
Nach viel hin und her hat das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum einen Marken-Antrag für das Nintendo 64 genehmigt. Der Antrag wurde bereits 2017 von Nintendo eingereicht und erst jetzt am 31. August genehmigt.
Auch wenn Nintendo regelmäßig seine Markeneintrag für Spiele und Hardware aktualisiert, scheint es in diesem Fall einen direkten Zusammenhang mit einem möglichen Mini Nintendo 64 Classic Edition zu geben.
Teil des Marken-Antrags ist folgende Grafik des Nintendo 64-Controllers. Auch beim Mini NES gab es vor der Ankündigung einen Markeneintrag, der eine stilistisch ähnliche Controller-Grafik enthielt.

Controller-Grafik vom N64 Patent-Antrag

Controller-Grafik vom damaligen NES Mini-Patent
Nachdem die Nintendo Classic Mini-Reihe für Nintendo bisher sehr erfolgreich war, wird allgemein stark davon ausgegangen, dass eine Nintendo 64-Version nur eine Frage der Zeit darstellt. Nachdem der Antrag nun genehmigt ist, könnte eine Ankündigung kurz bevor stehen. Auch Sony hat erst diese Woche eine Mini-Version der ersten PlayStation vorgestellt und springt somit auf den Zug der Retro-Konsolen auf.
Im letzten Jahr hatte es Hinweise darauf gegeben, dass Nintendo neben seinen Heimkonsolen künftig auch klassische Handhelds wie den GameBoy als Mini-Version neu veröffentlichen könnte.