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  1. #1

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    geschockt Rheinbahn - das kann doch nicht wahr sein.

    Hallo...

    ich bin STINKWÜTEND.
    Wieso?

    Ich kopiere euch mal den Brief, den ich an die Rheinbahn geschrieben habe, darin ist alles erklärt.


    Einspruch erhöhtes Beförderungsentgeld



    Sehr geehrte Damen und Herren,

    mein Name ist Alina S. und möchte mich zum Vorfall vom 18.07.2007 melden.

    Ich stieg morgens in Düsseldorf, Haeseler Straße um 07:10Uhr in die Linie 756.
    Ich kaufte mir ein Zusatzticket für 2 Euro, weil mein Monatsticket , das Ticket 2000 erst ab 9 Uhr morgens gültig ist.
    Ich wohne seid über einem Jahr in Düsseldorf und fahre jede Frühschicht (ca. 4-5mal im Monat) mit meinem Ticket 2000 und dem Zusatzticket zur Arbeit nach Ratingen, Dieselstraße.
    Heute morgen stieg ein Kontrolleur bei der Haltestelle Hülser Hof ein und ich gab ihm meine Fahrausweise.
    Er erklärte mir , dass ich mit dem Zusatzticket diese Strecke nicht fahren kann und ich mir ein Ticket Preisstufe A (10 Cent teurer) zu kaufen habe. Das war mir völlig neu, denn ich fuhr schon immer mit dem Zusatzticket und hatte bei den zahlreichen Kontrolleuren keinerlei Probleme.
    Auch ein Busfahrer bestätigte mir einst , dass ich mit diesem Zusatzticket mein Ticket so erweitern kann, dass ich vor 9 Uhr zu meiner Arbeitsstelle fahren kann.
    Ich war total überrascht, denn ich wusste ja nicht, dass ich etwas falsches tue , doch der Kontrolleur nahm meine Personalien auf.

    Da ich ein jahrelanger Ticket 2000 Käufer bin, bislang kein Kontrolleur etwas zu meinem häufig gekauften Zusatzticket einzuwenden hatte, ein Busfahrer ebenfalls das Ticket empfahl und ich ganz sicher nicht wegen 10 Cent ein falsches Ticket kaufen würde, beantrage ich den Einspruch auf das erhöhte Beförderungsentgeld von 40,00euro.


    Anlagen:
    Das Zusatzticket zur Zeit der Kontrolle.
    Weitere Zusatztickets, die ich an anderen Frühschichten gekauft habe, als Bestätigung meiner Aussage.


    Ich bitte sie hiermit, mir schriftlich, telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen, das sie dieses Anliegen zur Kenntnis genommen haben.

    Mit freundlichen Grüssen
    Alina S.




    Heute bekam ich einen Brief zurück -

    "Die von Ihnen erwähnten falschen Auskünfte können wir nur berücksichtigen, wenn Sie in der Lage sein sollten, hierfür Nachweis zu führen"

    D.h. also, ich soll denen die Namen der Kontrolleure und des Busfahrers geben, die sagten, dieses Ticket sei Ok??!
    Wie soll das denn gehen?
    Haben die den A**** auf?

    Ich bin echt enttäuscht, so ein Haufen kleinkarierter Korintenkacker.
    Das wäre NIRGENDS wo anders passiert als hier.


    Entzürnte Grüsse

    Alina , angebliche Schwarzfahrerin.


  2. #2

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    Da du in diesem Falle die Nachweispflicht hast und es deine Aufgabe ist dich entsprechend zu informieren (ist leider so), kannst du wohl nix anderes machen, als Zahlen.
    Du hättest, wie im Schreiben der Bahn schon korrekterweise erwähnt, eine Chance, wenn du einen Nachweis dafür hättest, dass du eine Falschauskunft bekommen hast.

    Weisst du nicht mehr, wann du die Auskunft bekommen hast? Dann könntest du ja den namen des Kontrolleurs erfragen, der an dem Tag in dieser Linie zu dem Zeitpunkt kontrolliert hat... ?!

  3. #3

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    ch wohne seid über einem Jahr in Düsseldorf und fahre jede Frühschicht (ca. 4-5mal im Monat) mit meinem Ticket 2000 und dem Zusatzticket zur Arbeit nach Ratingen, Dieselstraße.
    Ich habe, als ich gerade hier her gezogen war, beim ersten mal den Busfahrer gefragt, das muss im Juni 2006 gewesen sein ^^"
    Ich weiss doch nicht mehr welches Datum das war, geschweige denn welche Busfahrer damals im Bus sass!!
    Und der Witz ist ja, das ich schon ÖFTERS mit diesem Zusatzticket und meinem Ticket 2000 kontrolliert worden bin!
    Ich weiss doch nicht mehr welche Tage/datum das waren !!



    edit:

    ich geh mir jetzt ne Packung Schokoladeneis kaufen...

