Zitat von
Fabian
Was hier ein wenig sehr kurz kommt, ist die Tatsache, dass hier ja ein immatrikulierter Student die Frage stellt. Hier gibt es gewisse Sonderregelungen.
Grundsätzlich: Wenn du einen 450€ Job (bzw. Minijob) annimmst, solltest du keine Probleme haben. Beachte aber, dass du aktiv widerrufen musst in die Rentenkasse einzuzahlen (in der Regel gibt dir die Personalabteilung ein Formular).
Wenn du mehr als die 450€ verdienst, dann wirst du als Student als Werkstudent eingestuft. Somit gilt für dich das Werkstudentenprivileg. Das heißt, dass deine Beschäftigung weitestgehend sozialvericherungsfrei ist, wenn die Tätigkeit eine Nebentätigkeit bleibt.
Nebentätigkeit bedeutet, dass du nicht mehr als 20 Stunden arbeiten darfst. Ausnahme ist die vorlesungsfreie Zeit, hier kannst du auch mal länger machen. Manchmal ist das praktisch, weil man so z.B. Überstunden für die Klausurenphase aufbauen kann - aber natürlich muss man das individuell mit dem Arbeitgeber abklären.
Was du als Werkstudent sicher bezahlst, das sind Rentenbeiträge. Du tust also was für deine Rente, ist also auch nicht schlecht.
Was du als Werkstudent nicht bezahlst, das sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung.
Bei der Krankenversicherung gilt: Mit einem 450€-Job kannst du in der Familienversicherung bleiben, falls du noch unter 25 bist. Als Werkstudent, der also regelmäßig mehr als 450€ verdient, musst du selbst für die studentische Krankenversicherung + Pflegeversicherung aufkommen. Das sind um die 100€ / Monat. Diese werden dir aber nicht vom Lohn abgezogen, sondern in der Regel direkt von deinem Konto.
Was hier wichtig ist: Aus der Familienversicherung in die studentische KV kommst du auch, wenn du als Werkstudent z.B. nur 6 Monate angestellt bist und 600€ pro Monat verdienst. Die zuvor genannte Grenze von 5400€ gilt hier nicht, sondern die Regelmäßigkeit ist maßgeblich. Nach den 6 Monaten könntest du aber wieder zurück in die Familienversicherung deiner Eltern.
Steuern zahlst du übrigens nicht, so lange du unter dem Steuerfreibetrag von 9.168€ im Jahr 2019 bzw. 9.408€ im Jahr 2020 bleibst. Wobei du, wenn du diese Grenzen überschreiten solltest, dann über eine Steuererklärung viel zurückholen kannst.
Bei Fragen kann ich dir da gerne behilflich sein. Ich war fast meine ganze Studienzeit über Werkstudent und habe in meinem jetzigen Job auch immer wieder Werkstudenten / Praktikanten / etc. als Kollegen. Somit bekommt man viel von der Thematik mit. Wobei es natürlich immer Sonderfälle gibt, die dann komplexer sind.