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Hybrid-Darstellung

  1. #1
    Avatar von KaiserGaius
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    FSK 18 Flohmarkt

    Aus Neugierde: Warum gibt es keinen Flohmarkt für FSK18 Titel? Einen, nur für vorher freigeschaltete User.

    Nintendo ID: Kaiser-Gaius

  2. #2
    Avatar von Touko
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    Ist das denn nötig?
    Man muss ja eh schon mindestens 18 sein um freigeschaltet zu werden.

  3. #3
    Avatar von Goldi
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    Nö muss man nicht. Mit Einverständniserklärung der Eltern darf man auch ab 14 da rein.
    !false
    It's funny because it's true.

  4. #4
    Avatar von Zekrom007
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    Zitat Zitat von GeneralGoldi Beitrag anzeigen
    Nö muss man nicht. Mit Einverständniserklärung der Eltern darf man auch ab 14 da rein.
    Korrekt bin 14 und kann rein.
    Ich glaube das hat was mit dem rechtlichen zu tun bei ebay darf mans ja eigentlich auch nicht....

  5. #5
    Avatar von KaiserGaius
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    Weil wenn, dann muss es ein abgegrentzer Bereich sein, für den die User erst freigeschaltet werden müssen, bspw durch Kopie des Ausweises. Somit wäre die Seite abgesichert. Sollten jetzt User Ausweise fälschen oder ähnliche Täuschungen versuchen, wäre die Schuld ebenfalls nicht bei NO, sondern beim User.

    Nintendo ID: Kaiser-Gaius

  6. #6
    Avatar von BlackMage
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    Zitat Zitat von KaiserGaius Beitrag anzeigen
    Weil wenn, dann muss es ein abgegrentzer Bereich sein, für den die User erst freigeschaltet werden müssen, bspw durch Kopie des Ausweises. Somit wäre die Seite abgesichert. Sollten jetzt User Ausweise fälschen oder ähnliche Täuschungen versuchen, wäre die Schuld ebenfalls nicht bei NO, sondern beim User.
    Ist das so? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine einfach über das Internet verschickte Ausweiskopie nach deutschem Recht eine ausreichende Kontrolle ist. Sonst würden Online-Händler das doch nicht teilweise so umständlich machen mit PostIdent-Verfahren und solchem Zeug.

  7. #7

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    Zitat Zitat von BlackMage Beitrag anzeigen
    Ist das so? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine einfach über das Internet verschickte Ausweiskopie nach deutschem Recht eine ausreichende Kontrolle ist. Sonst würden Online-Händler das doch nicht teilweise so umständlich machen mit PostIdent-Verfahren und solchem Zeug.
    Die meisten Boards handhaben es zumindest so.

  8. #8
    Avatar von KaiserGaius
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    Zitat Zitat von BlackMage Beitrag anzeigen
    Ist das so? Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine einfach über das Internet verschickte Ausweiskopie nach deutschem Recht eine ausreichende Kontrolle ist. Sonst würden Online-Händler das doch nicht teilweise so umständlich machen mit PostIdent-Verfahren und solchem Zeug.
    Da hast du Recht, allerdings ist der Unterschied hier, dass die Online-Händler als HÄNDLER in der Kontrollpflicht sind. NO ist im Falle des Verkaufs aber nicht der Anbieter und hat mit dem eigentlichen Verkauf nichts zu tun. Vergleich es mit einem Betrugsfall. Du verkaufst hier ein Spiel, schickst es los aber der Käufer bezahlt nicht. Das ist dann rechtlich eine Sache zwischen euch beiden und da hat NO nichts mit zu tun, weil keine aktive Person am Verkauf. Oder noch einfacher: Wenn ein Handel auf dem Flohmarkt passiert (dem echten), dann hat der Eigentümer des Parkplatzes, auf dem der Verkauf stattfindet, auch nichts mit den Verkäufen zu tun.

    Nintendo ID: Kaiser-Gaius

  9. #9
    Avatar von Isi86
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    Also ich brauchs nicht

  10. #10
    Avatar von KaiserGaius
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    Oh ja, bitte alle, die nichts zum Thema beizutragen haben JETZT posten

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