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  1. #41
    Avatar von dx1
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    Leider muss ich deine Hoffnungen zerstören. Es ist grundsätzlich nicht erlaubt von kopiergeschützem Material eine Kopie zu machen. Außerdem gehören nunmal alle Spiele zu den Produkten von denen man selbst für den Hausgebrauch keine Kopie anfertigen darf.
    Ich möchte Dir nicht wiedersprechen, jedoch etwas mehr als nur zwei Sätze dazu schreiben:

    Der zweite zitierte Satz ganz sicher nicht auf "alle Spiele" zu, sondern nur auf kommerzielle Spiele, für die der Rechteinhaber das Kopieren nicht gestattet. In der nicht mehr unbedeutenden Open-Source-Welt sieht das schon wieder ganz anders aus. Da wir aber wissen, dass wir von komerziellen Produkten sprechen, erwähne ich das im Folgenden nicht mehr ...

    Computerprogramme werden vom Recht stärker geschützt als Filme, Musik, Hörspiele, Bücher und dergleichen. Während beispielsweise von einem Film die sogenannte "Privatkopie" für sich selbst, für Verwandte und auch enge Freunde gemacht werden darf (ja, auch nach der xten Novelle des Urheberrechts), darf ein erworbenes Computerprogramm lediglich einmal zur Sicherheit kopiert werden.
    Z.B. kopiere ich das Installationsmedium meines neuen Betriebssystems/Datenbankprogramms/wasauchimmer, lagere die Original-CD/-DVD an einem am besten trockenen, licht-, feuer- und überschwemmungsgeschützten Ort, den ich dazu auch noch verschließen kann, um einem Diebstahl vorzubeugen. Die Software selbst installiere ich von der Kopie, die in Schreibtischnähe liegt. Fahre ich da mal mit dem Bürostuhl drüber, fällt einem Besucher eine Zigarette drauf oder spielt mein Kind damit Frisbee - wayne? Ich habe ja das unbeschädigte Original im Schrank und kann mir wieder eine benutzbare Kopie machen.

    Für Spiele als Computerprogramme ist erstmal diese eine Sicherheitskopie erlaubt.

    Spiele bestehen aber aus mehr als nur einem Programm. Spiele enthalten auch Elemente, die sich den klassischen (weniger geschützten) Bereichen Musik und Film zuordnen lassen. Damit hier nicht mehrere Privatkopien gemacht werden dürfen, die bei Musik und Film gestattet sind, müsste man ein Spiel vollständig als Computerprogramm ansehen. Das ist aber problematisch, da Texturen, Musik, die Architektur der Level, die Spielfiguren, der Handlungsverlauf und andere künstlerische Bestandteile nicht zum geschützten Programm gehören und deshalb zumindest diese Teile als Privatkopie vervielfältigt werden dürften. Der Rechteinhaber (Verwerter) will aber das ganze Produkt schützen. Hier greift das auch bei Filmen und Musik geltende Verbot der Umgehung von wirksamen technischen Maßnahmen, die dem vom Verwerter nicht genehmigten Vervielfältigen entgegenwirken. (§95a UrhG)

    Bei Cartridges und "single-purpose Speicherkarten" wird wahrscheinlich schon die Bauform als wirksame technische Maßnahme angesehen. (Druckerhersteller haben da schwerere Hürden zu nehmen, um Mitbewerbern den Nachbau kompatibler Patronen zu verwehren.)
    [ agora mais :feio: ainda ]

  2. #42
    Avatar von EvilAsh
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    Weils grad zum Thema passt:
    Kennt jemand eigentlich den "Cyclo Evolution DS"?
    Als ich hab mir vor kurzem das Teil besorgt und bin echt zufrieden damit. Ist wesentlich einfacher als das M3 Simply! Vor allem der Moonshell MP3-Player ist wirklich super!
    Nur ab und zu schmiert mir das Ding ab. Liegt wahrscheinlich aber an der neuesten Beta-Firmware...

