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  1. #1
    Avatar von Flek
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    Ich fordere Todesstrafe!

    Unzwar für folgende täter wie krank muß man den sein ?

    Neonazis sollen 23-Jährigen bestialisch gefoltert haben

    Es muss ein beispielloser Gewaltexzess gewesen sein: Neonazis verschleppen einen ihnen unbekannten jungen Mann, beschimpfen ihn als "nicht arisch" und quälen ihn über Stunden bestialisch. Anschließend vergewaltigen sie ihn. Seit heute stehen drei junge Männer und zwei Frauen in Frankfurt an der Oder vor Gericht.

    Frankfurt an der Oder - Zum Prozessauftakt wurde aus Termingründen nur die Anklageschrift verlesen. Doch die beschreibt ein unfassbares Horrorszenario: Demnach überfielen die Neonazis im Alter zwischen 21 und 29 Jahren am 5. Juni 2004 einen ihnen unbekannten jungen Mann auf einer Straße in der Oderstadt und verschleppten ihn in eine Wohnung. Dort war ihr 23 Jahre altes Opfer ihnen zweieinhalb Stunden ausgeliefert. Der Anklage zufolge traktierten sie Gunnar S. mit einem Bügeleisen, drückten glühende Zigaretten auf seiner Haut und Zunge aus, traten und schlugen auf ihn ein, stachen mit Messern und Gabeln zu, würgten ihn, bis er fast erstickte.

    Sie sollen zudem das Gas einer Spraydose mit einem Feuerzeug angezündet und diese wie einen Flammenwerfer auf den Wehrlosen gerichtet haben. Außerdem zwangen sie Gunnar S., Rasierschaum und Spülmittel zu schlucken. Anschließend musste er laut Staatsanwalt Jörg Tegge sein eigenes Erbrochenes aus einer Toilettenschüssel sowie Vogelkot essen.

    Vergewaltigung mit Bürstenstiel

    Zudem sollen die seit Juni und September 2004 in U-Haft sitzenden mutmaßlichen drei Haupttätern den Mann auf bestialische Weise vergewaltigt haben, darunter auch mit einem Bürstenstiel und einen Messergriff. Dabei zerrissen sie Gunnar S. die Darmwand und verursachten schwere innere Blutungen. Mit den Brutalitäten ging die Erniedrigung des Opfers einher. Unter anderem zwangen sie den bereits hilflosen Mann, auf allen Vieren auf dem Boden zu kriechen, urinierten ihm auf den Kopf und in den Mund. "Dadurch sprachen sie ihm ab, ein Mensch zu sein", erklärte Tegge, der sie wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung belangen will.

    Daneben sollen die beiden 20 und 25 Jahre alten Frauen gestanden und die Hauptangeklagten mit Beifallskundgebungen, Beleidigungen und Gelächter unterstützt haben. Ihnen wirft Staatsanwalt Tegge Beihilfe vor. Vor Gericht waren die solariumgebräunten Frauen bemüht, sich keine äußere Regung anmerken zu lassen. Eine von ihnen war in bauchfreiem Shirt und hohen Absatzschuhen erschienen.

    Auch zwei der drei angeklagten Männer blieben weitgehend reglos. Als sie an Händen und Füßen gefesselt in den Saal geführt wurden, verbargen sie ihre Gesichter hinter Mützen und Kapuzen. Nur einer der Angeklagten blickte während der gesamten Sitzung mit provozierender Kälte in Richtung Staatsanwalt. Reue war bei keinem von ihnen zu erkennen. Ob sie sich zu den Vorwürfen äußern werden, blieb zunächst offen.

    "Dumpfe Einstellungen, pure Lust"

    Als Motivation für die Tat nennt die Staatsanwaltschaft die "auf tiefster Stufe stehende menschenverachtende dumpfe rechtsextremistische Einstellung sowie pure Lust" der Angeklagten. Einer von ihnen soll das Opfer als "nicht arisch" und deshalb als "nichts wert" beschimpft haben. Die mutmaßlichen Angreifer hatten angegeben, sie wollten mit der Tat für eine angebliche Vergewaltigung eines 15-jährigen Mädchens durch ihn rächen. Allerdings: Die gab es laut der Staatsanwaltschaft nicht.

    Das Opfer hatte die Tortur nur überlebt, weil es sich noch in die eigene Wohnung schleppen konnte, nachdem seine Peiniger es schwer verletzt zurückgelassen hatten. Dort musste ein Bekannter Gunnar S. erst überreden, zum Arzt zu gehen und die Geschehnisse der Polizei zu melden. Die Neonazis hatten ihm und seinem kleinen Sohn für diesen Fall mit dem Tod gedroht. Aus Furcht machte das Opfer bei den Ermittlern zunächst keine Angaben zu den Tätern, wie Staatsanwalt Tegge sagte.

