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BIU nimmt Stellungname zur aktuellen Videospiele-Debatte

von

Tobias Wackerbauer

14. März 2009
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Berlin, 13.03.09 – Am Morgen des 11.03.2009 kam es in Winnenden zu einem tragischen Vorfall, als ein 17-jähriger Mann an der Albertville-Realschule mit einer Schusswaffe gezielt auf Schüler, Lehrer und Passanten schoss. Fünfzehn Personen fanden dabei den Tod, der Täter nahm sich anschließend das Leben. In der aktuellen Medienberichterstattung wird in diesem Zusammenhang zunehmend über Computer- und Videospiele debattiert. Einzelnen Medienberichten ist zu entnehmen, dass im Haushalt des Delinquenten Computerspiele gefunden wurden, die ihn zur schrecklichen Tat ermutigt haben sollen. Die Tatsache, dass der Täter im Besitz von Computerspielen war, ist nicht weiter verwunderlich – Computerspiele sind ein fester Bestandteil der Jugendkultur.
Der tragische Vorfall von Winnenden deutet hingegen auf einen komplexen Tathintergrund hin. Es steht zu vermuten, dass insbesondere die psychische Kondition und das soziale Umfeld des Täters wichtige Faktoren darstellen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem Konsum gewalthaltiger Medien und der Tat von Winnenden ist nach derzeitigen Informationen nicht erkennbar.

Aus Sicht des Bundesverband Interaktive Unterhaltungssoftware e.V. (BIU) ist im vorliegenden Fall kein Versagen des Jugendschutzes festzustellen. Der BIU warnt mit Rücksicht auf die Opfer der Winnender Tragödie, den Blick auf die eigentlichen Tatumstände nicht durch eine unsachliche Debatte über ein Verbot von sogenannten Killerspielen“ zu verstellen. Die aktuelle Gesetzeslage verbietet bereits heute die Verbreitung von „gewaltverherrlichenden" Computer- und Videospielen auf der Grundlage des Strafgesetzbuches. Die in der Vergangenheit von einigen Politikern geforderte staatliche Kontrolle der Alterskennzeichnung ist seit der Novelle des Jugendschutzgesetzes im Jahr 2003 gesetzlich bindend. Die Alterskennzeichnung selbst ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt, der von den Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen wird. Dabei kennzeichnen die Obersten Landesjugendbehörden solche Spiele nicht, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indiziert werden könnten. Deutschland verfügt damit im weltweiten Vergleich über das engmaschigste Jugendschutzsystem im Bezug auf Computer- und Videospiele. Ein generelles Verbot von Spielen für Erwachsene käme einer Zensur gleich, welche angesichts der komplexen staatlichen Kontrollmechanismen nicht gerechtfertigt wäre.

Die vielen Todesopfer des tragischen Vorfalls von Winnenden erfordern einen sachgerechten Diskurs zu den Hintergründen des Geschehens. Die aktuelle Forderung der CDU/CSU-Fraktion nach einem schärferen Verbot für Computer- und Videospiele ist daher vollkommen unangemessen und nicht zielführend. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen sind ausreichend. Vielmehr gilt es den Vollzug bestehender Gesetze zu verbessern, um eine altersgerechte Abgabe von Computer- und Videospielen an Kinder und Jugendliche zu gewährleisten. Der BIU engagiert sich auch weiterhin für einen starken Jugendschutz und fordert hiermit Politik und staatliche Institutionen auf, diese Bemühungen zu unterstützen.

biu-online.de

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