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01.12.2010, 18:56 #1
Jugendmedienschutzstaatsvertrag
Bin heute beim Rumsurfen auf dieses tolle Wort gestoßen und habe ein bisschen gelesen...
Vorraussichtlich wird er am 1.1. in Kraft treten, glaub müssen nur noch 2 Bundesländer abstimmen
Kurz gesagt:
Webseiten-Betreiber müssen quasi eine FSK Klassifizierung ihrer Seite machen und dementsprechend sicherstellen, dass keine Kinder, für die die Inhalte nicht geeignet sind, nicht sehen können. Als Beispiel wird eine "Ausblendung" von 6 bis 22 Uhr genannt
Irgendwie steige ich da nicht so ganz durch, was nun vor allem mit Privatenwebsiten passiert, wie z.B. NO, da ja wir hier im Forum auch über Spiele ab 18 zum Teil reden und ob dies irgendwelche konsequenzen hat und was passiert mit unseren Bloggern, wenn sie mal "böse" Sachen schreiben, die ab 16 sind?
Ich sehe es, wie ein zweiter ausgeweiteter Versuch des "Stopschilds" welches ja schnell wieder vom Tisch war. Denn auch hier wieder, gilt diese Einschränkung nur für deutsche Seiten.
Wie seht ihr dieses wieder sehr heikle Thema, wie ich finde?
Bitte berichtigt mich, falls dieses "tolle" Vertrag eh wieder vom Tisch ist
Hier eine bisschen ältere Quelle, falls wer bisschen nachlesen mag, aber bei Google wird man auch fündig
Its always sunny in Nintendo Wonderland
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01.12.2010, 19:11 #2
Vom Tisch ist das leider nicht.
Damit wäre dann der Weg frei um sich mit China beim Thema "Zensur" und "Einschränkung der Bürgerrechte" gleichzustellen. Der Zugang zu Informationen wird behindert.
Vorraussichtlich wird er am 1.1. in Kraft treten, glaub müssen nur noch 2 Bundesländer abstimmen
PS: Die Debatte grad über Wikileaks ist auch ganz toll. Immerhin wird die Seite nun breitflächig bekannt. Da steht einiges drin was im Internet für uns deutsche zensiert wird.Geändert von Hunter 117 (01.12.2010 um 19:14 Uhr)
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02.12.2010, 23:59 #3
Sorry für Doppelpost aber hab hier eine brisante News die aufklärt:
Neues Jugendschutzgesetz sorgt für Aufregung
Blog- und Webseitenbetreiber kündigen das Aus ihrer Publikationen an
Am 1. Januar 2011 wird in Deutschland ein neues Jugendmedienschutz-Gesetz in Kraft treten, welches vorsieht, Online-Inhalte (Webseiten, Blogs, Foren, etc.) mit Schutzmechanismen (bspw. einer Sendezeitbeschränkung oder Altersfreigabe) zu versehen. Die Wahl des Mechanismus kann vom Webseiten-Betreiber freiwillig getroffen werden. Webseiten, die keinerlei jugendgefährdende Inhalte (ob in Bild-, Ton- oder Schriftform) bereitstellen, müssen diesem demnach nicht nachkommen. Dies gilt nur für Seiten, deren Content für jeden User unter 12 Jahren geeignet ist.
Für viele Filmwebseiten wird dies zweifelsohne problematisch, denn Inhalte ab 16 Jahren müssen dann mit technischen Schutzvorrichtungen oder Sendezeitbeschränkungen versehen werden. Theoretisch gilt dies bereits für eine Filmbesprechung eines aktuellen Actionfilms, die zudem mit weiteren Medien-Inhalten (Trailer, Filmbilder, etc.) versehen ist.
Zitat (FSM.de):
Eine Pflicht zum Handeln besteht in der Regel also nur dann, wenn Inhalte „ab 16 Jahren“ oder „ab 18 Jahren“ angeboten werden.
Hier hat der Anbieter die Möglichkeit, einen Weg des § 5 Abs. 5 JMStV-2011 zu wählen:
* die Nutzung von Sendezeitbegrenzungen oder
* Wahrnehmungserschwerung durch Nutzung technischer Mittel (also z.B. das Programmieren für ein Jugendschutzprogramm durch die Kennzeichnung mit einer Altersstufe)
Somit gilt für Webseiten, die keine technische Schutzvorrichtung aktivieren, ein Altersfreigaben-System mit den Stufen "für alle Altersklassen", "ab 6", "ab 12", "ab 16" und "ab 18". Webseiten-Betreiber werden dazu aufgefordert, ihre eigenen Inhalte dementsprechend zu klassifizieren, sodass eine vorab entwickelte Software, die z.B. von Eltern auf dem Heimrechner installiert wird, die Website dem minderjährigen Nachwuchs nicht anzeigen kann. Sollte ein Website-Betreiber aber wider besseren Wissens seinen eigenen Inhalten eine bspw. zu geringe Altersfreigabe verpasst haben, dann kann von den Aufsichtsbehörden ein Bußgeld verhängt werden.
Zitat (FSM.de):
Die Gefahr eines Bußgeldes besteht nur dann, wenn die Altersstufe vorwerfbar falsch gewählt wurde. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Anbieter wider besseres Wissen gehandelt hat. Ob ein Bußgeld zu verhängen ist oder nicht, entscheidet die zuständige Aufsichtsbehörde und berücksichtigt dabei die Umstände des Einzelfalls.
