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  1. #1

    Nintendo siegt vor Gericht: Vorbestellungen dürfen weiterhin nicht storniert werden


  2. #2
    Avatar von Link1
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    Vll Spiele digital einfach nicht vorbestellen :x

  3. #3
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    Avatar von Neino
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    Ist es denn bei den anderen Plattformen anders?

  4. #4
    Avatar von Marco
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    Zitat Zitat von Neino Beitrag anzeigen
    Ist es denn bei den anderen Plattformen anders?
    Von PlayStation:

    Wenn du im PlayStation Store vorbestellten Inhalt bereits bezahlt hast, den Kauf jetzt aber rückgängig machen willst, kannst du eine Rückerstattung anfordern. PlayStation Store kann den Betrag für vorbestellte Inhalte erstatten, sofern dies vor dem Erscheinungsdatum oder innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf angefordert wird und der Download oder das Streamen des Inhalts noch nicht begonnen wurden.
    Optimal ist das finde ich auch nicht, aber besser als nichts. Finde zwar auch, dass man etwas erst digital vorbestellen sollte, wenn man sich 100% sicher ist, dass man es will, aber Nintendo könnte da durchaus etwas lockerer sein.

  5. #5

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    wie sinnvoll digitale vorbestellungen sind ist grundsätzlich fraglich, aber derart kundenunfreundlich zu sein ist schon lächerlich. aber gut, als kunde wird dann einfach nur im eshop gekauft, wenn es nicht anders geht.

  6. #6

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    Aber wie sieht das denn mit dem 14 tägigen Widerrufsrecht bei Onlinekäufen aus? Zwar stimmt man bei digitalen Inhalten in der Regel einem Verzicht zu, aber eben nur, wenn der Anbieter bereits mit dem Service begonnen hat. Bei Vorbestellungen ist das aber eben nicht der Fall.

    Ansonsten würd ich auch sagen, erst zu ordern, wenn man wirklich hundert pro sicher ist, also z.b. 2-3 Tage vor Erscheinen. Dann kann man bei Nintendo immer noch bereits vor Erscheinen downloaden und am Erscheinungstag Schlag 0:00 mit dem Zocken anfangen. Software geht ja auch nicht aus. Wochenlange Vorbestellungen lohnen also nicht. Anders ist das nur bei Cartridge Käufen im Internet, da wird ja meist first come, first serve ausgeliefert. Aber diese Bestellungen kann man ja problemlos stornieren (wo Online Händler das nicht anbieten, würd ich erst gar nicht bestellen).

  7. #7

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    Zitat Zitat von Link1 Beitrag anzeigen
    Vll Spiele digital einfach nicht vorbestellen :x
    Zumindest bei Nintendo nicht

  8. #8

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    ich verstehe Nintendo sehr gut, warum der Konzern darauf beharrt, um auf Nummer ganz sicher zu gehen, um vorsichtig ausgedrückt Vervielfältigungen weitestgehend einzudämmen, andererseits ist da auch eindeutig der rechtliche Gewissenskonfliktes da, daß schon eigentlich immer ausreichend Zeit gegeben werden sollte, widerrufen zu können.

    Wie ich da fürs Erste etwas richtig meinen sollte weiß ich nicht, man kann sich darüber sehr gut streiten was letztendlich richtig sein soll. Wird bestimmt richtig interessant, wie es demnächst weiter ausgehen könnte, weil ja Revision oder Berufung seitens der Verbraucherzentrale eingelegt wurde, sowie ich es im Beitrag richtig verstanden haben sollte.

  9. #9
    Avatar von Naska
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    Ich kaufe ohnehin alles was für mich geht physical.
    Die Begründung für das Urteil ist ja das man das Spielv orab laden kann, aber spielen kann ich es nicht also was soll das?
    Wenn es schon gespielt wurde kann ich nachvollziehen aber so als vorab Download gar nicht.

  10. #10
    Avatar von KlnFresh
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    Zitat Zitat von Naska Beitrag anzeigen
    Die Begründung für das Urteil ist ja das man das Spielv orab laden kann
    Danke, mir hatte ehrlich gesagt in dem Artikel die Begründung des Gerichts gefehlt. Ohne die lässt sich der Sachverhalt nur schwer beurteilen, finde ich.
    Geändert von KlnFresh (24.01.2020 um 07:18 Uhr)

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