Spiele • Switch

Animal Crossing: New Horizons

Nintendo siegt vor Gericht: Vorbestellungen dürfen weiterhin nicht storniert werden

Der Verbraucherschutz musste eine herbe Niederlage im Rechtsstreit mit Nintendo einstecken. Im Februar 2018 zogen das Norwegian Consumer Council sowie die deutsche Verbraucherzentrale gegen das Unternehmen vor Gericht. Dabei ging es um die Tatsache, dass sich Vorbestellungen im eShop nicht stornieren lassen. Ein deutsches Gericht entschied nun, dass genau dieser Umstand nicht gegen bestehende Gesetze verstößt, was viele Nutzer verärgern dürfte. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also keine digitalen Titel vorbestellen.

Zwar werden die Verbraucherschützer in Berufung gehen, aufgrund des Sachverhalts dürfte es aber erst in eineinhalb Jahren zur Neuverhandlung kommen. Bis dahin wird sich am aktuellen Geschäftsmodell nichts ändern. Ursprünglich sind die Parteien vor Gericht gezogen, da angenommen wurde, der Sachverhalt würde gegen europäische Gesetze verstoßen.

Weiterführende Links: Quelle, Forum-Thread

Bisher gibt es 19 Kommentare

Du bist nicht angemeldet. Logge dich ein oder registriere dich, um kommentieren zu können.
  • Avatar von Rincewind
    Rincewind 25.01.2020, 09:16
    egal wie man es dreht und wendet .. das ist einfach (wie z.B. auch Emulations Seiten tot klagen oder coole Fanprojekte blockieren) eine Scheiß Aktion von Nintendo
  • Avatar von Karltoffel
    Karltoffel 25.01.2020, 08:21
    Nintendos Argumentation basiert übrigens auf Artikel 16 der Richtlinie 2011/83/EU:

    Die Mitgliedstaaten sehen bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht nach den Artikeln 9 bis 15 vor, wenn
    […]
    m.) digitale Inhalte geliefert werden, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, wenn die Ausführung mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und seiner Kenntnisnahme, dass er hierdurch sein Widerrufsrecht verliert, begonnen hat.
    Hier finde ich Nintendos Argumentation ziemlich schizophren:

    Laut Nintendo beginnt die Ausführung hier mit dem Preload der digitalen Inhalte. Das trifft allerdings nur zu, wenn ich tatsächlich den digitalen Inhalt erwerbe. Gerade Nintendo argumentiert normalerweise aber ja, dass ich gar keinen Inhalt erwerbe, sondern nur eine Nutzungslizenz. Dann würde die Ausführung aber erst mit der DRM-Freischaltung – also am Releasetag – beginnen.

    Das ganze geht ja noch vors Oberlandgericht, und wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung wohl dann auch noch eben Ebene höher. Ich bin gespannt, wie es weitergeht, und glaube einfach nicht, dass dieses Urteil bestand haben wird.
  • Avatar von Parker
    Parker 24.01.2020, 20:17
    Zitat Zitat von Karltoffel Beitrag anzeigen
    Gegenfrage: Woher kommt der Wahn, alles vorbestellen zu müssen?

    Hier finde ich das Widerrufsrecht wichtig, weil es Online-Händler in die Pflicht nimmt, dass das beworbene Produkt auch dem geliefertem Produkt entspricht.
    Das digitale Vorbestellen halte ich auch für Quatsch. Wenn ich meine, das tun zu müssen, weil die Boni so geil sind, dann muss ich mir das eben trotzdem überlegen, ob ich die so unbedingt will.

    Kann ja nich im Rewe ein Pfund Kaffee kaufen, die Gratis Tasse mitnehmen und dann daheim erstmal gucken, ob ich überhaupt Kaffee mag.

    Ich hasse diesen „Erstmal kaufen, kann‘s ja immernoch stornieren/zurückschicken“-Trend.
    Warum haben die Leute aufgehört, sich vorher Gedanken zu machen?

    0% Finanzierungen, oder Finanzierungen im Allgemeinen können auch storniert werden.
    Aber warum? Wenn ich schon was kaufen muss, für das ich die Kohle nich hab, dann muss ich mir doch Gedanken machen, ob ich‘s zurück zahlen kann?

    Widerrufsrecht bei Online-Bestellungen halte ich nur insoweit für richtig, als dass man z.B. Klamotten anprobieren kann, oder hören kann, ob die Gitarre den versprochenen Sound hat usw, also man checken kann, was man sonst im Laden auch sehen würde.