Das Kuriose: bis zum heutigen Tage gibt es noch keine Jugendschutzprogramme und Kennzeichnungsstandards, die dieses Gesetz stützen. Hierzu müssen sich erst einmal die verschiedenen Institutionen unter dem Dach der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), der zentralen staatlichen Stelle, einigen. Wann dies geschehen wird, steht wohl noch in den Sternen. Das Gesetz - und somit die gesetzliche Verpflichtung für Webseiten-Betreiber, tritt allerdings bereits in 30 Tagen in Kraft.
Ebenfalls müssen Online-Inhalte einen Jugendschutzbeauftragten anstellen - oder bei weniger als 50 Mitarbeitern - bspw. der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.
Zitat (InternetWorld.de):
Laut dem Entwurf müssen sämtliche geschäftsmäßigen Anbieter zudem einen Jugendschutzbeauftragten für das Webangebot benennen und diesen auf der Webseite ausweisen. Anbieter mit weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als zehn Millionen Pageimpessions im Monat können dem entgehen, indem sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen.
Viele Webseiten- und Blog-Betreiber fürchten nun eine Abmahnwelle seitens findiger Rechtsanwälte, weswegen sie das Risiko erst gar nicht eingehen.
Laut der Website InternetWorld.de hat das VZlog, immerhin der offizielle Blog der Studi- und MeinVZ-Netzwerke, bereits angekündigt, seinen Dienst zum Ende des Jahres einzustellen. Die Blogs Isotopp, zuendelkind und die Thüringer Blogzentrale wollen diesem folgen.
Webseiten- oder Blogbetreiber sollten sich also bis zum 01.Januar 2011 zumindest juristisch informieren oder gar beraten lassen.
Quelle
Die Blogs von Studi- und MeinVZ machen dicht!? Unsere Politiker sind so grenzenlos bescheuert!
Wie stehts eigentlich mit NO? Was macht ihr?
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03.12.2010, 09:13 #4
Das wird mich auch interessieren durch die Threads ala Gears of War, Killzone und Halo
Ich hoffe ja immernoch, dass es so schnell wieder weg ist, wie das Stopschild
Its always sunny in Nintendo Wonderland
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05.12.2010, 10:21 #5
Wer sich hinreichend von offizieller Stelle informieren möchte klickt hier.
Inzwischen haben noch weitere Blog-Anbieter angekündigt ihren Dienst zum Jahresende einzustellen. Natürlich gilt dies nur für Betreiber von Seiten die in Deutschland wohnhaft sind. Fabs wohnt in Österreich (?) von daher ist nur ein Umzug auf nen Server in Österreich nötig und NO bleibt wie es ist.
Ausländische Seiten sind selbstverständlich nicht dem deutschen Schwachsinn unterworfen das heißt das Rotten.com, YouPorn usw immer noch von den Kiddies angeklickt werden können ohne jegliche Einschränkung.
Solche Sätze wie "Damit die Persönlichkeitsentwicklung der Kinder nicht beeinflußt wird" sind haarsträubend denn genau das erreicht unser Staat doch damit! Denkt mal drüber nach.
Hat sich die NO Foren-Administration schon mit dem neuen Quatsch auseinander gesetzt?
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05.12.2010, 12:58 #6
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Naja, die meisten Kids werden merken dass es im Internet wegen der Zensur nichts interessantes gibt und gehen auf die Straße. Dann suchen sie eine Alternative und besaufen sich. Wäre doch auch eine "kleine" Nachfolge...
Webseiten-Betreiber werden dazu aufgefordert, ihre eigenen Inhalte dementsprechend zu klassifizieren, sodass eine vorab entwickelte Software, die z.B. von Eltern auf dem Heimrechner installiert wird, die Website dem minderjährigen Nachwuchs nicht anzeigen kann.
So muss ich mir z.B. ja keine Sorgen machen nicht mehr auf NO zu dürfen...
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05.12.2010, 13:08 #7
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05.12.2010, 13:20 #8
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Das bedeutet im Klartext also dass der Nutzer des PCs gar nichts dagegen tun kann...
Ach so, ich dachte das wäre freiwillig, sodass irgendwelche Super-Eltern irgendwelche Jugendschutzprogramme auf den PC kloppen.
Ist ja mal wieder "etwas" übertrieben...
EDIT: Apropos Personalausweis... Bedeutet das dass man den Ausweis praktisch im Internet auf einer Website vorzeigen muss?
Und wie wird das dann freigeschaltet? Hat jeder einen I-Net Account? Und vorallem: Wenn jemand die Website hackt, kann der dann die gesamte, deutsche I-Net Benutzer Ausweisschwadrone auf dem PC speichern? Ist doch alles irgendwie ein wenig... doof.Geändert von Vanikoro (05.12.2010 um 13:24 Uhr)
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05.12.2010, 13:34 #9
Naja, man muss ja die Ausweisdaten nicht speichern. Man kann aber auch einfach gewisse Inhalte von 6-22Uhr nicht anzeigen
Z.B. In einem Forum halt, meldest dich an, schickst eine Mail an den Admin und der schaltet dich dann für weitere Forenteile frei
Its always sunny in Nintendo Wonderland
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05.12.2010, 13:38 #10