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Letzten Freitag reicht die Anwaltskanzlei Chimicles Schwarz Kriner & Donaldson-Smith eine Sammelklage gegen Nintendo of America ein. Grund dafür ist ein Defekt der Joy-Con, welcher verhindert, dass die Sticks ordnungsgemäß funktionieren.

Das Problem ist schon seit längerer Zeit unter den Namen Joy-Con-Drift“ bekannt. Darunter wird verstanden, dass die Sticks der Joy-Con sich nicht erwartungsgemäß verhalten. Die Folge sind falsch drehende Kameras oder sich von selbst bewegende Charaktere. Besitzer einer Nintendo Switch beschweren sich schon seit einiger Zeit über den Joy-Con-„Drift“. Inzwischen findet die Community selbst Lösungen, und richtet sogar eine eigene DIY-Website ein. Die nun auf Nintendo zukommende Klage beruht auf einer Voruntersuchung der Anwaltskanzlei Chimicles Schwarz Kriner & Donaldson-Smith. Angeblich meldeten sich über 5.500 Konsumenten innerhalb von nur 24 Stunden derartige Probleme zu haben. Folglich beschloss die Kanzlei einen Fall zu öffnen.

Ein Anwalt der Kanzlei, namens Ferich, erklärt, dass in der Kanzlei viele Zeitungen und auch online Zeitschriften, sowie Konsumenten-Websites gelesen werden, um stets aktuell informiert zu sein. Die Kanzlei verfolgt die Probleme mit den Joy-Con schon seit einiger Zeit und weiß, dass das Problem Switch-Besitzer sehr frustriert.

„We really read a lot of newspapers and online periodicals and consumer websites, we keep our ear to the ground,” Ferich said. “We’ve been following this issue and we know that gamers that own the Switch console are very frustrated by this issue.“

Dennoch war sich die Kanzlei erst nach der Voruntersuchung bewusst, dass es sich hierbei um ein sehr großes Problem handelt.

„We first saw that this is an issue that’s been really bothering some people, but then we realized that it was a much bigger issue. To date, we’ve been contacted by 5,500 consumers, and that’s in the last 24 hours, so we think that it’s a really big issue.“

Auf die Frage welchen Gewinn die Anwaltskanzlei durch die Klage erzielen könnte, gibt Ferich zu, dass das schwer zu beantworten ist. In einigen Fällen erreicht die Kanzlei nur Rückerstattungen in Form von Credits, Geschenk-Karten und Ähnliches. In diesem Fall, ist es noch zu früh, um über das Ausmaß des Gewinns zu reden. Die Kanzlei wird diesen Rechtsstreit jedenfalls aggressiv nachgehen, um das beste Resultat für die Konsumenten zu erzielen.

„really hard to say. In other cases we’ve had refunds; we’ve had credits, gift cards, you name it. In this specific case, we just filed this, this is too early on to give a sense of what a win would look like.“
...
 „are going to pursue this litigation aggressively and try the get the best outcome for consumers.“

In weiterer Folge konfrontieren die Kollegen von Polygon Nintendo und erhalten ein Kommentar zu dem Joy-Con-„Drift“. Nintendo erklärt darin, dass sie stolz darauf sind Qualitätsprodukte zu liefern und diese ständig verbessern. Ebenso gibt die Firma zu, dass sie sich über die letzten Berichten von ein paar nicht korrekt reagierende Joy-Con bewusst ist. Abschließend wird auf die Support-Seite von Nintendo verwiesen. Bezüglich der Anwaltskanzlei meint Nintendo, dass es nichts zu vermelden gibt.

„At Nintendo, we take great pride in creating quality products and we are continuously making improvements to them. We are aware of recent reports that some Joy-Con controllers are not responding correctly. We want our consumers to have fun with Nintendo Switch, and if anything falls short of this goal we always encourage them to visit http://support.nintendo.com so we can help.®
...
„We have nothing to announce on this topic.“

Wann und wie Nintendo den Joy-Con-„Drift“ beheben wird ist noch unklar.