    Erst eine Notoperation im Krankenhaus konnte Gunnar S. dann retten. "Ohne ärztliche Hilfe wäre er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit an Verblutung und einer Vergiftung verstorben", erklärte der Staatsanwalt.

    Der Prozess wird am 16. Februar fortgesetzt. Insgesamt sind fünf Prozesstage bis zum 11. März vorgesehen. Das Opfer wird der Verhandlung fernbleiben. "Er ist noch immer traumatisiert und in medikamentöser Behandlung", sagte Nebenklage-Anwalt Martin Rubbert. Nicht nur an den seelischen, sondern auch den körperlichen Folgen wird Gunnar S. ein Leben lang zu leiden haben.


    quelle: spiegel online
    welche strafe würdet ihr den tätern geben ? Ich währe für SOFORIGE erschießung unzwar öfentlich mit live übertragung auf allen sendern ...

  2. #2
    Avatar von ssjali
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    RE: Ich fordere toedestrafe !


    welche strafe würdet ihr den tätern geben ? Ich währe für SOFORIGE erschießung unzwar öfentlich mit live übertragung auf allen sendern ...
    und das ist menschlicher? oO

    todesstraffe ja, aber net so abartig wie du es willst. Jedoch sind wir nicht bei wünsch dir was , sondern in Deutschland.

    Lebenslang, also nächste woche wieder frei

  3. #3
    Avatar von Flek
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    RE: Ich fordere toedestrafe !

    [quote]Original von ssjali

    .

    Lebenslang, also nächste woche wieder frei
    traurig aber wa xD

  4. #4

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    Wenn man sowas hört muss ich dir leider fast Recht geben... obwohl ich eigentlich total gegen die Todesstrafe bin... Ich würd sie im Knast lassen, und zwar wirklich für lebenslänglich... nicht nur die üblichen 15 Jahre.
    Zum Glück hat der Man diese Tortur überlebt!
    Leon <--Klick nich!

  5. #5
    Avatar von föööb
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    Solche Leute sind Abschaum. Ich würd mit denen genau dass gleiche machen,wie siemit dem Opfer. Und zwar mit jedem einzelnen!! Ich finde dass unglaublich, dass man etwas so brutales und abartiges einem Menschen antun kann.

  6. #6
    Avatar von pan_2001
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    Wieviele Leute eigentlich den Tod verdient hätten, aber darüber haben wir nicht zu entscheiden. (Wir sind ja keine Amis)


    Jedenfalls lebenslange Sicherheitsverwarnung wäre angebracht, man muss die Menschen vor sowas schützen. Haftstrafen mit begrentzter Dauer sind in vielen Fällen (z.B. Mord) sowieso eine Frechheit.

  7. #7
    Avatar von MBF
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    naja, also 3mal lebenslänglich (kein witz o_O) fände ich besser, als ne todesstrafe...

    meiner meinung nach, ist es NIE besser einen menschen zu töten, als ihn langfristig zu bestrafen...


    verstehen könnte ich so etwas dann nur, wenn jemand aus Rache den Täter umbringt, sowas find ich mehr als nur verständlich ^^
    <div style=text-align: center;><img src=http://img15.imageshack.us/img15/2333/3minsig.jpg border=0 alt= /></div>

  8. #8

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    Ahh mir fällt gerade nen toller Satz dazu ein [ist nen Zitat von ichweissnetwo, wer mir die Quelle sagen kann bekommt nen Keks!]

    "Viele, die Leben, verdienen den Tod. Viele, die tot sind, verdienen das Leben. Kannst du es ihnen geben?
    Leon <--Klick nich!

  9. #9
    Avatar von pan_2001
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    verstehen könnte ich so etwas dann nur, wenn jemand aus Rache den Täter umbringt, sowas find ich mehr als nur verständlich ^^



    Na ja, aber nich in allen Fällen. Z.B. die türkische Blutrache find ich zum beispiel absolut furchtbar, sowas muss man unterbinden, da rotten sich zum teil ganze familien aus.

  10. #10
    Avatar von MBF
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    verstehen könnte ich so etwas dann nur, wenn jemand aus Rache den Täter umbringt, sowas find ich mehr als nur verständlich ^^



    Na ja, aber nich in allen Fällen. Z.B. die türkische Blutrache find ich zum beispiel absolut furchtbar, sowas muss man unterbinden, da rotten sich zum teil ganze familien aus.

    also, wenn jemand meinen Bruder umbringen würde, würd ich den auf grausamste weise zu tode quälen und das is doch auch nur menschlich oder?
    <div style=text-align: center;><img src=http://img15.imageshack.us/img15/2333/3minsig.jpg border=0 alt= /></div>

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