  3. #43

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    Original von dx1

    Der zweite zitierte Satz ganz sicher nicht auf "alle Spiele" zu, sondern nur auf kommerzielle Spiele, für die der Rechteinhaber das Kopieren nicht gestattet. In der nicht mehr unbedeutenden Open-Source-Welt sieht das schon wieder ganz anders aus. Da wir aber wissen, dass wir von komerziellen Produkten sprechen, erwähne ich das im Folgenden nicht mehr ...
    Es betrifft im Grunde nicht nur kommerzielle Spiele, sondern jede Software. Du darfst jede Software nur kopiren, sobald dir dafür die Lizenz eingeräumt wird, z.B. durch Open.-Source-Lizenzen, oder z.B. eingeschränkt bei VC-Spielen, nachdem du dafür einmal bezahlt hast.

    Computerprogramme werden vom Recht stärker geschützt als Filme, Musik, Hörspiele, Bücher und dergleichen. Während beispielsweise von einem Film die sogenannte "Privatkopie" für sich selbst, für Verwandte und auch enge Freunde gemacht werden darf (ja, auch nach der xten Novelle des Urheberrechts), darf ein erworbenes Computerprogramm lediglich einmal zur Sicherheit kopiert werden.
    Das ist falsch.
    Du darfst Musik oder Filme erst einmal generell nicht kopieren, während du im Falle von Software das Recht hast, eine Sicherungskopie zu erstellen, falls dies nötig sein sollte. Damit ist Software weniger stark geschützt als Musik, was daran liegt, dass Disketten schneller kaputtgingen als Schallplatten.

    Musik und FIlme darfst du nur mit Zustimmung des Urhebers kopieren, und diese Zustimmung erhälst du dadurch, dass du an die GEMA und GVL Gebühren bezahlst - z.B. beim kauf eines PCs, eines Brenners oder eines Rohlings. Wichtig ist, dass diese Gebühren nur dazu berechtigen, von der GEMA und deren Vertragspartnern (z.B. GVL) verwaltete Musik und Filme zu kopieren.

    Für Spiele als Computerprogramme ist erstmal diese eine Sicherheitskopie erlaubt.
    Eben nicht.
    Die Sicherung ist nur erlaubt, solange sie für die künftige Benutzung notwendig ist. Gerade bei z.B. NDS-Spielen, die ja nicht auf CDs sondern Speicherkarten oder GBA-Spielen, welche auf Modulen veröffentlicht wird, ist eine solche Sicherung aber nicht notwendig.

    Damit ist die Nutzung dieser SD-Card-backupmodule wie Supercard oder M3-Simply in Kombination mit kommerziellen Spielen immer eine Urheberrechtsverletzung, egal ob man das Spiel besitzt, oder nicht.

    Damit hier nicht mehrere Privatkopien gemacht werden dürfen, die bei Musik und Film gestattet sind, müsste man ein Spiel vollständig als Computerprogramm ansehen. Das ist aber problematisch, da Texturen, Musik, die Architektur der Level, die Spielfiguren, der Handlungsverlauf und andere künstlerische Bestandteile nicht zum geschützten Programm gehören und deshalb zumindest diese Teile als Privatkopie vervielfältigt werden dürften. Der Rechteinhaber (Verwerter) will aber das ganze Produkt schützen. Hier greift das auch bei Filmen und Musik geltende Verbot der Umgehung von wirksamen technischen Maßnahmen, die dem vom Verwerter nicht genehmigten Vervielfältigen entgegenwirken. (§95a UrhG)
    Unfug.
    Der Kopierschutz bei Spielen ist für das Kopieren von Musik und Videomaterial nicht von Bedeutung, da dieser Kopierschutz im Allgemeinen nicht das Kopieren an sich verhindert, sondern nur, dass du die Kopie wieder auf der Wii oder dem NDS abspielen kannst. Du musst also zum Kopieren von Video- oder Audiomaterial keinen Kopierschutz umgehen - er ist in dem Fall einfach nicht wirksam und rechtlich daher nicht von Bedeutung.
    Achtung: Wenn es um das Abspielen der kopierten Software auf einer Originalhardware geht (z.B. mittels Modchip oder Passkey) ist dies ein illegales Umgehen eines wirksamen Kopierschutzes.