    Beamer bestellen, Superbowl schauen und danach zurückschicken, weil man nur mal den Superbowl auf ner Leinwand sehen wollte, halte ich für hochgradig assozial.
  • Avatar von Naska
    Naska 24.01.2020, 14:29
    Einen Tag vorher zu bestellen verlangt das ich auch dran denke ansonsten bin ich dumm dran, aber anders als physische Sachen wie bei Amazon der Fall kann ich digital garantiert vorbestellen.

    In Deutschland und Belgien ist, wie Karltoffel schon sagte, bei Online/Telefon tatsächlich gesetzlich festgeschrieben das ein gewisses Recht da ist..
    Wenn Goldpunkte Teil der Vorbestellung sind dann wär es Kulanz von Nintendo zu sagen wir nehmen das OHNE die Punkte zurück aber eben keine Pflicht (wir erinnern uns, Kulanz ist freiwillig). Ansonsen kann man eben nur zurück geben solange genug Goldpunkte da sind, wo die herkommen sollte dabei egal sein (aka kannst ja was anderes kaufen das die den Rest gibt).
    Hier kann gerne eine klare untertrennung folgen wobei ich da einen Rabatt auf das Spiel um den Wert deutlich transparenter finden würde.
  • Avatar von Karltoffel
    Karltoffel 24.01.2020, 13:51
    Zitat Zitat von Parker Beitrag anzeigen
    Woher kommt eigentlich dieser Wahn, alles umtauschen können zu müssen?
    Gegenfrage: Woher kommt der Wahn, alles vorbestellen zu müssen?

    Meiner Erinnerung nach hat Amazon diesen Trend etabliert, indem man Käufe dort möglichst einfach wieder stornieren konnte. Und auch erst beim Versand bezahlt. Amazon profitiert davon, dass das Modell echte Vorteile für den Kunden bietet.

    Nintendo dagegen versucht mit Ramsch Kunden zum Vorbestellen zu animieren, um verbindliche Zusagen für Käufe zu bekommen. Und dabei nutzt es Psychotricks (z.B. doppelte Goldpunkte) um Kunden zu etwas bewegen, was sie vielleicht gar nicht wollen.

    Zitat Zitat von Parker Beitrag anzeigen
    Viele sind ja auch der Ansicht, dass man JEDEN Kaufvertrag innerhalb 14 Tagen widerrufen kann.
    Man kann von jedem Kaufvertrag, den man Online oder telefonisch geschlossen hat, zurücktreten. Es sei denn, der Händler hat bereits eine Leistung erbracht, z.B. das On-demand produzierte Buch gedruckt, oder mit dem Preload begonnen.
    Interessant auch hier wieder: Amazon nimmt Books-on-Demand in der Regel zurück. Nintendo besteht auf Vertragserfüllung.

    Zitat Zitat von Parker Beitrag anzeigen
    Hier natürlich ein kleinerer Maßstab, aber wenn ich doch der Meinung bin, dass ich einen digitalen Artikel, der nicht bei Release ausverkauft sein kann, vorab bindend reservieren muss, warum kann ich mir das nicht vorher überlegen, ob ich den überhaupt haben möchte?
    Volle Zustimmung.
    Selbst wenn ich Vorbesteller-Boni haben möchte, kann ich ja immer noch einen Tag vor Release bestellen.

    Trotzdem, es ist nachgewiesen, dass ich eher kaufwillig bin, wenn ich für den Kauf kein Bargeld und keine Kreditkarte in die Hand nehmen muss. Hier finde ich das Widerrufsrecht wichtig, weil es Online-Händler in die Pflicht nimmt, dass das beworbene Produkt auch dem geliefertem Produkt entspricht.
  • Avatar von Anonym_220113
    Anonym_220113 24.01.2020, 10:45
    Zitat Zitat von Parker Beitrag anzeigen
    Hier natürlich ein kleinerer Maßstab, aber wenn ich doch der Meinung bin, dass ich einen digitalen Artikel, der nicht bei Release ausverkauft sein kann, vorab bindend reservieren muss, warum kann ich mir das nicht vorher überlegen, ob ich den überhaupt haben möchte?
    Warum muss ich dann drölfzig Leute damit nerven, weil ich was gekauft hab, was ich nicht will? Hat doch ein Stück weit mit Selbstkontrolle zu tun?
    Weil das in der heutigen Zeit eine Kunst ist, die großteils verloren gegangen ist. Fairerweise muss man aber auch dazu sagen, dass manche Hersteller mit Vorbestellerboni und Co. die urmenschliche Angst vieler, etwas zu verpassen, kapitalisieren. Aber ja, prinzipiell bin ich bei dir.
  • Avatar von Parker
    Parker 24.01.2020, 10:17
    Woher kommt eigentlich dieser Wahn, alles umtauschen können zu müssen?
    Viele sind ja auch der Ansicht, dass man JEDEN Kaufvertrag innerhalb 14 Tagen widerrufen kann. Und das ist schlichtweg falsch. Hatte sich schon genug Kunden, die in dem Denken unterschrieben haben „ich will mir nicht die Blöße geben, Nein zu sagen und unterschreib jetzt, kann ich ja innerhalb 14 Tagen stornieren“ und dann hinterher auf 15.000€ sitzengeblieben sind, die sie nicht hatten.

