
Im Jahr 1997 wurde vom britischen Studio Rare einer der bekanntesten und größten Nintendo 64-Klassiker überhaupt veröffentlicht, welcher sowohl bei Film- als auch Spiele-Fans gleichermaßen beliebt war und immer noch ist. Leider wurde James Bond 007: GoldenEye nie offiziell in Deutschland vertrieben, das könnte sich nun ändern.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien entschied im April 1998, dass GoldenEye auf den sogenannten Index gesetzt wurde. Dies bedeutet, dass das Spiel nicht öffentlich angeboten und beworben werden darf. Auch wenn das Spiel natürlich auf Nachfrage verkauft werden durfte, blieb das Spiel somit hierzulande der breiten Masse verwehrt.
Dies hat sich nun allerdings geändert. In der Regel wird ein Spiel auf dem Index nach 25 Jahren erneut geprüft. Nun wurde allerdings bekannt, dass ein Nintendo-Partner die Aufhebung der Indizierung bewusst beantragt hat, was zu einer erneuten Prüfung unter den nun anderen Kriterien geführt hat und dem Spiel den solange erwarteten Freifahrtschein ermöglicht hat.
Dass ein solches Ereignis zu Zeiten der gerade veröffentlichten Nintendo 64-Sammlung im Rahmen des Nintendo Switch Online + Erweiterungspaket-Abos natürlich die ein oder andere Erwartungshaltung schürt, erklärt sich von selbst. Da bereits eine Vereinbarung mit dem heute zu Microsoft gehörenden Studio Rare für Banjo-Kazooie getroffen wurde, stünde rein theoretisch einer ähnlichen Vereinbarung für James Bond 007: GoldenEye somit nichts mehr im Wege.
Ob es tatsächlich soweit kommt, werden wir hoffentlich bald erfahren. Bis dahin bleibt dies jedoch selbstverständlich reine Spekulation. Dennoch ist der Fakt, dass ein solcher Klassiker endlich vom Index genommen wurde und somit wieder frei verkauft werden darf, definitiv ein Grund zu feiern.
Was haltet ihr von dieser Entwicklung? Würdet ihr euch über diese Ergänzung der Sammlung von Nintendo 64-Spielen für Nintendo Switch freuen?
Bisher gibt es 24 Kommentare
Und das mit der verschleierten Bezeichnung hatte ich damals als Jugendlicher auch erst nicht kapiert. Ich hatte sogar tatsächlich ein Nintendo-Magazin kontaktiert was denn das Spiel "SIlvereye" wäre und wo man das bekommen könnte. Die haben sich kaputt gelacht!
Doom 1-3 sind übrigens USK 18, ebenso Perfect Dark für die XBox One. Von daher glaube ich nicht an eine USK-16-Wertung.
Zudem war die Mundpropaganda für dieses Spiel wirklich sehr präsent. Und Videospielzeitschriften durften sich zwar nicht 100% offen darüber äußern, wenn beispielsweise über ein Spiel namens "Silvereye" geschrieben wurde, war aber natürlich klar, was gemeint war.
GoldenEye und das wenig später erschiene HalfLife haben das Shooter-Genre auf eine komplett neue Ebene gehoben und galten schnell als der heilige Gral für Action-Spiele. Diese Spiele wurden in Fachzeitschriften über lange Zeit als Top-Referenzen herangezogen. Bei GoldenEye durfte einzig der Name in diesem Fall nicht frei genannt werden, was aber für die größtenteils eingeweihte Leserschaft auch garnicht notwendig war.
Als Jugendlicher hat man also einfach die Eltern oder ältere Geschwister gefragt.
Die indizierten Ärzte-CDs hab ich mit seinerzeit einfach bei Mediamarkt gekauft. Einfach an der Info gefragt. Vermutlich hätte ich da auch Goldeneye bekommen.
Nintendo kann jetzt theoretisch eine USK-Freigabe beantragen. Wobei digitale Spiele gar nicht geprüft werden müssen. Für eine eShop-Version könnten die einfach ein USK-18-Label nutzen.
"Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz"
Heißt so seit Mai diesen Jahres. War mir auch neu...
Persönlich wäre für mich ein Release im NSO-Service inkl. Onlinemodus ein Highlight
EDIT: Verwechselt, Golden Eye Reloaded war auf Wii. War's nicht so, dass das Remaster auf 360 nie erschien?
Und uncut, klar. Es gab ja nie eine Cut-Version, oder?
Zumindest auf dem Gebrauchtmarkt kann man es jetzt erwerben.
Ich denke mal nicht das sie es jetzt als N64 Modul verkaufen, (und erst recht nicht an einem Sonntag vor Allerheiligen)
Das heißt, dass auch Kirbys Dream Land als GB-Modul eigentlich ab 18 ist.
Daneben ist jedes ungeprüfte Spiel ebenfalls wie USK 18 zu behandeln. (Der feine Unterschied: Hat ein Spiel erstmal ein USK18–Rating, darf es nicht mehr infiziert werden).