Es hat zwar nicht direkt etwas mit Videospielen zu tun, doch trotzdem könnte die Entscheidung eines Berufungsgerichtes in Amerika auch jenen Bereich nachhaltig beeinflussen. Das Gericht hat nämlich entschieden, dass die Software der Firma Autodesk im gebrauchten Zustand nicht weiterverkauft werden darf. Der angesprochene Konzern klagte gegen einen Kunden, der das Program AutoCAD gegen gewisses Entgeld an eine andere Person weitergab. Dabei berief man sich auf die Endbenutzervereinbarung (EULA) welche besagt, dass der Verbraucher mit dem Produkt auch eine nicht übertragbare Softwarelizenz erwirbt.
Gerade Electronic Arts und THQ befinden sich in einer ähnlichen Situation. Bei einmaligen Codes für zusätzliche Online-Inhalte wird im Moment noch ein "10-Dollar-Prinzip'" verfolgt. Wer sein Spiel also aus zweiter Hand besitzt, muss 10 Dollar dafür bezahlen, dass dieser wieder verwendet werden kann. Trotzdem wollen die Firmen versuchen den weiterverkauf der Software komplett zu verbieten. Am Beispiel von Electronic Arts wird es deutlich, dass oben genanntes Urteil in der Tat größere Wellen schlagen könnte. Folgende Klausel ist nämlich Bestandteil jeder EULA:
This Software is licensed to you, not sold
Ein konsequentes Durchsetzen dieser Regel wäre nicht nur für Privatpersonen ärgerlich, sondern auch für Händler, die auch viele Spiele aus zweiter Hand verkaufen (z.B. GameStop). Die nächste Zeit wird in dieser Hinsicht wohl sehr interessant, gerade da im Falle des Falles wohl auch größere Widerstände zu erwarten sind.