    Hier natürlich ein kleinerer Maßstab, aber wenn ich doch der Meinung bin, dass ich einen digitalen Artikel, der nicht bei Release ausverkauft sein kann, vorab bindend reservieren muss, warum kann ich mir das nicht vorher überlegen, ob ich den überhaupt haben möchte?
    Warum muss ich dann drölfzig Leute damit nerven, weil ich was gekauft hab, was ich nicht will? Hat doch ein Stück weit mit Selbstkontrolle zu tun?
  • Avatar von Kadji
    Kadji 24.01.2020, 10:06
    Ein weiterer Punkt den man beachten sollte und der meiner Meinung nach zu wenig (oder garnicht) thematisiert wird: Goldpunkte.
    Soweit ich weiß haben weder Sony, Microsoft noch Steam ein Rabatt-System ähnlich zu Nintendo.

    Ein Gedankenspiel:
    Ich bestelle mit ein bis zwei Nintendo-Spiele vor und bekomme dadurch, aufgrund doppelter Goldpunkte, direkt 800 Punkte zusammen.
    Die stehen mir direkt zur Verfügung.
    Jetzt gebe ich die 800 Punkte aus, z.B. für kleineren DLC-Content (neue Flippertische bei PinballFX z.B.).
    Ich spiele den DLC "durch" und gebe kurz vor Ablauf des Vorbestellfensters das Spiel zurück und verlange mein Geld zurück.

    Was nun?
    Option a) Du hast die Goldpunkte die du durch die Transaktionen bekommen hast bereits ausgegeben, Nintendo kann das Spiel nicht mehr zurück nehmen. Dafür muss Nintendo aber genau Tracken welche Goldpunkte von welcher Transaktion für welche Sachen ausgegeben wurden. Ob dies bereits so genau geschieht kann hier niemand sagen.

    Option b) Nintendo nimmt das Spiel zurück abzüglich der bereits ausgegebenen Goldpunkte. Buchhaltungstechnisch warscheinlich ein Albtraum und erfordert auch genaues Tracking.

    Option c) Nintendo beißt in den sauren Apfel und gibt das Geld zurück. Der Konsument hat sich erfolgreich DLC (oder auch ein low budget Spiel) erschlichen. Macht das eine kritische Masse an Kunden ist das aus Nintendo's Sicht auch ein Problem, die Investoren wollen ja bei Laune gehalten werden.

    Unter anbetracht des Rabatt-Systems kann ich Nintendo's Haltung zumindest Nachvollziehen - auch wenn ich selber auch mit einem Umtauschrecht glücklicher wäre.

    Edit: Die simpelste Lösung wäre natürlich das Konto erst zum release zu belasten und die Goldpunkte somit auch erst zum Release auszuteilen. Dann wirds aber wieder problematisch mit dem Preload - den in den Daten steckt schon das eindeutige Spiele-Zertifikat, welches u.a. bei Onlinespielen genutzt wird, und auf eure Konsole zugeschnitten ist.

    Böse Raubkopierer könnten das Zertifikat u. Spieldaten dumpen und zum release in eine Raubkopie Injecten um ein sauberes, einzigartiges Spiel zu haben.

    Es ist leider nicht alles so trivial wie es gerne bei solchen News dargestellt wird - daher auch die Regelung mit dem Preload.
  • Avatar von Karltoffel
    Karltoffel 24.01.2020, 07:51
    Mal wieder ein wichtiges Detail in der News vergessen: ein eShop-Titel kann nicht storniert werden, sobald der Prelod begonnen hat.

