Nintendo hat bekannt gegeben, dass amiibo-Figuren schon bald kostenlose Demo-Versionen von NES- und SNES-Spielen aus der Virtual Console freischalten sollen. Die Funktion soll noch im ersten Halbjahr des Jahres über eine kostenlose App für die Wii U verfügbar gemacht werden.
Wenn man innerhalb dieser App eine amiibo-Figur auf dem Wii U GamePad platziert, wird man besondere Szenen aus NES- und SNES-Spielen freischalten können. Zwar soll ein Zeitlimit verhindern, dass man das gesamte Spiel kostenlos spielen kann, dafür soll man aber durch ein weiteres Einscannen der amiibo-Figuren andere Highlight-Szenen aus dem Spiel ausprobieren können. Nintendo-Präsident Satoru Iwata hält das Wechseln der Spielszenen für angenehm überraschend. Es fühle sich so an als habe man ein Spielmodul gewechselt, so Iwata.
Nintendo gab außerdem bekannt, dass bis zum Ende des letzten Jahres über 5,7 Millionen amiibo-Figuren ausgeliefert wurden. Außerdem plane man künftig ausgewählte amiibos auch als NFC-Karten zu veröffentlichen.
Bisher gibt es 17 Kommentare
Irgendwie low, aber immerhin haben Figuren wie Ness und Mega Man dann ein wenig mehr Nutzen.
Die Rabattidee unten ist imo hingegen Gold wert!
A: Ja
B: Kartoffelsalat
Außerdem: Die Demos kann ich auch in Smash spielen. Da brauch ich mir nicht die Platte zumüllen. Oder gleich das komplette Spiel auf PC mit originalem NES-/SNES-Controller als zu den überzriebenen Preisen Nintendos.
Am besten noch den Amiibo gratis, Konsole gratis.. und eins an die Birne von Iwata persönlich. Natürlich auch kostenlos.
Was soll ich mit einer Demo von einem NES Spiel? Wie oft wollen sie noch irgendwelche Demos von ihren alten Spielen anbieten? Wen interessiert das denn?
Ansonsten bekommst du für deine Amiibos die Du besitzt zusätzlich zu dem Spielspaß den Du mit denen hast noch eine coole Demo!
Demos sind nett und gut, bringen mir persönlich keine Spielfreude, schade eigentlich.
Vll kauf mir eine von den teuren figürchen doch noch.
Kann ja noch kommen. ^^
Ich bin schon gespannt, was man dann mit z.B. Shulk spielen darf...