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Screenshot aus dem Ace Attorney“-Anime

Seit geraumer Zeit gehören Vorbestellungen im eShop zum Standard beim Kauf von Nintendo 3DS- und insbesondere Nintendo Switch-Spielen. Problematisch hieran ist, dass es momentan nicht möglich ist, eine getätigte Vorbestellung zu stornieren. Bisher war dies lediglich in einem Einzelfall möglich, als der Titel Manticore kurz vor der Veröffentlichung verschoben werden musste. Dieser Umstand rief bereits in der Vergangenheit den norwegischen Rat für Verbraucherrechte (NCC) auf den Plan.

Die norwegische Behörde gab an, dass vier große Online-Shops für Spiele mit einem gegen Konsumenten gerichteten und möglicherweise illegalem Vorbestellsystem gegen den norwegischen Verbraucherschutz agieren. Valve, Sony und EA gerieten in Kritik, da sie beim Bestellvorgang vom Kunden kein ausdrückliches Einverständnis sowie keine Zurkenntnisnahme erhielten, dass er hiermit sein Widerrufsrecht verliert. Nintendo hingegen bietet den Kunden gar nicht erst die Option eine über den eShop getätigte Vorbestellung einer Software zu widerrufen.

Die Klagen gegen Valve, Sony und EA wurden vom NCC mittlerweile fallen gelassen. Da Nintendo jedoch nicht auf die anfänglichen Anfragen des NCC reagierte, steht das Unternehmen weiterhin unter Beobachtung. Dies führte dazu, dass sich der NCC nun an die deutschen Behörden richtete, da sich hier der Sitz von Nintendo of Europe befindet.

Norwegen gab an, dass Nintendo gegen das EU-Verbraucherrecht verstoße und bittet Deutschland mit einem Vollstreckungsersuchen darum, in Betracht zu ziehen, entsprechend gegen die Nintendo of Europe GmbH vorzugehen. Sollten die deutschen Behörden den Ansichten des NCC entsprechen und Nintendo auch künftige Anfragen ignorieren, könnte sich das Unternehmen schon bald vor den europäischen Gerichten wiederfinden.