
Der Verbraucherschutz musste eine herbe Niederlage im Rechtsstreit mit Nintendo einstecken. Im Februar 2018 zogen das Norwegian Consumer Council sowie die deutsche Verbraucherzentrale gegen das Unternehmen vor Gericht. Dabei ging es um die Tatsache, dass sich Vorbestellungen im eShop nicht stornieren lassen. Ein deutsches Gericht entschied nun, dass genau dieser Umstand nicht gegen bestehende Gesetze verstößt, was viele Nutzer verärgern dürfte. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte also keine digitalen Titel vorbestellen.
Zwar werden die Verbraucherschützer in Berufung gehen, aufgrund des Sachverhalts dürfte es aber erst in eineinhalb Jahren zur Neuverhandlung kommen. Bis dahin wird sich am aktuellen Geschäftsmodell nichts ändern. Ursprünglich sind die Parteien vor Gericht gezogen, da angenommen wurde, der Sachverhalt würde gegen europäische Gesetze verstoßen.
Weitere Infos
