Der Joy-Con-Drift wird von der EU-Kommission untersucht

Foto von Sara Kurfeß

Das Thema Joy-Con-Drift wird bald auch in der EU-Kommission diskutiert. Auslöser hierfür ist die European Consumer Organisation, kurz BEUC, die nach zahlreichen Beschwerden zum Thema Joy-Con-Drift europaweite Ermittlungen eingeleitet und die EU-Kommission informiert hat.

Unter der Bezeichnung Joy-Con-Drift wird ein Problem mit den Analog-Sticks verstanden, das bei manchen Switch-Besitzern nach einigen Monaten auftritt. Die Analog-Sticks nehmen dann Bewegungen wahr, die vom Spieler gar nicht vorgenommen wurden.

Wie die EU-Kommission bekannt gegeben hat, wird man sich dem Thema nun annehmen. Das heißt, die Kommission wird entscheiden, welche Ermittlungen durchgeführt und welche Maßnahmen man gegen Nintendo zum Schutz der Verbraucher ergreifen wird. Frühe Obsoleszenz, also das frühzeitige Veralten von Produkten, sei eine wachsende Sorge für Verbaucher, so die EU-Kommission gegenüber Eurogamer. Man sei entschlossen, gegen derartige Trends vorzugehen und den Verbraucher bei der Green Transition zu unterstützen. 

Den Anschuldigungen der BEUC gegenüber Nintendo waren Klagen aus europäischen Ländern wie Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Portugal, Italien, Norwegen, der Slowakei, Slowenien und Griechenland vorausgegangen. Nintendo wird Irreführung und Versäumnis der Aufklärung der Verbraucher vorgeworfen.

Zuletzt war bekannt geworden, dass eine kanadische Anwaltskanzlei eine Sammelklage gegen Nintendo plant.

Weiterführende Links: Quelle, Forum-Thread

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