  4. #4

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    siehst du? also musste wohl aufm Weg vom Eismann bei der Bank vorbei

  5. #5
    Avatar von Kadji
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    Ein weiterer Grund weshalb ich den Öfentlichen Nahverkehr meide und lieber laufe / zum Rad greife...
    Aber du bist nicht allein Alina, hatte auch mal ein ähnliches erlebnis mit der Bahn:

    Damals wollte ich mit einem Schulfreund nach Köln, das Giga-Center besuchen sowie die Stadt anschauen. Da wir beide ein Schockoticket hatten und uns gesagt wurde wir können damit in jedem Zug fahren uns in den ICE Gesetzt -> 40€ beim Kontrolleur blechen -__-'

    Auf der Rückfahrt haben wir dann extra nach einer geeigneten Zugverbindung am Kölner HbF gefragt, wie teuer es sei und unsere Schoclotickets vorgezeigt. Die Dame druckte uns den Fahrplan sowie die Kosten ( 0,00€, da RE-Bahn) aus und wir verabschiedeten uns.
    Natürlich kahm auch auf der Rückfahrt ein Kontrolleur, wir zeigen ihn die Tickets, und er meint, das ginge so nicht, wir bräuchten ein Zusatzticket in höhe von 2,10€ und müssten nun 40€ Strafe zahlen... O_o'
    Ausdruck vorgezeigt und dem Kontroleur gesagt, uns sei gesagt worden, wir können so umsonst fahren. Da er immernoch das Geld wollte drohte ich mit anruf bei der Polizei wegen Betrugversuchs. Da wurd der Typ ganz ruig und ging vondannen.
    Manchmal denk ich echt die Kontrolleure wollen nur unser Geld haben...

    Naja, bleib Tapfer, fürs nächste mahl weist du ja bescheid.
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  6. #6

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    naja dein zweites bsp. wäre sicherlich nich zu 40 euro strafe gekommen, höchstens zur nachzahlung der 2 euro..
    aber wer sich mitm schokoticket in nen ice setzt hat ehrlich gesagt nix anderes verdient!
    (davon ab das man mitm schokoticket eh nich nach köln darf, da köln nich im vrr liegt(war jedenfalls früher so), kann mir irgendwie auch nich vorstellen das die das am bahnhof nich wusste, zur not hätte halt n kleiner blick auf den geltungsbereich genügt, nicht immer auf andere verlassen sondern lieber selber nachdenken)

    für alinas fall gilt dann leider wie überall das unwissenheit nicht vor strafe schützt, das ärgerliche is nur die unwissenheit der vorherigen schaffner
    haste vielleicht nen juristen in der familie der da ma kurz n blick draufwerfen kann?

  7. #7
    Avatar von Kadji
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    aber wer sich mitm schokoticket in nen ice setzt hat ehrlich gesagt nix anderes verdient!
    (davon ab das man mitm schokoticket eh nich nach köln darf, da köln nich im vrr liegt(war jedenfalls früher so), kann mir irgendwie auch nich vorstellen das die das am bahnhof nich wusste, zur not hätte halt n kleiner blick auf den geltungsbereich genügt, nicht immer auf andere verlassen sondern lieber selber nachdenken)
    Tja...nur blöd das wir EXTRA nachgefragt hatten und uns auch wie bei Alina ne falsche auskunft gegeben wurde, 1x das man mit jedem Zug fahren kann (Das war am Oberhausener HBF) und dann auf dem Rückweg das wir ein Zusatzticket kaufen müssen...

    Ich mein, wenn man nachfragt weil man noch nie mit nen Zug gefahren ist (Ha, stell dir das vor, sowas gibt es wirklich, Menschen, die zum1. mal Zug fahrn) und dann ne falsche auskunft bekommt...
    Aber hey, deiner Meinung nach sind wir ja schuld, hätten uns halt informieren müssen...

    Ich hoffe mal das dir auch sowas widerfahren wird.
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  8. #8

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    selbst wenn er gesagt hat mit JEDEM zug, was ich stark bezweifel, irgendn fach-termini wirst du unterschlagen haben, gilt wie ich schon gesagt hab die devise "selber nachdenken statt alles zu schlucken".. setzte dich im kino auch in die loge mit deiner parkettkarte?
    als ob man mit dem blöden schülerticket in den arschteuren luxus ice darf, ich bitte dich.. davon ab das du mit dem ticket nich ma bis an deinen zielort fahren durftest, aber da wird auch irgendwer anders schuld sein

    muss deine hoffnung leider enttäuschen, wenn ich beim schwarzfahren erwischt werde dann weil ich das risiko eingegangen bin, nich weil ich nich in der lage war fundierte(!) informationen einzuholen

  9. #9

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    Original von Henning
    setzte dich im kino auch in die loge mit deiner parkettkarte?
    nö...steht ja parkett drauf und nich loge

    heißt das jetzt dass ich mit dem Shokoticket nur im Schokoladenzug mitfahren darf?

    Wie poldi sagen würde....
    "Ey, Vollidiot"...komm ma n bisschen runter henning...tust grad so, als hättest du noch nix falsch gemacht...

    naja...ich zieh mich zurück *husch*

  10. #10

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    Nehmen wir an, ich gebe einen Busfahrer an, Busfahrer 123 vom Bus 456.
    Der hätte mir das so gesagt.

    Dann wird die RB diesen Busfahrer fragen ob das stimmt.
    Er wird es selbstverständlich verneinen.

    Dann krieg ich doch wieder nen Brief mit
    "Ihre Aussage passt nicht zu der des Busfahrers, sie müssen zahlen."

    Oder?
    So oder so bin ich doch die Dumme.

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