    Viel wichtiger ist allerdings, dass du für das Vervielfältigen eine entsprechende Gebühr an die Rechteinhaber bezahlen (oder dich anderweitig mit diesem einigen) musst und gerade bei Musik und Videosequenzen in Video- und Computerspielen sind diese nicht unbedingt in der GEMA bzw. GVL (oder deren ausländischen Partnerunternehmen) organisiert, so dass du eine Berechtigung zum Kopieren gesondert erwerben musst.
    Das bedeutet also, dass du unabhängig vom Kopierschutz eine Erlaubnis von Nintendo & Co. brauchst.


    Bei Cartridges und "single-purpose Speicherkarten" wird wahrscheinlich schon die Bauform als wirksame technische Maßnahme angesehen.
    Nein, wieso sollte es?
    Du kannst GBA-Module problemlos am PC auslesen, wenn du die Kontakte des Moduls mit einem COM-Port deines Rechners verdrahtest und entsprechend der im GBA verwendeten Protokolle ansteuerst. Letztlich kannst du die entsprechenden Tools auch direkt auf dem GBA laufen lassen (z.B. per Multiboot und XBoo-Kabel), womit der Aufwand minimal wird.
    Dabei umgehst du keinen einzigen Kopierschutz, daher ist es legal. Im Übrigen ist Hardware zum Auslesen GBA-Modulen bereits länger auf dem Markt als der GBA selbst.

    Kein Nintendo-Modul war jemals kopiergeschützt, auch wenn Nintendo bereits seit dem NES das Gegenteil behauptet - die kopierten Module lassen sich nur nicht auf der Originalhardware abspielen, wobei selbst dieser Schutz bereits seit dem NES geknackt ist und daher erst recht nicht als wirksamer Kopierschutz gelten kann.

    Anderrs sieht es bei NDS-Spielen auf, da die Datenübertragung zwischen der NDS-Speicherkarte (das sind keine Module) und dem NDS-Prozessor verschlüsselt abläuft. Hier musst du einen Kopierschutz knacken, um die Speicherkarte auszulesen, weshalb das verboten ist.

  4. #44
    Avatar von Philipp
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    Original von EvilAsh
    Weils grad zum Thema passt:
    Kennt jemand eigentlich den "Cyclo Evolution DS"?
    Als ich hab mir vor kurzem das Teil besorgt und bin echt zufrieden damit. Ist wesentlich einfacher als das M3 Simply! Vor allem der Moonshell MP3-Player ist wirklich super!
    Nur ab und zu schmiert mir das Ding ab. Liegt wahrscheinlich aber an der neuesten Beta-Firmware...
    was isn an dem teil einfacher? homebrew auf die karte ziehen, ds starten und software laden, fertig.

  5. #45
    Avatar von Mernic
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    Nun lassen wir uns von nintendo überraschen ^^


    Nun müsst ihr zwischen dem Entscheiden dass richtig ist oder dem bequemen!
    ~In renember of Albus Dumbledore~

  6. #46
    Avatar von Masterlink
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    um mal zum thema zurück zu kommen
    ob es ds karten mit sd unterstützung gibt, weiß ich net
    es gibt aber gameboy slots, wo man ne sd karte reinstecken kann und musik höhren kann

  7. #47
    Avatar von Mernic
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    nun wir wissen das der Dsi ein durchschlagender erfolg ist auch wenn ich dem DS lite treu bleibe finde ich die Sd slot funktion aüßerst praktisch..........
    dennoch sind die SD karten wie cyclo DS,Edge,TT, usw. illegal und somit nicht erlaubt. eine möglichkeit ist wenn man sich das Action replay Media edition um musik zu hören und filme zu sehen (per SD karten)


    Nun müsst ihr zwischen dem Entscheiden dass richtig ist oder dem bequemen!
    ~In renember of Albus Dumbledore~

  8. #48

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    Würde sicher der kleinen DS nicht gut tun.

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