Der Entwurf eines ersten Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes wurde nun vom Bundestag verabschiedet. Dabei wurde der Entschluss von der Koalitionsregierung abgesegnet. Das Gesetz sieht eine bessere Hervorhebung der Altersfreigaben auf Videospielen vor, sowie Modifikationen bei der Indizierung von Titeln. Der Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware (BIU) hingegen bestärkte erneut die Ablehnung dieses Entschlusses. Auch die Opposition ist gegen die neue Regelung, da angeblich nicht alle verbesserungswürdigen Bereiche optimiert würden.
Anstelle von notwendigen Maßnahmen verweise die Regierung auf zukünftige Gesetzesinitiativen. Abgeschlossen ist die Optimierung laut allen Beteiligten aber noch nicht. Das Internet, sowie Onlinespielen fallen nicht in die Zuständigkeit des Jugendschutzgesetzes, sondern in die des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags der Länder.
Bereits am 03.Mai berichteten wir über eine Studie der Harvard-Universität bezüglich dem Thema in wie fern sich Videospiele auf das Verhalten der Spieler auswirken. Dabei sind die Verantwortlichen auf eine überraschende Tatsache gestoßen. Wer diesen Artikel noch mal nachlesen möchte, tut diese über den Link.
Link zur Harward News
Wer gerne weitere Infos zum Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware erfahren möchte folgt diesem Link BIU-Online
