Zitat Zitat von Semako Beitrag anzeigen
Ich glaube, du verwechselst da etwas. Mir ging es um die Privatkopie (gibt sogar einen Wikipedia-Artikel dazu) für nichtkommerzielle Verwendung. Die ist nämlich erlaubt:


Ich wollte hier auch kein Fass aufmachen, sondern lediglich Garos Irrtum aufklären.

Ich bin natürlich kein Jurist, aber das mit dem Kopierschutz und wann er wirksam ist, ist meines Wissens nach immer noch nicht völlig eindeutig geklärt. Beim Gamecube jedenfalls scheint es nichts zu geben, was es verhindert, das Image der Disc auszulesen und auf eine andere Disc zu brennen, aber diese Kopie kann dann nicht abgespielt werden, weil hier der Kopierschutz, nämlich das Minidisc-Format, die Tatsache, dass die Discs verkehrt herum, also von innen nach außen, gelesen werden und wahrscheinlich noch weitere Maßnahmen, gehören, wirkt.
Kann's sein, dass du falsch zitierst?
§42 UrhG ist Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung und hat ja wohl wenig mit unserem Beispiel zu tun. Kannst du mir bitte den korrekten Paragraphen nennen?