent und habe in meinem jetzigen Job auch immer wieder Werkstudenten / Praktikanten / etc. als Kollegen. Somit bekommt man viel von der Thematik mit. Wobei es natürlich immer Sonderfälle gibt, die dann komplexer sind.
    Das passt im großen und ganzen, allerdings werden sehr wohl Steuern bezahlt, wenn man unter den 9168€ im Jahr verdient und mehr als 450€ in einem Monat. Dann zahlt du aber nur für eben genau diesen Monat (mit mehr Geld) Steuern, kannst dir diese aber durch die Steuererklärung vollständig zurückholen. Sofern du im gesamten Jahr (01.01 - 31.12) unterhalb den 9168€ bleibst.

    Da du jedoch ein 450€ Job suchst, ist es für nicht relevant. Ebensowenig die Tatsache, wenn du zuviel verdienst, dann kann es passieren, dass man dich nicht mehr als Student ansieht und du eben Krankenversicherung, etc. selbst zahlen/nachzahlen darfst.

    Kurz und knapp: 450€ pro Monat ergeben im vollen Jahr die 5400€. Solltest du einem Monat mehr verdienen, zahlst du etwas Steuern, kriegst die jedoch per Steuererklärung dann wieder. Insgesamt kannst du auch Infos unter "geringfügige Beschäftigung" suchen oder dich hier durchlesen (https://de.wikipedia.org/wiki/Gering...h%C3%A4ftigung).

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 07.10.2004, 13:23

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •  

Anmelden

Anmelden