    Natürlich dient der Preload nur der Verbesserung des äh... Kundeneelebnisses
  • Avatar von Naska
    Naska 24.01.2020, 01:32
    Hat mich auch gewundert, ich hab es von Arlo auf Youtube gehört das dies wohl der Grund sei, also an sich habe amn das Spiel aber wir alle wissen das es nicht spielbar ist in der Form.
  • Avatar von KlnFresh
    KlnFresh 24.01.2020, 00:45
    Zitat Zitat von Naska Beitrag anzeigen
    Die Begründung für das Urteil ist ja das man das Spielv orab laden kann
    Danke, mir hatte ehrlich gesagt in dem Artikel die Begründung des Gerichts gefehlt. Ohne die lässt sich der Sachverhalt nur schwer beurteilen, finde ich.
  • Avatar von Naska
    Naska 23.01.2020, 23:13
    Ich kaufe ohnehin alles was für mich geht physical.
    Die Begründung für das Urteil ist ja das man das Spielv orab laden kann, aber spielen kann ich es nicht also was soll das?
    Wenn es schon gespielt wurde kann ich nachvollziehen aber so als vorab Download gar nicht.
  • Avatar von Mr. Murdock
    Mr. Murdock 23.01.2020, 19:52
    ich verstehe Nintendo sehr gut, warum der Konzern darauf beharrt, um auf Nummer ganz sicher zu gehen, um vorsichtig ausgedrückt Vervielfältigungen weitestgehend einzudämmen, andererseits ist da auch eindeutig der rechtliche Gewissenskonfliktes da, daß schon eigentlich immer ausreichend Zeit gegeben werden sollte, widerrufen zu können.

    Wie ich da fürs Erste etwas richtig meinen sollte weiß ich nicht, man kann sich darüber sehr gut streiten was letztendlich richtig sein soll. Wird bestimmt richtig interessant, wie es demnächst weiter ausgehen könnte, weil ja Revision oder Berufung seitens der Verbraucherzentrale eingelegt wurde, sowie ich es im Beitrag richtig verstanden haben sollte.
  • Avatar von Anonym 20200811
    Anonym 20200811 23.01.2020, 19:21
    Zitat Zitat von Link1 Beitrag anzeigen
    Vll Spiele digital einfach nicht vorbestellen :x
    Zumindest bei Nintendo nicht
  • Avatar von Slider
    Slider 23.01.2020, 17:15
    Aber wie sieht das denn mit dem 14 tägigen Widerrufsrecht bei Onlinekäufen aus? Zwar stimmt man bei digitalen Inhalten in der Regel einem Verzicht zu, aber eben nur, wenn der Anbieter bereits mit dem Service begonnen hat. Bei Vorbestellungen ist das aber eben nicht der Fall.

    Ansonsten würd ich auch sagen, erst zu ordern, wenn man wirklich hundert pro sicher ist, also z.b. 2-3 Tage vor Erscheinen. Dann kann man bei Nintendo immer noch bereits vor Erscheinen downloaden und am Erscheinungstag Schlag 0:00 mit dem Zocken anfangen. Software geht ja auch nicht aus. Wochenlange Vorbestellungen lohnen also nicht. Anders ist das nur bei Cartridge Käufen im Internet, da wird ja meist first come, first serve ausgeliefert. Aber diese Bestellungen kann man ja problemlos stornieren (wo Online Händler das nicht anbieten, würd ich erst gar nicht bestellen).
  • Avatar von Thestalos
    Thestalos 23.01.2020, 17:12
    wie sinnvoll digitale vorbestellungen sind ist grundsätzlich fraglich, aber derart kundenunfreundlich zu sein ist schon lächerlich. aber gut, als kunde wird dann einfach nur im eshop gekauft, wenn es nicht anders geht.
  • Avatar von Marco
    Marco 23.01.2020, 16:27
    Zitat Zitat von Neino Beitrag anzeigen
    Ist es denn bei den anderen Plattformen anders?
    Von PlayStation:

    Wenn du im PlayStation Store vorbestellten Inhalt bereits bezahlt hast, den Kauf jetzt aber rückgängig machen willst, kannst du eine Rückerstattung anfordern. PlayStation Store kann den Betrag für vorbestellte Inhalte erstatten, sofern dies vor dem Erscheinungsdatum oder innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf angefordert wird und der Download oder das Streamen des Inhalts noch nicht begonnen wurden.
    Optimal ist das finde ich auch nicht, aber besser als nichts. Finde zwar auch, dass man etwas erst digital vorbestellen sollte, wenn man sich 100% sicher ist, dass man es will, aber Nintendo könnte da durchaus etwas lockerer sein.
  • Avatar von Neino
    Neino 23.01.2020, 16:19
    Ist es denn bei den anderen Plattformen anders?
  • Avatar von Link1
    Link1 23.01.2020, 16:17
    Vll Spiele digital einfach nicht vorbestellen :x