Eine sehr, sehr merkwürdie Diskussion ist das hier.

Ganz unabhängig von der Diebstahl-Debatte war es bislang so, dass Download-Spiele nicht nur Account- sondern auch Konsolengebunden waren. Man konnte sich also nicht einfach einen zweiten 3DS kaufen und da ebenfalls all seine Downloadspiele installieren. (Im Gegensatz zur PS4, wo genau das mit einer Zweikonsole möglich ist.) Wie das jetzt mit der Switch genau abläuft, weiß ich nicht, aber früher konnte man bei Nintendo auf Kulanz hoffen, falls der alte 3DS entwedendet oder zerstört wurde. Dann wurde der Account mit der neuen Hardware verknüpft und hatte entsprechend Zugriff auf seine Downloadspiele. (An dieser Stelle auch der Hinweis, dass Nintendo im Fall von beschädigter Hardware, mehr Möglichkeiten hat, Daten zu retten, als der Endnutzer. Bevor man also eine nicht funktionierende Konsole in den Müll wirft, besser einschicken.)

Die Karten, also die Retailversionen der Spiele sollten auf jeder Konsole funktionieren. Diese kannst du also sowohl verleihen, als auch weiterverkaufen. Wie das da mit den Spielständen aussieht, weiß ich allerdings auch nicht. Beim 3DS wurden diese in der Regel auch auf der Karte gespeichert.