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28.03.2023, 13:13 #21
Es gibt doch Schranken im Urheberrecht, die das Archivieren und Verwendung für Forschung und Lehre etc teilweise erlauben. Das ist meiner Meinung nach ein guter Kompromiss, um Werke für die Nachwelt zu erhalten und die kommerziellen Interessen des Anbieters zu wahren.(Nur gelten diese Ausnahmrn afaik nicht für Videospiele)
Ich find solche Forderungen, dass ein Spiel nach so und so viel Jahre freigegeben werden muss, unsinnig. Es gibt nunmal Publisher, die 2 Konsolengenerationen bis zum Remaster warten (analog zu Disneys Veröffentlichungsstrategie).
Klar ist es doof, wenn man „Freshly-Picked Tingle‘s Rosa Rupeeland“ nicht mehr spielen kann. Aber es hat auch niemand ein Recht darauf.
Den meisten Entwicklern ist es vermutlich auch egal. Wenn du dir ein DSi-Spiel wie Steam World rauskopierst, wird die Reaktion vermutlich sein: „Toll, das dir das Spiel gefällt. Wir haben auch großartige Spiele für PS5 und Switch“Geändert von Karltoffel (28.03.2023 um 13:16 Uhr)
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28.03.2023, 17:25 #22
"freigegeben werden muss" – ich finde das ist ne falsche Sichtweise. Der Publisher soll natürlich keine Rechte am Spiel verlieren und auch nicht gezwungen werden, das jetzt irgendwie zur Verfügung zu stellen.
Ich finde es nur einfach einen Witz, dass das Herunterladen diverser Roms von Spielen, welche seit 15+ Jahre auf keiner offiziellen Plattform mehr erhältlich sind, illegal ist. Es ist natürlich logisch, warum das so ist. Trotzdem ist das eine traurige Sache.
Beispiel: Es gibt momentan keinen legalen Weg für jemanden, Paper Mario 2 zu spielen. Das ist jetzt ein bekannteres Beispiel.
Wenn es aber um Spiele geht wie bspw. "Professor Layton VS Phoenix Wright", dann sieht die Sache noch viel schlimmer aus. Gehen die großen Publisher weiterhin so aggressiv gegen Rom-Webseiten vor – wer weiß – vielleicht gibt es dann in 15-20 Jahren einfach keine Möglichkeit mehr, dieses Spiel je wieder zu spielen, weil einfach niemand die Rom mehr besitzt. Ein Rerelease ist bei solchen Titeln meist auch ziemlich ausgeschlossen.
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28.03.2023, 18:32 #23
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Kaufs doch gebraucht.
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28.03.2023, 19:02 #24
Tauschen von Musikkassetten auf Schulhöfen war lange Zeit verboten. Wurde aber gemacht und dann irgendwann vom Gesetz ausgenommen.
Dasselbe erleben wir gerade beim Versenden von eigenen Nacktfotos unter Schülern, was eigentlich in den strafbaren Bereich der Jugendpornographie fällt.
Insofern: Mach einfach, red nicht drüber. Gesetze passen sich langfristig der Lebensrealität an.
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29.03.2023, 07:22 #25
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29.03.2023, 11:26 #26
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29.03.2023, 11:45 #27
Der N2DS XL wurde erst Herbst 2020 eingestellt. 2 ½ Jahre später wird der Shop dichtgemacht.
Im Wordt-Case hat man da als Käufer kürzere Supportzeiten gehabt als bei einem Android-Telefon. Und das will was heißen.
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29.03.2023, 11:46 #28
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29.03.2023, 13:52 #29
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29.03.2023, 15:06 #30
Wenn Nintendo sein Lineup anpasst und den N2DSXL als günstige Alternative zur Switch anbietet, kann ja keiner ahnen, dass plötzlich eine Switch Lite rauskommt.
Ausserdem, wenn jemand 2020 eine Konsole verkauft und ausdrücklich seinen Downloadshop anpreist, dann sollte dieser mindestens 5, besser 10 Jahre zur Verfügung stehen. Oder das Gerät sollte einen deutlichen Warnhinweis „Achtung: Veraltet“ enthalten.
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